Zurückzusetzende Fische mit geringer Überlebenschance...

soadillusion

Profi-Petrijünger
ALso wir waren gestern Nacht am Lehnitzsee...mit KöFi auf Zander. Leider nur ein 40er gefangen der trotzden schnellen Anschlags hatte er den Haken sehr tief geschluckt und musste daher leider entnommen werden. Aber sonst war die ganze Nacht nix los.

Moderation: OT`s abgetrennt von folgendem Quellthema: Zander in der Region OHV und BAR
 
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Leider nur ein 40er gefangen der trotzden schnellen Anschlags hatte er den Haken sehr tief geschluckt und musste daher leider entnommen werden.

Also das ist ja mal echt eine Ausrede. Wenn der Haken zu tief sitzt, ist das Vorfach/die Schnur in Höhe der Maulspitze abzuschneiden und untermaßige Fische sind in jedem Fall zurück zu setzen! Es ist keine Begründung, untermaßige Fische mitzunehmen, wenn der Haken zu tief sitzt! Ich denke, Du bist Brandenburger (PLZ 163..), dann solltest Du die hiesigen Bestimmungen kennen und befolgen. Sorry, aber Verständnis für diese Aktion darfst Du nicht erwarten!
 
Also das ist ja mal echt eine Ausrede. Wenn der Haken zu tief sitzt, ist das Vorfach/die Schnur in Höhe der Maulspitze abzuschneiden und untermaßige Fische sind in jedem Fall zurück zu setzen! Es ist keine Begründung, untermaßige Fische mitzunehmen, wenn der Haken zu tief sitzt! Ich denke, Du bist Brandenburger (PLZ 163..), dann solltest Du die hiesigen Bestimmungen kennen und befolgen. Sorry, aber Verständnis für diese Aktion darfst Du nicht erwarten!

Dem schließe ich mich an...führe ständig solche Diskussionen...ekelhaft das kaum einer das einsieht aber sich alle wundern das nix mehr zu fangen ist,tja...wo soll es denn herkommen?Selbst wenn der kleine nicht durchkommt gibt's genug andere Tiere die sich über leichte Beute freuen...Adler etc.
 
Ich habe schon solche Fische auch schon mal zurückgesetzt...diese haben es nicht überlebt und trieben an der Wasseroberfläche...also waren tot. Und ich glaube kaum das der Zander den Haken allein wieder loswird. Der Haken war nicht mehr zu sehen beim Zander, also wohl unmöglich den wieder loszuwerden.

Am besten man sagt nix mehr ;)
 
Hallo!

In NRW muss man untermaßige Fische, die keine überlebens- chance mehr haben, töten, zerstückeln und dann vergraben. ist auch besser so, denn dann kann keiner mehr bei untermaßigen Fischen sagen, dass die zu tief geschluckt hätten und wurden deshalb entnommen!:klatsch

Gruß

3B
 
Und ich glaube kaum das der Zander den Haken allein wieder loswird.
Raubfischmägen können Haken komplett verdauen!

Ansonsten ist Handhabung in solchen Fällen eindeutig geregelt:
Gewässerordnung Landesanglerverband Brandenburg e.V.
4.5.3. Behandlung und Besitz untermaßiger Fische
Der Besitz untermaßiger Fische ist verboten, wobei auch Fische in Hältern als Besitz des Anglers gelten. Gefangene untermaßige Fische sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurückzusetzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Angelschnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen (§ 3 Abs. 1 BbgFischO)

Also nicht erst 10min rumprobieren.
 
Hallo!
Die Vorschriften bezügl. verangelter, untermaßiger Fische sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. 'Es gibt tatsächlich die Vorschrift, das Vorfach vor dem Maul abzuschneiden u. den Fisch dann zurückzusetzen. Für mich persönlich eine Tierquälerei! Diese Fische gehen meist langsam u. qualvoll ein.
Ein anderes BL schreibt vor, die Fische abzuschlagen u. zu vergraben.
Und last not least gibt es mancherorts die Vorschrift, die Fische abzuschlagen, in kleine Stücke zu schneiden u. wieder ins Wasser zu werfen. Diese Vorschrift ist für mich eigentlich das einzig Richtige. Einen Spaten zum Vergraben hat man ja wohl meist nicht dabei, aber ein Messer immer. Und dann sorgen Krebse, Wollhandkrabben u. Aale ganz sicher für die "Bestattung".
Zu beachten ist nur, daß der Fisch schnell u. waidgerecht getötet wird.
Meines Wissens erlaubt in keinem BL das jeweilige Fischereigesetz das Entnehmen verangelter, untermaßiger Fische.
Gruß
Eberhard
 
Sorry, aber Verständnis für diese Aktion darfst Du nicht erwarten!


