Jeder Brandenburger Angler kennt dieses kleine Büchlein mit den Gewässernummern. Man muss sich also nicht groß auf die Suche begeben, um die Bestimmungen in Erfahrung zu bringen. Und da steht in der Gewässerordnung in Einklang mit der Brandenburgischen Fischereiordnung unter Punkt 4.5.3 folgendes:
4.5.3 Behandlung und Besitz untermaßiger Fische
Der Besitz untermaßiger Fische ist verboten, wobei auch Fische in Hältern als Besitz des Anglers gelten. Gefangene untermaßige Fische sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurück zu setzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Angelschnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen (§ 3 Abs. 1 BbgFischO)
Der Satz "am Besten sagt man nix", deutet schon daraufhin, dass das öfter mal gemacht wird. Ich weiß nicht, warum die Angler ihren Fischereischein riskieren. Die Angler denken oft, dass sie gut bei weg kommen, wenn sie solche Fische in den Tiefen ihrer Rucksäcke verstecken - dem Fischereiaufseher muss man ohnehin auch die Taschen zeigen, wenn er es verlangt. Und gerade an einem Gewässer, das eine Wasserstraße ist, wo die Wasserschutzpolizei kontrollieren kann, lebt ein Angler in dieser Hinsicht gefährlich. Gerade auf der letzten KAV-Tagung wurde sich auf eine intensivere Zusammenarbeit verständigt.
"Der Haken sei zu tief geschluckt gewesen" ist beim Angeln wohl genaus häufig, wie "Meine Frau hat grad ein Kind gekriegt, ich muss ins Krankenhaus" beim zu schnell fahren mit dem Auto. Das sind alles so alte Kamellen, worauf keiner rein fällt.
Da war schon jemand schneller mit dem Zitat der Vorschrift...okay, das darf sein
Die Vorschriften bezügl. verangelter, untermaßiger Fische sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. 'Es gibt tatsächlich die Vorschrift, das Vorfach vor dem Maul abzuschneiden u. den Fisch dann zurückzusetzen. Für mich persönlich eine Tierquälerei! Diese Fische gehen meist langsam u. qualvoll ein.
Du hast Recht, es gibt unterschiedliche Vorschriften. Aber wenn ich irgendwo angeln gehe, muss ich mich auch nach den örtlichen Vorschriften erkundigen. Wenn ich nach Polen fahre und dort die Straßenverkehrsordnung nicht kenne, dann habe ich eben selbst Schuld, wenn ich was falsch mache.
Das ist übrigens keine Tierquälerei. Der Haken im Fisch wird vom Gewebe abgekapselt und dann gehts irgendwann aus dem Fisch wieder raus. Das kann man sich so vorstellen, wie einen dicken Splitter im Finger, kriegt man ihn nicht raus, eitert der irgendwann raus. Das ist ein natürlicher Prozess. Beim Fisch hat das zwar nichts mit Eiter zu tun, sondern es bildet sich festes Gewebe um den Haken, welches abgestoßen wird. Aber die Funktionsweise ist gleich