Fischereischein -  Sportfischerprüfung - Ausnahmeregelung ???

Lexi66

Neuer Petrijünger
Hallo Angelfreunde

Bin neu hier und habe eine Frage zur Sportfischerprüfung.
Ich habe seit 1978 einen gültigen Angelschein (Hessen) den ich regelmässig verlängert habe. Seit ca 1990 habe ich aber das Angeln aufgegeben und habe natürlich auch keine
Sportfischerprüfung.

Wenn ich nun wieder Angeln möchte benötige ich dann die
Sportfischerprüfung oder gilt das nur für Neueinsteiger.
Habe mal gehört dass es Ausnahmen gibt.

Meine aktuelle Zehnjahreskarte gilt noch bis 2014.

Vorab schon mal Vielen Dank :klatsch

Gruss Harry
 
ich würde da mal in deiner Stadtverwaltung nachfragen die wo dir den schein verlängern dann weist du es sicher was loss ist.
 
Ich habe mich deswegen mit der Unteren Fischerei Behörde in Verbindung gesetzt.

Mein Schein ist nach 2001 nicht mehr verlängert worden (da ich keine Zeit mehr hatte) und nach Rücksprache mit dem Amt mußte ich neben dem Antrag und Foto mein Prüfungszeugnis der Fischereiprüfung einreichen. (habe ich mir für 5,-€ neu zu schicken lassen).

Danach war die Ausstellung des neuen Fischereischeines überhaupt kein Problem.

Also für mich ne Freude, denn auf erneute Prüfung hatte ich nicht wirklich viel Lust:2lol: !
 
Crash, du wohnst aber nicht in Hessen.. Bei uns im Land ist einiges anders.

Lexi, du hast doch deine gültige Zehnjahreskarte. Reicht das nicht?
 
Du musst beim Angeln nur deinen Fischereischein und deine Angelerlaubnis für das Gewässer mitführen.
Den Nachweis über eine bestandene Sportfischerprüfung brauchst du nur wenn du einen Fischereischein beanträgst oder in einen Verein entreten möchtest.
In Hessen gilt die Ausnahme von der Prüfungspflicht wenn du zwischen 1985 und 1990 aktiv geangelt hast und einen Fischreischein in dieser Zeitspanne nachweisen kannst. Wie das in anderen Bundesländern geregelt ist kann ich dir leider nicht sagen.
Ich hatte das gleiche Problem: Ich habe 1986 mit dem Angeln aufgehört und dieses Jahr hat mich das Angelfieber wieder gepackt. Die Prüfung hatte 1980 abgelegt aber leider war das Prüfungszeugnis nicht mehr auffindbar. Einen neuen 5-Jahres-Fischereischein habe ich aufgrund der Ausnahmeregelung trotzdem bekommen.
Von meinem Prüfungsnachweis habe ich eine Zweitschrift bekommen, da beim Verband im Archiv noch meine Unterlagen vorhanden waren. Dadurch konnte ich auch wieder einem Verein beitreten und kann jetzt in aller Ruhe wieder meinem schönen neuen alten Hobby nachgehen.
 
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Meine Lebensgefährtin möchte gerne den Fischereischein machen. Ist es dafür vorgeschrieben, einen Lehrgang zu besuchen, so wie in Berlin? Gibt es ein Problem, daß Sie in Berlin (Karow) wohnhaft ist? Wo kann sie die Prüfung ablegen?
Ich würde mich über Eure Hilfe freuen und sage schon mal Danke!!!
 
Sie muss die Prüfung in dem Bundesland ablegen, in dem sie wohnt. Würde sie im Land Brandenburg wohnen, könnte sie den Friedfischschein ohne Prüfung kaufen, der wird aber in etlichen anderen Bundesländern nicht anerkannt, weil dort Prüfungen zwingend vorgeschrieben sind.
 
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