Landesfischereiverordnungen -  Neue Landesfischereiordnung Berlin

Ich befürchte zwischenzeitlich auch dass die Spinnangel unter Handangel fällt!!!
Sonst könnte man ja auch den Zander in der Schonzeit mit der Spinnangel angeln (Schonzeit, "soweit mit der Handangel nachgestellt")

also können wir ab sofort in Berlin sagen: ade Umbrella Rig, 2er DS-Rig.... usw.

Das meinte ich damit, dass dieser versteckte Zusatz wohl kaum beachtet wurde, aber grosse Konsequenz hat.

Um es klarzustellen, ich fische diese Rigs nicht um Barsche wie Heringe zur Verwertung zu angeln, aber das 2er DS-Rig ist halt Hilfreich um zunächst Beissverhalten, Farbe, Köderhöhe etc. zu erkunden.
Umbrella oder auch ein montierter Springer lockt beissfaule Gesellen usw.....

Da ich keine Babys (Ver)Angeln möchte werde ich wohl dann zukünftig darauf verzichten müssen, da der Einsatz von 2cm-Gummis hierfür für mich nicht in Frage kommt!

Andererseits befürchte ich dass die Fraktion, die nur Masse für den Eimer macht, genau dies dannn tut und noch mehr noch kleinere Barsche dort landen, Mini-Zander oder Mini-Barsche verangelt werden, wenn sie den Winzling von Köder inhalieren usw.

Irgendwie wurde hier beim Ändern nicht zuende gedacht meine ich!


 
Ich befürchte zwischenzeitlich auch dass die Spinnangel unter Handangel fällt!!!

Alle Angelruten sind Handangeln, weil ein Bestandteil eine Rute ist.
Daher wird ja, wie ich es schon schrieb, eine weitere Unterteilung der "Handangeln" vorgenommen - wann ist die "Handangel" eine Friedfischrute, wann eine Raubfischrute etc.

Sonst könnte man ja auch den Zander in der Schonzeit mit der Spinnangel angeln (Schonzeit, "soweit mit der Handangel nachgestellt")

Klares NEIN !!!
Dafür besteht ja, wie bisher, das Verbot des Gebrauchs der Spinnrute vom 01.01. bis einschließlich 30.04. jedes Jahres.

Ansonsten gibt es noch Schonzeiten, Mindestmaße und Vorschriften, wie mit Fischen zu verfahren ist, die unter dem Mindestmaß liegen, bzw. während der Schonzeit gefangen werden.

Ich glaube, Du deutest hier zu viele Sachen hinein, die unberechtigt sind.

Wer sich an die Vorschriften hält, ist auf der sicheren Seite und die Fische sind es auch.
 
Irgendwie versteht keiner worum es mir geht!!!!:mad:

Natürlich können wir nicht Zander während der Schonzeit mit der Spinnangel angeln:nein:nein:nein - war nicht so, ist nicht so!!!!:nein:nein:nein

Meine Bemerkung, "Sonst könnte man ja auch den Zander in der Schonzeit mit der Spinnangel angeln (Schonzeit, "soweit mit der Handangel nachgestellt")" war der Beweis, dass die Spinnagel eine Handangel ist!
Eben weil wir es nicht dürfen ist im Umkehrschluss die Spinnagel eine Handangel (fällt unter Handangel)

Ergo!

Wer gestern oder heute mit einem DS-Rig mit 2 Gummis, oder dem Umbrella-Rig oder mit Springer gefischt hat, hat nach der neuen FO bereits eine OWI begangen!!!!
 
Ich nochmalzum Thema Handangel um dass es aber eigentlich nicht geht!

Alle Angelruten sind Handangeln, weil ein Bestandteil eine Rute ist.

Sind es nicht! Werden sie erst durch die Definition/Verordnung in der FO oder in diversen Gewässerordnungen. Der Norweger würde sich über diesen Satz Kaputtlachen! Wenn du nach Handangel googelst findest du genau das Gegenteil - die Norwegerhaspe.

Bei der Spinnangel ist das ganz klar, dass da ne Rute dran ist, sonst klappts einfach nicht.

Meine Hoffnung war, dass es da dann doch ne Trennung gäbe.
Das es nicht so ist habe ich durch den Beweis mit der Schonzeit angetreten.

