Video Clip -  Mit Fischereiaufsehern unterwegs

Ich kenne den Bericht auch schon und halte ihn, in Bezug auf die Kontrollarbeit der Beiden, für scheinheilig. Der Rest ist halt normale Arbeit eines Fischereiaufsehers.
 
Ich kann mir nicht vorstellen das die derart vorgehen, wie im Film gezeigt.
Das war schon etwas Laienhaft dargestellt...vielleicht aber auch gewollt. Die muessen uns ja auch nicht ihre Tricks verraten.
 
Hallo

Was mich ""stört"": das hältern von Aalen im eimer wird geduldet (Vereinsmitglieder) und bei dem Setzkescher (Gastangler) wird "Alarm" gemacht,und man kippt diesen inhalt zurück ins fanggewässer????

In ganz De.ist das zurücksetzen ins fanggewässer gehälterter fische nicht erlaubt,das gutachten zum Setzkescher spricht da klare sätze.

Wie kann es sein das 2 Aufseher gehälterte fische zurücksetzen lassen,davon ab ist der Setzkescher in NDS zum frischhalten verboten (siehe dazu: Laves/Setzkescher).


mfg
 
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Wie kann es sein das 2 Aufseher gehälterte fische zurücksetzen lassen,davon ab ist der Setzkescher in NDS zum frischhalten verboten (siehe dazu: Laves/Setzkescher).

..das sagt der mit der Brille in der naechsten Szene: Diese Mengen an Fisch zu toeten waere Verschwendung, soviel braucht kein Mensch.
Die fluegen dann in die Muelltonne.


Da war es, seiner Ansicht nach, das kleinere Uebel, die Fische zurrueckzusetzen (lassen).

Das hören wir oft, aber machen will es kaum einer.

Wuerde naechste Woche da anfangen, aber bekomm erstmal so ein Job, da gewinnst Du eher im Lotto und kaufst Dir ein Gewaesser :zwinkernd
 
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Hab ich gehört,trotzdem ist das zurücksetzen ins fanggewässer verboten.

Die beiden hätten rein rechtlich alle fische abschlagen lassen müssen.


Das man hier die Kirche im Dorf gelassen hat steht woanders geschrieben,aber sollte man sowas als Aufseher nicht unbedingt vor laufender Kamera machen.

Weil es eben rechtlich verboten ist.


mfg
 
Weil es eben rechtlich verboten ist.

Vielleicht haben sie sich, für die Kamera unbemerkt, dahingehend geäussert das sie keine Verwendung für den Fisch haben. Was ja auch im direkten Zusammenhang mit dem Zeitpunkt stehen kann. Es ist zumindest nichts gegenteiliges zu hören.
Dann wäre es gesetztlich, und zwar durch das eminentere Tierschutzgesetz verboten die Fische abzuschlagen und die Aufseher haben somit exakt richtig gehandelt.
 
Tolles Video ! Und man sieht wieder mal das die Fischereiaufseher keinesfalls schlechte Menschen sind, die einen am Kragen wollen. Bin selber letzens beim Fliegenfischen kontroliert worden, und die beiden Aufseher waren total nett, und gaben uns noch Tips mit welcher farbe von Nymphe die Äsche gut zu fangen ist zur Zeit :-) Hut ab, vor den Leuten die das machen, und macht weiter so, um den Wilderern das Handwerk zu legen :-)

MfG Andy
 
ich finde die reportage sehr interessant, wenn auch recht reißerisch. das ist so in dem sat1-tenor "die ordnungshüter greifen ein" und dann gibt es aktenzeichen-XY-musik zu fiffi, der gerade sich gerade am wegesrand erleichtert. nur, dass es hier die angler und fischwilderer sind, erstere harmlos, zweitere nicht aufzufinden.

dummerweise wird son bisschen auch das klischee bedient. der jüngere fischereiaufseher macht nicht gerade den hellsten eindruck. das ist son typ "ich hab hier den ausweis und mach einen auf hilfs-sheriff". zumindest wirkt der auf mich so.

gut finde ich, dass es auch um besatzmaßnahmen und die verwaltung an sich geht und eben nicht nur um kontrolle und verwarngelder aussprechen. ich denke, dass wird dem alltag eines fischereiaufsehers sicher eher gerecht.

was sagt denn der alte däne dazu? würde mich ja mal interessieren, inwieweit sich diese reportage mit dem "berliner leben" deckt (von flora & fauna mal abgesehen).
 
Hallo

Nochmal: Gehälterte fische dürfen nicht in das fanggewässer zurückgesetzt werden.