Naja....mit dem Verständnis ist das so ne Sache. Mir fehlt es bei so manchen Verordnungen. An manchen niedersächsischen Gewässern ist es so, dass nicht lebensfähige untermaßige Fische zurückgesetzt werden müssen.....und zwar lebend:confused:

Da ich im obigen Fall keine egoistischen Gründe vermute, würde ich sagen, es wurde mit Verstand gehandelt.
 
Jeder Brandenburger Angler kennt dieses kleine Büchlein mit den Gewässernummern. Man muss sich also nicht groß auf die Suche begeben, um die Bestimmungen in Erfahrung zu bringen. Und da steht in der Gewässerordnung in Einklang mit der Brandenburgischen Fischereiordnung unter Punkt 4.5.3 folgendes:

4.5.3 Behandlung und Besitz untermaßiger Fische

Der Besitz untermaßiger Fische ist verboten, wobei auch Fische in Hältern als Besitz des Anglers gelten. Gefangene untermaßige Fische sind mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und unverzüglich in das Gewässer zurück zu setzen. Haben die Fische den Haken tief geschluckt, ist vor dem Zurücksetzen die Angelschnur in Höhe der Kopfspitze zu durchtrennen (§ 3 Abs. 1 BbgFischO)
Der Satz "am Besten sagt man nix", deutet schon daraufhin, dass das öfter mal gemacht wird. Ich weiß nicht, warum die Angler ihren Fischereischein riskieren. Die Angler denken oft, dass sie gut bei weg kommen, wenn sie solche Fische in den Tiefen ihrer Rucksäcke verstecken - dem Fischereiaufseher muss man ohnehin auch die Taschen zeigen, wenn er es verlangt. Und gerade an einem Gewässer, das eine Wasserstraße ist, wo die Wasserschutzpolizei kontrollieren kann, lebt ein Angler in dieser Hinsicht gefährlich. Gerade auf der letzten KAV-Tagung wurde sich auf eine intensivere Zusammenarbeit verständigt.

"Der Haken sei zu tief geschluckt gewesen" ist beim Angeln wohl genaus häufig, wie "Meine Frau hat grad ein Kind gekriegt, ich muss ins Krankenhaus" beim zu schnell fahren mit dem Auto. Das sind alles so alte Kamellen, worauf keiner rein fällt.

Da war schon jemand schneller mit dem Zitat der Vorschrift...okay, das darf sein :)

Die Vorschriften bezügl. verangelter, untermaßiger Fische sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. 'Es gibt tatsächlich die Vorschrift, das Vorfach vor dem Maul abzuschneiden u. den Fisch dann zurückzusetzen. Für mich persönlich eine Tierquälerei! Diese Fische gehen meist langsam u. qualvoll ein.

Du hast Recht, es gibt unterschiedliche Vorschriften. Aber wenn ich irgendwo angeln gehe, muss ich mich auch nach den örtlichen Vorschriften erkundigen. Wenn ich nach Polen fahre und dort die Straßenverkehrsordnung nicht kenne, dann habe ich eben selbst Schuld, wenn ich was falsch mache.

Das ist übrigens keine Tierquälerei. Der Haken im Fisch wird vom Gewebe abgekapselt und dann gehts irgendwann aus dem Fisch wieder raus. Das kann man sich so vorstellen, wie einen dicken Splitter im Finger, kriegt man ihn nicht raus, eitert der irgendwann raus. Das ist ein natürlicher Prozess. Beim Fisch hat das zwar nichts mit Eiter zu tun, sondern es bildet sich festes Gewebe um den Haken, welches abgestoßen wird. Aber die Funktionsweise ist gleich :)
 
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Ich habe es geahnt, das es wohl wieder ein Endlosthread wird. Natürlich hätte ich den Fisch zurücksetzen können ( lt. Verordnung müssen ) aber dann wäre womöglich zu Grunde gegangen. Es war das erste mal das ich so einen Fisch mitgenommen habe. Weil ich wie gesagt schon "schlechte" Erfahrungen gemacht habe. Es ist doch total unsinnig einen "sterbenden" Fisch zurückzusetzen.
Und ob ein Raubfisch einen Edelstahlhaken verdauen kann oder nicht, kann ich nich beurteilen, oder gibt es dazu wissenschaftliche Versuche ?
Und ich kann mir auch nicht vorstellen das der Fisch solange der Haken im Schlund sitzt noch Nahrung aufnehmen kann.
 
gibt es dazu wissenschaftliche Versuche?
Ja.Mit Röntgenfotos, aus denen ersichtlich ist, das sich ein Haken langsam im Fisch auflöst. Ich habe dazu vor Jahren im TV einen Bericht gesehen. Ebenso sind Fische in der Lage, einen Fremdkörper, hier den Haken, wieder abzustoßen. Aale können sowas ganz gut.