.... und das bedeutet eben nur noch ein Gummi an der Spinnrute zulässig - es sei denn man will Miniaturen angeln - siehe oben!
 
Wer gestern oder heute mit einem DS-Rig mit 2 Gummis, oder dem Umbrella-Rig oder mit Springer gefischt hat, hat nach der neuen FO bereits eine OWI begangen!!!!
Das ist traurig. Also für euch Berliner. :engel Hier bei uns im Land Brandenburg ist das alles noch ganz anders. Glaub ich jdenfalls ;-) Hier darf man sogar dem friedlichem Fische ohne Prüfung nachstellen, Hauptsache, man hat vorher brav seine Gebühr bezahlt. Also, ab ins Auto, den Ampelwald mit echtem Wald getauscht und hier dem Hobby gefrönt.
 
Hallo Gunti,

die Spinnangel war aber schon immer eine Handangel.

Fliege 2

Da gebe ich dir mittlerweile recht!

Wir sollten uns darauf einigen, dass ne Handangel ne Angelist, die man Zum Gebrauch/Fang in die Hand nimmt.

Die FO schreibt dann vor, dass da in Berlin, anderswo in D auch, ne Rute dran sein muss, in Norge ist das anders.

Aber dasist nicht mein Thema!!!!!!
Hab da am Anfang wohl zu weit ausgeholt, und das Drumherum wurde immer aufgegriffen!

Mir geht es um die Verwendung bestimmter Rigs an der Spinnangel (Handangel) ........und wie diese ab sofort nicht beschaffen sein dürfen ...könnt ihr oben nochmal nachlesen!
 
Irgendwie versteht keiner worum es mir geht!!!!:mad:

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen !

Natürlich können wir nicht Zander während der Schonzeit mit der Spinnangel angeln:nein:nein:nein - war nicht so, ist nicht so!!!!:nein:nein:nein
Na, da sind wir uns ja einig.

Meine Bemerkung, "Sonst könnte man ja auch den Zander in der Schonzeit mit der Spinnangel angeln (Schonzeit, "soweit mit der Handangel nachgestellt")" war der Beweis, dass die Spinnagel eine Handangel ist!
Eben weil wir es nicht dürfen ist im Umkehrschluss die Spinnagel eine Handangel (fällt unter Handangel)
:confused: Lies doch bitte noch mal, was ich dazu geschrieben hatte.
Jede Angel ist eine Handangel, weil sie aus einer Rute besteht - Oberbegriff "Handangel". Dann wird unterschieden zwischen einer Friedfisch-Handangel, einer Raubfisch-Handangel, Spinnfisch-Handangel usw. Diese sind aber klar definiert, wie auch deren Einsatzmöglichkeiten bzw. auch die entsprechenden Einschränkungen.
Ich verstehe also nicht, worauf Du hinaus willst !!!

Ergo!

Wer gestern oder heute mit einem DS-Rig mit 2 Gummis, oder dem Umbrella-Rig oder mit Springer gefischt hat, hat nach der neuen FO bereits eine OWI begangen!!!!
???????

Wir sollten uns darauf einigen, dass ne Handangel ne Angelist, die man Zum Gebrauch/Fang in die Hand nimmt.

Die FO schreibt dann vor, dass da in Berlin, anderswo in D auch, ne Rute dran sein muss,

Ja klar, so ist es. Ich könnte ja auch versuchen, Fische mit einem Netz zu fangen, oder einer Haspel...., dies ist aber verboten für uns Angler.

in Norge ist das anders.
Es geht hier um die Landesfischereiordnung Berlin - und Berlin ist nicht Norwegen.

Mir geht es um die Verwendung bestimmter Rigs an der Spinnangel (Handangel) ........und wie diese ab sofort nicht beschaffen sein dürfen ...könnt ihr oben nochmal nachlesen!
Sorry, aber ich verstehe nicht, was Du eigentlich willst. Es ist doch alles klar definiert, oder nicht?
 
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Also wir sollten die Handangeldiskussion beenden!
Habe ich oben dazu geschrieben, google mal, oder frag nen Norweger nach ner Handangel.
Eben weil es nicht zwingend so ist, verordnet es die Fischreiordnung, dass es in Berlin so sein muss!!!
Sonst hätte man es nicht reinschreiben müssen, verordnen müssen - aber Schluss damit!

