PLZ56 Mosel von Lehnen bis Koblenz

Hecht und Barsch bei Koblenz (Mosel und Rhein)

Ich würde gern fragen - weiß jemand gute Angelnplätze für Hecht und Barsch bei Koblenz? Nicht weit, plus - minus 5 km. Ich habe eine Jahreskarte für Rhein und Mosel. Ich denke, dass es in Rhein besser ist. ich denke über Osternzeit.
Danke.
 
Über Ostern hat der Raubfisch Schonzeit, die Verwendung von Raubfischködern ist verboten.

Auch Drop Shot mit Wurm ist ein zum Raubfischfang angelegtes System, darf somit also auch nicht verwendet werden.


Ansonsten mußt du die Fische und die Stellen suchen. Kein vernünfiger Mensch verrät in Foren mehr die guten Stellen, da diese dann sofort überlaufen und abgefischt sind.
 
Hechtschonzeit

Die Hechtschonzeit endet am 15.04, für Barsch gibt es keine. OK, für Zander es ist bis 31.05 aber ich will kein Zander fangen. Warum die Spinner, Blinker u s.w. verboten sind?
 
Ganz einfach: weil die Bestimmungen so sind! Das mit der Frühjahrsschonzeit ist im Merkblatt unter Punkt 10 / Hinweise niedergeschrieben.
Ob es auch im Jahresfischereischein steht weiß ich jetzt nicht genau, der liegt im angelkasten.

Wenn du dir eine Jahresschein geholst hast, müßtest du ein Merkblatt dazu bekommen haben. Lies dir das mal durch, dann weißt du über die gesetzlichen und Fischereirechtlichen Bestimmungen Bescheid.
 
Schonzeit

Ich habe kein Merkblatt dazu. Na ja, werde ich in Fischereibehörde Rheinland-Pfalz fragen.
Danke in jeden Fall.
 
Bei mir steht im Schein, das künstliche Köder während der Frühjahrsschonzeit verboten sind, bzw. es darf nur mit natürlichen Ködern gefischt werden. Ein Wurm ist für mich allerdings nicht künstlich sondern natürlich :) Also sollte Drop Shot mit Wurm auch nicht verboten sein. Es sollte sogar möglich sein, einen Köfi anzubieten. Aber keine Angst, ich werde die Raubfische bis zum 01.06 in Ruhe lassen.
Wenn jemand anderer Meinung ist, bitte antworten.

Gruß vom Commander
 
Habe in meinen Scheinen auch noch einmal nachgesehen und muss feststellen, dass angeln mit Köfi in Mosel und Saar (Rheinland Pfalz) während der Frühjahrsschonzeit nicht erlaubt ist. Wurm ist aber nicht verboten. In meiner Karte für den Rhein (Rheiland Pfalz), steht allerdings nichts bezüglich eines Köfi Verbotes.

Gruß vom Commander
 
Ein Wurm ist für mich allerdings nicht künstlich sondern natürlich :) Also sollte Drop Shot mit Wurm auch nicht verboten sein. .

Gruß vom Commander

"Drop Shot" ist ein System zum Fang von Raubfischen. Und das ist ebenfalls verboten.

Zitat Landesfischereiordnung, §18 Absatz 4/(2), Frühjahrsschonzeit:

... für den Fischfang mit der Hand- und Schleppangel; jedoch sind der Gebrauch von Spinnern, Blinkern oder sonstigen künstlichen Ködern und Systemen mit Ausnahme der künstlichen Fliegen während dieser Zeit verboten...
 
Habe ich verstanden, nur was genau sind denn dann Systeme? Ist ein Grundblei mit Wurm oder eine Pose mit Wurm dann auch ein System?
DANKE

Gruß vom Commander
 
Was ist ein System... im Grunde so einfach und doch schwer in Worte zu fassen.

Im Grunde genommen ist das "System" der Abschnitt wo du Haken und Köder vereinst und wo dieser in einer bestimmten Art (oder System) angebracht wird. (siehe "Drachkovisch-System").

Ein S. kann auch einem oder mehreren Haken bestehen, die in einer bestimmten Art und Weise angebracht sind. Sehr oft spielen bei einem S. mehrere Faktoren eine wichtige Rolle.
Beim o.a. Drachk.-System ist es zum Bsp. der Natürliche Köder in Verbindung mit dem Drahtgestell.
Beim Drop-Shot ist es der Gummiköder (oder der Tauwurm) der in Verbindung mit der besonderen Anbringung des Hakens bzw. dem Zusammmenspiel des Köders, des Hakens und der anderen Lockmittel (Glasperlen) es zu einem System zum Raubfischfang macht.

Eine ganz normale Posen- oder Grundmontage mit einem Tauwurm als Köder ist kein System zum Raubfischfang, wenn man es Zweckgebunden einsetzt. Zweckgebunden soll bedeuten: es ist eine ruhende Angelart, d.h. auswerfen und gut ist. Bewegt wird der Köder ausschließlich durch Wind, Wellen und andere natürliche Gegebenheiten.