Der primäre Grund für die relativ hohe Überlebenswahrscheinlichkeit von Fischen mit verbleibendem Haken im Körper sind die ausbleibenden Folgeverletzungen, welche beim Lösen der tief sitzenden Haken entstehen können. Der im Fisch verbleibende Haken dagegen wird in der Regel binnen weniger Tage bis weniger Monate nach dem Fang wieder ausgeschieden, ausgespuckt, bzw. zersetzt (bspw. Schisler und Bergersen 1996; Tsuboi et al. 2006; Dubois und Pleski 2007; Arlinghaus et al. 2008b; Fobert et al. 2009
Basierend auf diesen vielfach belegten Erfahrungen sollte der Angler unbedingt darauf achten, ein tiefes Haken der Fische zu verhindern, bspw. durch einen rechtzeitigen Anschlag. Wird ein Fisch dennoch tief gehakt und muss nach §5 Absatz 1 BiFischO wieder zurückgesetzt werden, so sollte die Schnur kurz vor dem Haken abgeschnitten werden. Ein mechanisches Entfernen des Hakens würde nur die Überlebenswahrscheinlichkeit der Fische verringern. Da auf diese Weise etwa 9 von 10 Fischen überleben, ist eine generelle Entsorgung tief gehakter und geschonter Fische weder mit der guten fachlichen Praxis in der Binnenfischerei (Lewin et al. 2010) noch mit den Hegezielen und Verpflichtungen der Anglerschaft vereinbar, da auf diese Weise auch seltene und ganzjährig geschonte Arten unnötig getötet werden würden.
 
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Hallo!

In NRW muss man untermaßige Fische, die keine überlebens- chance mehr haben, töten, zerstückeln und dann vergraben. ist auch besser so, denn dann kann keiner mehr bei untermaßigen Fischen sagen, dass die zu tief geschluckt hätten und wurden deshalb entnommen!:klatsch

Gruß

3B


Welches Bundesland hat denn da Alkoholiker an der Macht sitzen ?

Wenn mir sowas passiert :

Schnur Kappen und ab die Post ins Wasser...

Ehe ich ein zu kleinen Fisch noch vor Ort abschlage, Zerstückel und ins Wasser werf, bzw sogar
noch verbuddel , weil ich es laut Verordnung MUSS, beende ich mein Hobby!

Ich finde nichts im Angelleben unsinniger, als ein untermaasigen Fisch zu Zerstückeln, NUR dass Dritte
nicht der Vermutung nachgehen können, er habe das "zu tief schlucken" nur als Vorwandt genommen,
um den Fisch entnehmen zu dürfen...
 
Jeder massige Fisch muss entnommen werden, da die Fische schlechte Ueberlebenschancen haben.
Jeder untermassige Fidch mim Haken im Maul muss ( je nach Bundesland) zurueckgesetzt werden, weil mit dem Haken die Ueberlebenswahrscheinlichkeit hoeher ist. Jeder Schueler in Hessen lernt die ersten beiden Grundschuljahre, so zu schreiben, wie die Worte ausgesprochen werden.

Ich finde die EU gut ! Wenn man seine Fehler nicht einsieht, muss eben die naechst hoehere Instanz darueber richten.
 
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Es ist erstaunlich wieviele Experten es doch gibt, die mit Sicherheit beurteilen können ob ein Fisch eine Überlebenschance hat oder nicht. Ich gehöre nicht zu diesem erlauchten Kreis.Nur ein toter Fisch ist einer der ganz sicher nicht lebensfähig ist,in allen anderen Fällen muß man Mutter Natur entscheiden lassen.Man denke nur an die Fälle in denen Fische gefangen werden, die bereits irgendwo einen Haken sitzen haben und ganz gut damit klar gekommen sind. Meine Meinung:ein untermaßiger oder geschonter Fisch muß zurück ins Wasser,tot oder lebendig,keinesfalls darf eine vermeintlich schwere Verletzung als Vorwand dienen sich einen solchen Fisch anzueignen. Das würde einem Mißbrauch Tür und Tor öffnen
 
Hallo!
Die Vorschriften bezügl. verangelter, untermaßiger Fische sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.[..]
Meines Wissens erlaubt in keinem BL das jeweilige Fischereigesetz das Entnehmen verangelter, untermaßiger Fische.
Aber ja doch! In Bayern muss ein untermaßiger Fisch, den der Angler als nicht überlebensfähig einstuft, abgeschlagen werden.