Egal wie man es dreht,bei sofort nach dem fang....zurück....gibt es "Schlupflöcher",bei gehälterten (Angeln) gilt danach entweder umsetzen (Erlaubnis erforderlich) oder tot machen und verwerten.

Nicht das ich das toll finde,aber so ist es leider nunmal.


Kann man auch alles nachlesen googel hilft da auch.


mfg
 
@ Alter Däne:
Darf ein DAV Fischereiaufseher eigentlich den DAV Ausweis sofort einziehen?
Gruß

Ich kann hier nur für Berlin schreiben, da es in den einzelnen BL sicher unterschiedliche Regelungen gibt.

Der DAV - Ausweis ist Privateigentum des Anglers und darf deshalb in Berlin durch die ehrenamtlichen FA nicht eingezogen werden.

Wir dürfen nur ungültige Fischereischeine und ungültige Fischereierlaubnisverträge / Angelkarten einziehen. Diese sind dann mit der entsprechenden Anzeige direkt an das Fischereiamt (UFB) zu senden.

Gruß

Detlef
 
was sagt denn der alte däne dazu? würde mich ja mal interessieren, inwieweit sich diese reportage mit dem "berliner leben" deckt (von flora & fauna mal abgesehen).

Also von den eigentlichen Kontrollen der Angelpapiere und Angelplätze abgesehen, sehe ich kaum Übereinstimmungen zur Arbeit der FA in Berlin.

Teilweise erinnert mich die Reportage an einen Krimi im TV, so mit Anschleichen, Observation usw. Ist halt etwas reisserisch aufgemacht.
Das hat für mich so einen Anstrich von Überwachung, Verfolgung und wie der eine FA in der Reprtage sagte "Jagdinstinkt". Und das ist so gar nicht mein Ding, sich auf die Lauer legen und warten, dass der Sportfreund einen Fehler macht, der dann sofort und umgehend "der Bestrafung zugeführt werden muss".

Ich sehe uns in erster Linie als Ansprechpartner für die Angler und nicht als "Jäger". Wir führen auch unsere Kontrollen durch, dies aber ohne uns in Büschen zu verstecken, sondern wir gehen offen auf die Angler zu. Stellen wir Verstöße fest, werden diese auch geahndet, wobei manchmal auch ein klärendes Gespräch bzw. eine mündliche Verwarnung ausreichend ist. Man muss nicht sofort immer den großen Hammer schwingen.

Gruß

Detlef
 
Nochmal: Gehälterte fische dürfen nicht in das fanggewässer zurückgesetzt werden.

Du wirfst da was durcheinander, in NDS dürfen Fische immernoch nicht gehältert werden.
Wenn die Fischereiaufsicht einen Zuwiderhandlungsfall anfindet entscheidet das ausfürende Organ, in dem Video die beiden Aufseher, wie aktuell zu verfahren ist. Das war in dem Fall ein Zurücksetzen. Zeige mir bitte das Gesetz das den Aufsehern dieses Verbietet, du wirst es nicht finden!

Kann man auch alles nachlesen googel hilft da auch.

Dann bitte! Lese nach und zeig uns die Ergebnisse. Und seien wir genau, es handelt sich nicht um eine normale Vorgehensweise eines Anglers was die Aufseher da machen.

Und immernoch gilt:

Dann wäre es gesetztlich, und zwar durch das eminentere Tierschutzgesetz verboten die Fische abzuschlagen

Und das Tierschutzgesetz ist kein Schlupfloch, es soll Tiere vor, ich kann es nicht anders sagen, dummen Menschen, hier auch oft dummen Angler schützen.
 
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Hallo

Ich vertausche da nix.

Ich hatte schon erwähnt das in NDS hältern zum frischhalten verboten ist,mit genehmigung und umsetzen (Hegefischen) in ein anderes gewässer ist es erlaubt wenn es das ok von behördenseite gibt.


http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

http://webspace.sfv-espelkamp.de/setzkescher.htm

http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20137&article_id=94235&_psmand=23

Man darf gehälterte fische nicht ins fanggewässer zurücksetzen ganz egal ob der Setzkescher erlaubt ist,oder nicht,oder ob man Aufseher ist,gehälterte fische dürfen keinesfalls zurück.

Gib "gehälterte fische zurücksetzen" bei gooogel ein und lese dich durch die seiten.


Das man hier die Kirche im Dorf gelassen hat,steht woanders geschrieben,aber rechtlich ist das zurückkippen eines Setzkeschers verboten,da gibt es etliche Seiten drüber,ob sich daran gehalten wird steht wieder woanders.



mfg
 
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