Ich hatte gehofft, dass mir jemand das Gegenteil nennen kann, da sonst zwei Gummiköder an der Spinnangel wohl passee sind!!!

Lest einfach mal den Anfang meines ersten Postings!
Dann erkennt ihr hoffentlich mein (unser) Problem, oder jemand sieht hier nen Ausweg!

FONeu:
"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) oder von Kunstködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen, ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."

FO alt:
"Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier- oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder."

Folglich ab sofort:

Wenn ich 2 Gummis an der DS-Rute führe dürfen diese nurmaximal 2cm Gesamt!!!länge aufweisen - das wäre dann so etwa ein Twister von 1 cm länge, den Twisterschwanz muss ich ja in die Gesamtlänge einrechnen.

Gleiches gilt für Umbrella, Verwendung eines Springers etc.

Das ist das Problem um welches es mir ging!!!!

Also ich angele definitiv nicht so klein und verangele dann die Babys!
Hab ich oben auch ausgeführt!
Gleichwohl wird es wieder eine Fraktion geben der dies egal ist befürchte ich - siehe mein Posting oben.

Um erneuten Missverständnissen vorzubeugen:

es geht mir nicht um die Gesamtlänge und den 1 cm!!!!

Das oben war nur ein Nachtrag - das eigentliche Postin hängt auf der vorigen Seite.
 
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Also wir sollten die Handangeldiskussion beenden!
Habe ich oben dazu geschrieben, google mal, oder frag nen Norweger nach ner Handangel

Vielleicht verstehe ich dich nicht, weil ich kein Norweger bin. Ehrlich, der Vergleich hinkt ja wohl.

Wo ist denn das Problem mit dem "2cm Köder"? Also ich habs verstanden...und dass, obwohl ich kein Norweger bin.

Schöne Grüße vom Müggel, Fliege 2
 
Es gehhht nicht um die Handangel!

Angelst du auf dem Möggel gelegentlich mit Dropshotrig mit 2 Haken, oder Umbrella Rig....

Nein, ich fische nur mit der Fliegenangel....was auch ne Handangel ist.

Wo liegt Dein Problem? Es steht doch alles in der neuen Verordnung. Ich denke auch, das alles dort recht Verständlich beschrieben wurde. Wenn ich es kapiere, sollte es doch bei Dir auch passen, oder?

Fliege 2
 
Mein Problem liest du oben.

Aer nochmal zur Handangel, diese muss nicht zwingend eine Rute beinhalten, darf es aber in Berlin nicht!

Steht auch so in der FO

unter OWI:

34.entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 eine Handangel ohne Rute verwendet;

also es gibt die Handangel ohne Rute!

...und hier hab ich endlich gefunden, was mein Problem auf den Punkt bringf:

OWI:

36.entgegen § 18 Absatz 2 mit mehr als einem Raubfischköder je Handangel fischt;

...also kein Umbrella, kein 2-er DS.Rig, kein Faulenzer, kein zusätlicher Springer (auch an der Fliegenrute)

das war/ist mein/unser Problem
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Um die Frage zu beantworten: ja, 2 Köder am DS sind demnach nicht erlaubt, genauso wie irgendwelche Umbrella, Alabama und sonstwas Rigs mit mehr als einem Köder.
Das mit der Gesamtlänge hast du glaub ich auch total falsch verstanden, es geht hier sicher um die Gesamtlänge des Einzelköders, also z.B. beim Jig Länge komplett über Kopf und Gummi.

Wie du aber schon festgestellt hast, sind so kleine Köder eh sinnlos, also gilt im Prinzip: an jeder Raubfischrute und Spinnrute darf nur ein Köder verwendet werden.

Mag sein das es früher anders war, jetzt ist es halt so, ich finde es gut, das es jetzt so eindeutig geregelt ist.
 
2cm Gesamtlänge sind 2 cm gesamtlänge, was gibts da falsch zu verstehen?

und die kleinen Köder sind nicht sinnlos, sondern schlimm für kleine Fische!

und ich gehe jede Wette ein, dass mit genau diesen Kleinen Ködern von den Kochtopfanglern geangelt wird!
 
Also dann versteh das mit der Gesamtlänge wie du willst, ich sehe es so wie ich geschrieben hab.

