Landesfischereiverordnungen -  Neue Landesfischereiordnung Berlin

danke erstmal!

habs mal ganz kurz überflogen, gehe ich richtig in der annahme, dass ich jetzt mit 2 raubfischruten angeln darf?

grüße
 
Hier mal einige, für uns Angler wichtige Aussagen:

Was ändert sich?
1. Barbe und Karausche sind ganzjährig geschützt

2. Mindestmaß für Aal beträgt 50 cm

3. Schonzeit für den Zander vom 01.01. bis 31.05. (also 1 Monat länger)

Der Angler darf insgesamt je Fangtag höchstens 3 Fische der Arten Aal und Zander anlanden oder bei sich führen.
(Alle weiteren Fangbegrenzungen lt. Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte)

Der Gebrauch der Köderfischsenke und der Spinnrute ist weiterhin vom 01.01. bis 30.04. jedes Jahres verboten !

Nachtangeln:

Das Nachtangelverbot im Bereich der Spree zwischen Britzer Zweigkanal und Oberbaumbrücke fällt weg !!! (Hierzu werden gesonderte Aufkleber über die Geschäftsstell des LV Berlin des DAV ausgegeben).

Im Bereich der Gewässer der Köpenicker Fischervereinigung (Berliner Bereich) besteht kein Nachtangelverbot mehr !!!
Erforderlich ist natürlich der Besitz einer entsprechenden Nachtangelgenehmigung, die zusätzlich zur Angelkarte gekauft werden muss. (die wird es aber erst ab 2013 geben, daher besser nicht vorher in der Nacht angeln)
(Soweit mir Infos vorliegen, kostet die Nachtangegenehmigung für Tages- u. Wochenkarten 5,00 Euro, die Jahreskarte Nacht 16,00 Euro, d.h. die Jahreskarte (Raub) inkl. Nachtangelgenehmigung für die Köpenicker Fischervereinigung (Berliner Bereich) kostet 69,00 Euro).
 
Zanderschonzeit und Aufhebung vom Nachtangelverbot sind ja auch schon lange überfällig.

Wobei die Knüppelbrigade mächtig fluchen wird, das sie keine Laichzander mehr befischen dürfen.
 
:hahaha:Nur der Wels ist in Berlin noch nicht angekommen.

Schonmaß weiterhin 75cm.

Gruß VFA

Nachtrag: Wer definiert "Gebietsfremde Arten"?:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Maß gibt es aber schon seit dem 1.1.2010 nicht mehr genauso wenig wie die Schonzeit

Hi !

Richtig, die Schonzeit für Wels gibt es schon ewig nicht.

Falsch ist jedoch, dass das Mindestmaß von 75 cm irgendwann aufgehoben wurde. Wir reden hier von Berlin.
Bitte nicht mit anderen BL verwechseln - hier gab es Änderungen, aber nicht in Berlin.
 
Upps, sorry mein Fehler durcheinander gekommen mit Berlin und Brandenburg

Halten wir fest:

Berlin keine Schonzeit jedoch ein Mindestmaß von 75cm

Brandenburg ab 1.1.10 keine Schonzeit kein Maß

Einverstanden?
 
na supi endlich isse da´na ma sehn wann'se jedruckt wird ich glaube es sind viele arten zum ganz jahrigen schutz hinzu gekommen oder täusch ich mich????

mein alter flyer mit de schonzeiten ist leider vor nen monat im rejen zum zellulose klumpem mutiert
 
Was offenbar noch keiner bemerkt hat, ist eine Änderung in § 18, die nach meiner Meinung nicht ganz klar formuliert.
"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen, ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."

und weiter

"Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen."

Demnach dürfte ich mit 2 Angeln mit jeweils 3 Kunstködern mit weniger als 2 cm fischen - will ich aber nicht!

Was ist nun aber mit dem Drop-Shot-System, oder der Barschhegene, oder Faulenzersystem?

Ist die Fortschreibung - "Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn- oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen." - so zu verstehen, dass man zwischen Handangel und Spinn- oder Flugangel unterscheidet???

Wenn ich nach Handangel googele stosse ich auf die Haspel (Norwegerangel), aber genau die ist ja wohl nicht gemeint - "Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein" - oder halt eine Angel mit der nicht aktiv geangelt wird?

Da ich mit 2 Handangeln, aber nur mit einer Spinnangel angeln darf, muss es wohl eine Unterscheidung geben!

Fürchte hier sind wieder Diskussionen vorprogrammiert!???
 
Zum ersten Punkt: alle Wirbeltierköder ob am Stück oder Fetzen sind ausnahmlos Raubfischköder und alle Kukö >2cm sind Raubfischköder
Von diesen Ködern darf nur einer pro Rute dran sein, du dürftest also nicht mit dem Alabama Rig oder 2 Köderfischen an einer Rute angeln.


Das mit den 2 Handangeln oder einer Spinn/Flug steht doch ewig schon so drin.

Sprich, 2 normale Ruten erlaubt egal ob Fried- oder Raubfisch (z.B. kann mit 2 stationären Köderfischruten gefischt werden), wenn es sich um eine Spinn/Flugangel handelt, ist aber immer nur eine erlaubt.

Drop-Shot, Faulenzer: bewegter Köder, damit Spinnangel, damit klar.

Sollte eigentlich alles mal beim Lehrgang zum Fischereischein vermittelt worden sein.
 
Das mit den 2 Handangeln oder einer Spinn/Flug steht doch ewig schon so drin.

Darum geht es aber überhaupt nicht!
(abgesehen davon, dass ich persönlich nahezu ausschliesslich mit der Spinnangel den Räubern nachstelle)

Was neu ist:
nach dem Wort Fetzenköder werden die Wörter "oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2cm aufweisen" eingefügt.

Die Frage ist also:
Gilt dies nun auch für die Spinnangel???
Dann wären DS-Systeme mit 2 Gummis, Barschhegene, Faulenzer praktisch passe!

Also es geht um die von mir formulierte Frage, ist der Begriff Handangel im Amtsdeutsch formal juristisch gesehen als Oberbegriff zu werten, der die Spinnangel als spezielle Angelmit einschliesst, oder ist die Handangel nur die Stippe, Posenangel, Grundrute - dann wäre alles gut!
 
@Gunti50+

Steht doch eigentlich klar definiert drin - "Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein". Erst im Weiteren wird zwischen Raubfisch-, Friedfisch-, Spinn- und Flugangel unterschieden. (Definitionen der Angeln ebenfalls in der Gewässerordnung klar definiert)
Also, "Handangel" ist der Oberbegriff. Es geht doch darum, dass hier - nicht wie in anderen Ländern - mit der "Handschnur" oder Haspel gefischt wird, sondern mit einer Rute.
 
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