Wenn man allerdings eine Posenmontage mit einem Tauwurm als Köder "schleppt" (ähnlich wie beim Spiro-fischen) ist das ein aktives Angeln.
Und somit ist das Vorfach mit Haken und Köder ein System zum Raubfischfang weil man ja den Wurm auch in einer ganz bestimmten Art auf den Haken zieht.
Gut, ein Fischreiaufseher im Rentenalter wird den Unterschied nicht unbedingt sehen... Ein anderer aber vllt. schon.

Ganz einfach ausgedrückt: wenn ich als Kontrolleur bei einem Kontrollgang einen Angler beobachte der in der Raubfischschonzeit eine ganz normale Posenmontage als Schleppmontage "mißbraucht", muß ich davon ausgehen das er es vorsätzlich macht um auf Raubfisch zu angeln obwohl es lt. geltenden Bestimmungen verboten ist.

Dementprechend würde eine Meldung bei den zuständigen Behörden ausfallen und dementsprechend würden die dann handeln.
Zumal ein amtlich bestellter Fischereiaufseher in seiner Schriftlichen Meldung auch eine "Empfehlung" für die Strafverfolgenden Behörden aussprechen kann und darf.
Und der Vermerk "...vorsätzlich eine Montage (bzw. System) benutzt um das Raubfischköder-Verbot in der Schonzeit zu umgehen..." wirkt sich bestimmt auf die Höhe der Geldbuße aus.

Und auch beim Angeln gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!!! Und im Zeilalter des Internet lacht euch jeder Richter aus, wenn ihr sagt "...das habe ich nicht gewußt..."
 
Zuletzt bearbeitet:
DANKE für Deine ausführliche Antwort. Zu Deiner Erklärung kann ich Dir nur zustimmen. Da ich mich immer an die Regeln halte, wollte ich halt einfach nur Klarheit haben. Es geht mir nicht um Recht haben, sondern um zu klären wir der Sachverhalt ist. Leider wird viel zu wenig kontrolliert.
Jetzt aber wieder zum Thema. Es geht mir nur um Klarheit.
Die Passage mit dem System habe ich in einem Merkblatt zum Erlaubnisschein gelesen. Da bin ich mir sicher.
Habe mir aber erneut meinen Schein und mein Merkblatt herausgesucht und es steht nicht mehr da. In meinem aktuellen Schein für die Saar Rheinland Pflaz und in dem dazugehörigen Merkblatt für Mosel und Saar Stand Oktober 2009 ist der Punkt nicht mehr aufgeführt. Dort steht nur noch Der Raubfischfang mit entsprechenden Köder (Spinner, Blinker, Weichplastikköder etc., tote Köderfische bzw. Fischteile) mit Ausnahme der künstlichen Fliege ist während der Frühjahrsschonzeit nicht gestattet. Das System ist in meinem Schein nicht aufgeführt In dem Merkblatt ist exakt diese Passage erneut gedruckt. Das Merkblatt hat mir meine Freundin am Freitag bei der Verbandsgemeinde in Konz besorgt und ist gültig für die Mosel und die Saar.
In einer früheren Version des Merkblattes steht es auf jeden Fall. Hatte mal eines als PDF, kann es aber nicht mehr finden.
Bitte schaue einmal nach, welche Version Dein Merkblatt ist. Mir geht hier nicht um Recht haben oder bekommen.
Kann zwar nicht ruhig auf einem Stuhl sitzen, seit dem ich das Spinnangeln für mich entdeckt habe, aber die Schonzeit hat schon einen Sinn und wir möchten ja auch in Zukunft noch Fische fangen. Deshalb habe ich den Wurm und die Maden auch einfach auf Grund angeboten und konnte einen Brassen, 3 Ukeleis, 1 Rotauge, 3 Barsche und 2 Döbel fangen. Die Größe verschweige ich jetzt einfach mal ;-), aber ich habe nicht gefüttert. Das ist mir dann doch zu blöd. Es war übrigens ein Sonnenbarsch dabei, mein erster überhaupt.

Gruß an die Angelgemeinde und allen weiterhin viel Petri

Der Commander
 
hallo u petri,, jaja die mosel. leider ist die mosel hier bei uns (nähe trier) wohl das gewässer mit der höchsten verschmutzung, den wenigsten raubfischen ausser wels u kaum noch friedfischen . in den letzten jahren so starke verschmutzung, dass die berufsfischerei für mehrere wochen verboten war, der hobbyangler allerdings durfte die kranken rotaugen mit nach hause nehmen, der bestand an zander z.z. so gut wie null, die rapfen kannst du dafür tausendfach fangen, es gibt wohl kaum ein zweites gewässer in deutschland, was sich in den letzten jahren so zum negativen entwickelt hat...leider
 
Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Barsch / Flußbarsch:

Fänger: unser Mitglied Martin Denkel
Fangmonat/-jahr: 12 / 2015
Länge: 051 cm
Gewicht: 2 Kilo 265 Gramm

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FANG]40412[/FANG]
 
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