Und ja, die sind sinnlos, zumindest wo ich angle ist auf Barsch ein Schonmaß von 15cm. Warum also gezielt Kleine verangeln.
 
verangeln nicht angeln!

genau darum geht es - ich angele auch in Köpenick!

...und finde es mossten 20 oder 25 cm sein und auch ein Schonmass für Prachtexemplare geben (Erbmasse)

wenn der Batsch von 10 cm den 3inch-köder attakiert. ist er sauber gehakt und kann schonend zurückgestzt werden!

attakiert er nen mini-Twister nit nem 8er Haken, ist der Haken beim Barsch am A.... und der Barsch in selbigem

er wurde VERANGELT
 
Zuletzt bearbeitet:
attakiert er nen mini-Twister nit nem 8er Haken, ist der Haken beim Barsch am A.... und der Barsch in selbigem

er wurde VERANGELT

...wird sich sicher nicht immer vermeiden lassen.Häufen sich diese Fälle,stellt ein waidgerechter Angler entsprechend um.Problem hast du bei 10-18er Haken und Made&Wurn etc. ebenso.
Hoffe du willst die jetzt nicht verbieten. :)


Gruß Jörg
 
Häufen sich diese Fälle,stellt ein waidgerechter Angler entsprechend um.
Genau!
...aber das geht ja nicht mehr uneingeschränkt, wer selektiv bessere Barsche angeln will, muss jetzt auf bestimmte hierbei erfolgreiche Montagen verzichten!

Damit kann ich aber leben!
Sorge macht mir, wie sich die Kehrseite dieser Regelung in der Praxis auswirken wird - muss man abwarten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Um die Frage zu beantworten: ja, 2 Köder am DS sind demnach nicht erlaubt, genauso wie irgendwelche Umbrella, Alabama und sonstwas Rigs mit mehr als einem Köder.
Das mit der Gesamtlänge hast du glaub ich auch total falsch verstanden, es geht hier sicher um die Gesamtlänge des Einzelköders, also z.B. beim Jig Länge komplett über Kopf und Gummi.

Wie du aber schon festgestellt hast, sind so kleine Köder eh sinnlos, also gilt im Prinzip: an jeder Raubfischrute und Spinnrute darf nur ein Köder verwendet werden.

Mag sein das es früher anders war, jetzt ist es halt so, ich finde es gut, das es jetzt so eindeutig geregelt ist.

Es ist eben nicht eindeutig geregelt!
...und das finde ich schlecht so!

Man hätte es eindeutig regeln können, hätte man in § 15 Verbotene Fischereigeräte und Fangmittel eingefügt:
Handangeln mit mehr als einem Raubfischköder (oder auch Kunstköder)

Damit hätte ich dann besser leben können.

Bei Barschanglern beliebte Finesse-Rigs, die eben nicht dazu dienen Masse zu machen, sondern z.B. Faulenzer durch Fressneid zum Anbiss zu bewegen, sind zwar so oder so verboten, aber es gebe dann keine Hintertür, die ich persönlich ablehne!

Was meine ich?

ja, 2 Köder am DS sind demnach nicht erlaubt

Falsch!
Wenn diese kleiner als 2 cm sind, sind sie nicht verboten!

Durch Änderung von § 18 ist folgendes passiert:

1. Ein Verbot von mehr als 1 Kunstköder von mehr als 2 cm Gesamtlänge.

2. Eine Klassifizierung von Kunstködern:
- grösser 2cm, als Raubfischköder
- ergo kleiner als 2 cm kein Raubfischköder - absolut zu begrüssen in Hinblick auf die beliebter werdende Mormyschka

Aber was ist die Weitere Konsequenz?

Die Verwendung von bis zu 3 Haken ist nicht verboten (ergo erlaubt), nur bei der Raubfischangel dürfen diese jetzt nicht mehr auf mehrere Köder verteilt werden!

Bei der Friedfischangel ist die Hakenanzahl bei Kunstködern nicht beschränkt (kleiner als 2 cm sind diese ja nun Friedfischköder)!
"§ 18 ... Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel)."

Die Konsequenz dessen, möchte ich jetzt hier nicht ausführen, um hier nicht Anleitung zu einem Handeln zu geben, welches ich selbst für Fragwürdig halte.
 
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