Bin Verwirrt - Angelschein/Fischereischein

Du kannst aber auch gerne beim Fischereiamt in Berlin anrufen und dir bestätigen lassen, was schon im Berliner Fischereigesetz steht.
Was meinst, was ich heute früh vor dem ersten Post getan habe? Sie hat mir noch einmal bestätigt, das nicht jeder x- beliebige Ausweis aus DDR- Zeiten anerkannt wird. Keine Raubfischmarke im DDR- Ausweis, keine Fischereischein. Und diese Raubfischmarke gab es nur nach einer Prüfung.
Wat ihr mit euren westdeutschen Ausweisen habt, ist mir wurscht. Davon habe ich keine Ahnung, ich weiss nicht mal, ob man bei euch zwischen '49 und '89 eine Prüfung ablegen oder mit der Frau des Vereinsvorsitzenden tanzen musste, um einen Fischereischein zu bekommen.

@ Koalabärchen: Wir reden hier doch nicht vom Urlaub und nem Tourischein ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meinst, was ich heute früh vor dem ersten Post getan habe? Sie hat mir noch einmal bestätigt, das nicht jeder x- beliebige Ausweis aus DDR- Zeiten anerkannt wird. Keine Raubfischmarke im DDR- Ausweis, keine Fischereischein. Und diese Raubfischmarke gab es nur nach einer Prüfung.
Wat ihr mit euren westdeutschen Ausweisen habt, ist mir wurscht. Davon habe ich keine Ahnung, ich weiss nicht mal, ob man bei euch zwischen '49 und '89 eine Prüfung ablegen oder mit der Frau des Vereinsvorsitzenden tanzen musste, um einen Fischereischein zu bekommen.

Naja, Horizont hat nicht immer etwas mit Entfernung zu tun... ;)

Ich habe keine Ahnung von DDR Ausweisen. Im Berliner Fischereigesetz steht auch lediglich, dass man nachweisen muss, dass man vor diesem Stichtag Mitglied eines Vereins war. Ob die DDR davon ausgenommen ist, weiss ich nicht. Mit "westdeutschen" Mitgliedsausweisen funktioniert das in Berlin jedenfalls.
 
@ Koalabärchen: Wir reden hier doch nicht vom Urlaub und nem Tourischein ;-)

Eigentlich schon...angeln bleibt angeln. :)
Hier wird aber auch schön dieser Unsinn klar.Mal ebenso als Touri angeln ist ok.
Sonst jedoch geht es nur mit Prüfung.Der Grund ist mir schon klar. :)
Aber die Logik müsste mir mal einer erklären. :nixweiss:


Gruß Jörg
 
Aber die Logik müsste mir mal einer erklären.
Gruß Jörg

Damit Angelinteressierte, z.B. ausm Land Brandenburg, wo Friedfischer ja nicht unbedingt .. auch im Urlaub ihrem Hobby frönen können. Oder Leute im Urlaub aufs Angeln gebracht werden können. Oder schlichtweg, damit man als Urlaubsregion attraktiver wird, in dem man Regelungen für Urlauber lockert. ;-)
 
Keine Raubfischmarke im DDR- Ausweis, keine Fischereischein. Und diese Raubfischmarke gab es nur nach einer Prüfung.

Nicht mal das musste ich machen.
Ich war zu Friedenszeiten im Casting - damals noch "Turnierangeln" - .

Da war man sowieso im DAV und die Raubfisch- und Salmonidenmarke gab's mit 14 (?) automatisch....

Ich bin also im Prinzip ein völlig "ungeprüfter" :shock:engel
 
Nicht mal das musste ich machen.
Ich war zu Friedenszeiten im Casting - damals noch "Turnierangeln" - .
Da war man sowieso im DAV und die Raubfisch- und Salmonidenmarke gab's mit 14 (?) automatisch.... Ich bin also im Prinzip ein völlig "ungeprüfter" :shock:engel
Mein Kenntnisstand dazu ist, dass es die Raubfischmarke erst mit 16 oder 18 und nur nach bestandener Prüfung gab und nicht automatisch. Vielleicht kann uns ja einer der "Altangler", die sich mit dem Angelrecht aus DDR Zeiten auskennen, weiterhelfen?
In deinem Fall würd ich eher an Vitamin B oder Augen zudrücken denken. Ich hab meine Raubfischmarke seit Frühjahr 1990 *zwinker*
 
Damit Angelinteressierte, z.B. ausm Land Brandenburg, wo Friedfischer ja nicht unbedingt .. auch im Urlaub ihrem Hobby frönen können. Oder Leute im Urlaub aufs Angeln gebracht werden können. Oder schlichtweg, damit man als Urlaubsregion attraktiver wird, in dem man Regelungen für Urlauber lockert. ;-)

das meinte ich ja mit Grund. :)
stellt doch aber andererseits die Prüfung voll in Frage. :)


Mein Kenntnisstand dazu ist, dass es die Raubfischmarke erst mit 16 oder 18 und nur nach bestandener Prüfung gab und nicht automatisch. Vielleicht kann uns ja einer der "Altangler", die sich mit dem Angelrecht aus DDR Zeiten auskennen, weiterhelfen?
In deinem Fall würd ich eher an Vitamin B oder Augen zudrücken denken. Ich hab meine Raubfischmarke seit Frühjahr 1990 *zwinker*

die gab es glaube ich...nach einem Jahr Mitgliedschaft im Verein.Vorher mußte ich noch 10 Fragen beantworten und jut. :)

ich muß so ca.12 oder 13 gewesen sein.Sie(Raubfischquali) war aber nicht an ein bestimmtes Mindestalter gebunden...außer aber 6 Jahre,da konnte man dann wohl mit dem angeln beginnen.Weiß ich aber nicht mehr ganz genau,ist ja schon Ewigkeiten her. :)



Gruß Jörg
 
Mein Kenntnisstand dazu ist, dass es die Raubfischmarke erst mit 16 oder 18 und nur nach bestandener Prüfung gab und nicht automatisch. Vielleicht kann uns ja einer der "Altangler", die sich mit dem Angelrecht aus DDR Zeiten auskennen, weiterhelfen?
In deinem Fall würd ich eher an Vitamin B oder Augen zudrücken denken. Ich hab meine Raubfischmarke seit Frühjahr 1990 *zwinker*

Ich war zur Wende 14 Jahre alt und hatte da auf jeden Fall auch schon die Raubfischmarke.
Wie das damals abgelaufen ist, kann ich nichtmal mehr sagen.
Zu irgendeiner JHV wurden die Marken eingeklebt.
Lag vielleicht an meinen guten Leistungen....:hahaha::spass
 
DAV - Anglerprüfung

Es wurde extra zum Erwerb des Fischereischeines ein Beleg über eine abgelegte Prüfung ausgestellt. Diese Karte wurde jedem Mitglied ausgehändigt. Inwieweit der DAV das eventuell an das Fischereiamt übermittelte entzieht sich meiner Kenntnis. Ich mußte diesen vorlegen und bekam dann meinen Fischereischein.

Wenn ich morgen Zeit habe, scan ich das mal. Dann dürfte es der eine oder andere wiedererkennen.

VFA
 
So sieht das Teil aus! Es wird jedem empfohlen, diese Bescheinigung aufzuheben.

Achja, man beachte das Datum! Pünktlich zur Wiedervereinigung ausgestellt!

Gruß Daniel
 

Anhänge

  • Fischereiprüfung.jpg
    Fischereiprüfung.jpg
    2,3 MB · Aufrufe: 369
Zurück
Oben