Der Fisch darf mitgenommen werden, ist aber dem Fanglimit zuzurechnen.
Eigentlich die einzig richtige Methode, imho. Damit wird ziemlich sicher vermieden, dass aktiv auf untermaßige gefischt wird und gleichzeitig wird kein Essen weggeworfen.
In Bayern besteht fast überall ein Fanglimit von 3 'Edel'fischen. Wer will das schon mit untermaßigen erfüllen?
 
Mag ja sein, daß es im "Königreich Bayern" anders ist, als in anderen BL. Ich kann das nicht beurteilen. Die paar wenigen Male, die ich in Bayern gefischt habe, fand ich nichts dergleichen auf dem Erlaubnisschein!!
So, nun zu den Verfechtern der Vorschrift, verangelte untermaßige Fische samt Haken lebend zurückzusetzen: Es mag ja einige besonders widerstandsfähige Fischarten geben, die so etwas überleben (möglicherweise Karauschen o. ä.), aber ich habe zu oft gesehen, daß solcherart behandelte Fische schon kurz nach dem Zurücksetzen mit dem Bauch nach oben hilflos an der Oberfläche herumzappelten. Alle Raubfische z. B. überleben so etwas niemals. Vor allem der Zander ist so empfindlich, daß er keine Chance hat, einen geschluckten Haken zu überleben. Bei Barsch und Hecht ist es aber ähnlich. Setzt man sie also mit Haken im Schlund zurück, so quälen sie sich noch eine Weile völlig unnötig, bevor sie dann sterben. Muß das sein ???
Gruß
Eberhard
 
...........Der Fisch darf mitgenommen werden, ist aber dem Fanglimit zuzurechnen.
Eigentlich die einzig richtige Methode, imho. Damit wird ziemlich sicher vermieden, dass aktiv auf untermaßige gefischt wird und gleichzeitig wird kein Essen weggeworfen.
In Bayern besteht fast überall ein Fanglimit von 3 'Edel'fischen. Wer will das schon mit untermaßigen erfüllen?

Ein schöner Freifahrtschein. Das öffnet doch Tore.

Fliege 2
 
Schnur abscheiden und Abfahrt zurück ins Wasser...
Für mich das einzigste richtige egal was die Verordnung
Sagt... Da sitzen genügend "schlaue" die schon so manchen
Unsinn beschlossen haben!
 
Aber ja doch! In Bayern muss ein untermaßiger Fisch, den der Angler als nicht überlebensfähig einstuft, abgeschlagen werden.

Das ist nicht nur in Bayern so, auch Berlin und Brandenburg hat diese Regelung.

Der Fisch darf mitgenommen werden, ist aber dem Fanglimit zuzurechnen.
Eigentlich die einzig richtige Methode, imho. Damit wird ziemlich sicher vermieden, dass aktiv auf untermaßige gefischt wird und gleichzeitig wird kein Essen weggeworfen.

Also einen untermaßigen Fisch mitzunehmen, um ihn zu essen ist ja ne ganz heiße Kiste. Unabhängig, ob er dem Fanglimit zugerechnet wird oder nicht.
Das wäre ja ein "Persilschein", der uns allen auf die Füße fallen würde.

Diese ganze Diskussion hatten wir doch schon vor kurzer Zeit, oder ?

Also, für Berlin (und soweit ich weiß, auch BB) gilt, dass untermaßige Fische, die offensichtlich nicht überlebensfähig sind, waidgerecht zu töten sind.
Sie sind ordnungsgemäß zu "entsorgen", d.h. vergraben bzw. zu zerstückeln und in das Gewässer zu werfen.
In keinem Fall dürfen derartige Fische angeeignet werden.
Bei einer Kontrolle könnte mir der Angler erzählen, was er will, treffe ich ihn mit einem untermaßigen Fisch an, wird`s teuer und bringt ne Menge Ärger mit sich.
Geschichten, wie "der hatte den Haken zu tief geschluckt...." würden bei "Grimms Märchen" eingestuft.
 
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