Kormoran Petition

Bonita2000

Profi-Petrijünger
Ich hatte am 08.03.2010 eine Petition zur Kormoran Bejagung eingereicht.
Dies wurde jetzt folgende Beschluss Empfehlung beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und beschlossen:

Die Petition

a) der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,

b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,

c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

Begründung​

Mit der Petition wird auf den überdurchschnittlichen Anstieg des Kormoranbestandes und seine langfristigen Auswirkungen auf den Fischbestand sowie auf die Existenz der fischereiwirtschaftlichen Betriebe hingewiesen. Es wird letztlich gefordert, die Bejagung der Kormorane zuzulassen.

Im Einzelnen wird die Petition dahingehend begründet, dass durch die bestehende Überpopulation an Kormoranen insbesondere der Bestand an bedrohten Fischarten noch stärker gefährdet werde und mittel- bis langfristig zugleich auch die Existenz fischereiwirtschaftlicher Betriebe bedroht sei. Die Bejagung der Kormorane sei überdies durch das erstrebenswerte Ziel einer ausgeglichenen Gewässerökologie zu rechtfertigen.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.

Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin der Mitzeichnungsfrist 323 Unterstützer fand sowie
142 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.

Zu diesem Anliegen liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt wird.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss nimmt die in der Petition angesprochene Thematik
grundsätzlich sehr ernst und erachtet Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Fischarten generell als sinnvoll. Der Petitionsausschuss stellt in diesem
Zusammenhang fest, dass für den Erhalt stabiler Fischbestände vornehmlich
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität von zwingender
Notwendigkeit sind und verweist an dieser Stelle auf die Umsetzung der
Maßnahmenplanung der Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG), der für den
Schutz gefährdeter Fischarten aus diesem Grund besondere Wichtigkeit zukommt.

Bei dem Aufbau stabiler Populationen und der Etablierung von Fischarten spielen strukturelle Verbesserungen der Gewässer, die Wiederherstellung der
Durchgängigkeit im Gewässerverlauf, die Wiederanbindung und Renaturierung von Auenhabitaten (Quervernetzung), aber auch die Schutzprogramme und
Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung stark gefährdeter Wanderfischarten (wie z. B. des Aals, der Meerforelle, des Lachses, des Störs), eine wichtige Rolle.

Zugleich bestätigt der Petitionsausschuss, dass die jetzigen Kormoran-Bestände einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursachen, indem sie insbesondere den Erhalt vom Aussterben bedrohter europäischer Süßwasserfische gefährden. So hat sich der Kormoranbestand im Vergleich zu seinem ursprünglichen Siedlungsraum Norddeutschland bis zu den Alpen hin ausgedehnt und auf diese Weise seinen negativen Einfluss auf das gesamtdeutsche Fischvorkommen erhöht.

Nach Dafürhalten des Petitionsausschusses sind daher koordinierte Maßnahmen unerlässlich, bei denen durch eine nachhaltige Bestandsregulierung des Kormorans die heimische Fischfauna geschützt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss auf eine parlamentarische Initiative von zwei Bundestagsfraktionen zum Thema "Fischartenschutz voranbringen – Vordringliche Maßnahmen für ein Kormoranmanagement" (Bundestags-Drucksache 17/7673), die vom Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 09.11.2011 mehrheitlich angenommen wurde.

Vor dem Hintergrund, dass der Kormoran keine gefährdete Vorgelart darstellt,
jedoch den Fortbestand vieler Süßwasserfische gefährdet, begrüßt der
Petitionsausschuss, dass auch auf europäischer Ebene ein wissenschaftlich
fundiertes, mehrstufiges Kormoran-Management angestrebt wird, wie sich dem
Bericht des EU-Fischereiausschusses aus dem Jahr 2008 entnehmen lässt.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung zur
Berücksichtigung zu überweisen sowie dem Europäischen Parlament und den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten, da die Länder für Maßnahmen zum Schutz des Fischbestandes durch Zulassung geeigneter Vergrämungsmaßnahmen in Natur- und Vogelschutzgebieten zuständig sind.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das
Petitionsverfahren abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
 
Nach einreichen der Petition wurden Anträge von der CDU/CSU und der FDP sowie von Die Linke eingereicht. Sobald ich die Reden von verschiedenen Abgeordneten und die Drucksachen und Plenar Protokolle aufgearbeitet haben werde ich sie hier bekanntgeben.

Bisher habe ich von 13 Landesparlamenten und von der EU die Nachricht bekommen das die Petition in der Bearbeitung ist.


Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch, Caren Lay, Stefan Liebich,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Entwicklung des Kormoranbestandes und Folgen für die Artenvielfalt
in heimischen Gewässern


Im vergangenen Jahr wurde der Kormoran vom NABU – Naturschutzbund
Deutschland e. V. (NABU) zum Vogel des Jahres 2010 erklärt. Diese Wahl
wurde umfangreich diskutiert, insbesondere Angel- und Fischereiverbände kritisierten die Ernennung. Bereits seit mehreren Jahren wird über die Entwicklung des Kormoranbestandes und seine Auswirkungen etwa auf den Bestandsrückgang bedrohter Fischarten kontrovers diskutiert.

Auch das Europäische Parlament sprach sich am 4. Dezember 2008 mit der Annahme des Kindermann-Berichts für einen europäischen Kormoranmanagementplan aus. An der Problematik hat dies jedoch nichts geändert. Nach wie vor halten Vereine und Verbände eine Debatte über mögliche Maßnahmen zunächst auf nationaler Ebene und Druck auf europäischer Ebene zur Umsetzung der Beschlüsse für erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie groß ist der Kormoranbestand in Deutschland (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare und Jungvögel),
und auf Grundlage welcher Untersuchungen wurde er ermittelt?

2. Welche Entwicklung nimmt die Kormoranpopulation in Deutschland, und
welche Bestandsentwicklung ist zu erwarten?

3. Welchen Einfluss hat die Bejagung durch Kormorane auf den Bestand von
gefährdeten Fischarten? Gibt es Erkenntnisse über den jährlichen Fischverlust bei gefährdeten Arten (bitte nach Art, Menge und Region aufschlüsseln)?

4. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung zum Schutz gefährdeter
Fischarten als sinnvoll?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit Bejagungen, Vergrämungen und Teichüberspannungen in den einzelnen Bundesländern bzw. in Europa?

6. Welche Gefährdung geht von Managementmaßnahmen wie Bejagung oder
Vergrämung für andere Vogelarten aus?

7. In welchen Bundesländern existieren Programme zur Verbesserung des Lebensraumes gefährdeter Fischarten, und wo sieht die Bundesregierung auch
auf Bundesebene Handlungsbedarf?

8. Welche Bundesländer evaluieren die Bestandsentwicklung sowie die
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane, und welche Maßnahmen
sind aufgrund der Untersuchungen ergriffen worden?

9. In welchen Bundesländern wird von Musterverordnungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gebrauch gemacht, und hat die Bundesregierung den Nutzen sowie die Auswirkungen
dieser Verordnungen evaluiert?

10. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Teichwirten und Binnenfischern Ausgleichszahlungen für die durch Kormorane
entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt? Wie hoch wurden die Verluste eingeschätzt, und wie hoch waren die Zahlungen in den vergangenen Jahren (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

11. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Schäden durch angestiegene Kormoranpopulationen, die zur Aufgabe fischereiwirtschaftlicher
Betriebe geführt haben?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kormoranmanagementpläne der
Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland, und wird in diesem Bereich
mit den Nachbarländern zusammengearbeitet?

13. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung für die Durchsetzung und
Realisierung eines europäischen Kormoranmanagementplans, und bis
wann hält sie ihn für durchsetzbar?

14. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung eines europäischen Kormoranmanagementplans?

15. Wird die Bundesregierung sich in dem Fall, dass ein gemeinsames europäisches Kormoranmanagement in absehbarer Zeit nicht durchzusetzen
sein sollte, für ein bundesweites Management der Population insbesondere
im Hinblick auf Fischartenschutz und Fischereiinteressen einsetzen?

Wenn nein, warum nicht?


Berlin, den 8. Februar 2010


Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Quelle Deutscher Bundestag.

Die Kleine Anfrage wurde am 10.02.2010 gestellte. Auf Grund dieser Anfrage habe ich die Petition eingereicht.
 
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Kleine Zwischenmeldung, nicht aus dem Bundestag:
Die Zahl der Brutpaare im Land Brandenburg ist seit 2006 rückläufig. Von 2715 Paare (2006) auf 1662 Paare (2012). (Quelle: Der Märkische Angler, Ausgabe 3/12 Seite 37) Ursache für den Rückgang sind wohl ein der letzte Winter, die Waschbären und angelaufene Regulierungmaßnahmen. Die Fischereiindustrie jammert aber immer noch rum und schießt sich in Ausgabe 4/12, Seite 42, auf die Graugänse ein.
 
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Neues vom bösen Kormoran aus Brandenburg

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Quelle: Der Märkische Angler
 
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