Ausloten ohne Tageskarte

:super: :lachtot::super: HIIIIIILLLLFEEEEEE Kopfkino.

Klar, für diese Spiele bin ich zu haben :hahaha:

Bei manchen ( FA ) hat man eh das Gefühl, der Penis ist zu kurz oder die "Alte" hat stärkere Oberarme.......also ab ans Wasser und den Leuten versuchen auf die Nüsse zu gehen.
Das sind dann meine speziellen " Freunde "
Muss aber auch ganz ehrlich sagen, ist mir noch nicht unter gekommen.
Eigentlich finde ich Kontrollen gut, gibt immer sehr gute Gespräche und ein guten Austausch.......so meine Erfahrung.
 
Hallo,
also es ist von Gewässer zu Gewässer verschieden, wenn jemand ( ein Verein oder ähnliches) einen Gewässer Pachtet kommt es darauf an was gepachtet worden ist, ob es nur die befischung des Sees ist oder auch das drum herum.
Es gibt ja auch Seen wo auch andere aktivitäten statt finden sowie das Baden, Boot sport, Wasserski usw.
Bei unseren Vereins Gewässern haben wir Angler das alleinige nutzungsrecht des Wassers und nur Vereinsmitgliedern ist es erlaubt das wasser zu betreten und mit dem Boot zu befahren.
Und das alleinige nutzungsrecht bedeutet, das alleinige nutzungsrecht!
Baden, Modellbootsport ist verboten.
Streng genommen darfst du nicht mal als nicht Mitglied Wasserpflanzen entnehmen für den Gartenteich. Oder Kinder mit ihren Keschern Kaulquappen fangen.
Alles was mit dem Wasser zutun hat ist nicht erlaubt.

Natürlich werden viele sachen geduldet was auch ok ist, aber sollte es zuviel werden kann man einschreiten. Damit sich die angler auch nicht gestört fühlen. Immer hin zahlen sie dafür das sie ungestört ihren interessen nachgehen können.

Würde bei uns jemand mit mit einer angel zum ausloten ( erwischt ) werden ohne vorher den Verein gefragt zu haben, denke ich das er verwiesen werden würde.
Aber wer vorher nett fragt , seine beabsichtigung darstellt und nichts an Haken oder anderes Gerät mit nimmt, würde es bestimmt erlaubt bekommen.
Daher, wer fragt ist immer auf der sicheren seite.

Mfg FischKebap
 
Hallo,
also es ist von Gewässer zu Gewässer verschieden

Bezgl. des Themas sage ich mal NEIN.
Das Ausloten ohne Haken stellt im fischereirechtlichen Sinn kein Verstoß dar. Was willst Du also unterbinden ?


Bei unseren Vereins Gewässern haben wir Angler das alleinige nutzungsrecht des Wassers und nur Vereinsmitgliedern ist es erlaubt das wasser zu betreten und mit dem Boot zu befahren.

Im Thema ging es nicht um Vereinsgewässer, sondern um Gewässer im Allgemeinen.

Streng genommen darfst du nicht mal als nicht Mitglied Wasserpflanzen entnehmen für den Gartenteich.

Soweit mir bekannt, ist dies auch sonst verboten (Blick in die Gewässerordnung sollte da reichen - allgemeine Verhaltensregeln).


Alles was mit dem Wasser zutun hat ist nicht erlaubt.

Was macht ihr Angler denn an so einem Gewässer - alles was mit dem Wasser zu tun hat ist verboten ???? Züchtet ihr Rosen statt zu angeln ?:)


Würde bei uns jemand mit mit einer angel zum ausloten ( erwischt ) werden ohne vorher den Verein gefragt zu haben, denke ich das er verwiesen werden würde.

Mit welcher Begündung ? Er tut doch nichts Verbotenes !
 
Naja, wenn es ausdrücklich verboten ist das Ufer zu betreten (außer für Angler mit Karte), und das befahren des Gewässers mit Boot verboten ist bzw wieder nur den Anglern mit karte erlaubt ist, dann würde er was falsch machen (aber nicht im fischereirechtlichen Sinne). Aber sowas trifft wohl nur auf einige kleine Gewässer von Vereinen zu, die dann wahrscheinlich in ihrem "Alles unsers" Denken eh keine Tageskarten vergeben und somit für die Fragestellung flach fallen.
 
Hallo zusammen,

manchmal wird man das Gefühl nicht los, es werden Frage- oder Problemstellungen konstruiert nur um einen Fred aufzumachen.

Und ich werde das Gefühl nicht los, manche antworten nur dann wenn sie jemand mit irgendwas kritisieren können.

Allen anderen vielen lieben Dank für die aufschlußreichen und vor allem hilfreichen Antworten. So ist mein Gewissen doch ein wenig beruhigter beim ausloten ohne vorher irgendwo nachzufragen, denn das ist nicht immer möglich.
 
Stimmt nicht! Solange der Motor nicht läuft darfste alles!

zonk .. falsch ;) ... Ich arbeite nebenbei in einer Fahrschule hier ... Sobald der Schlüssel steckt ist das Fahrzeug Fahrberreit und du bist wenn du allein im Fahrzeug bist ( egal wo ) Fahrzeugführer und mußt im Besitz des Führerscheins der jeweiligen Klasse vorweisen können.. Oder wenn mehrere Personen im Fahrzeug sind ist der der sich auf dem Fahrersitzt befindet der Fahrzeugführer ..
 
Hallo,

mich würde interessieren, woher hier einige Diskussionsteilnehmer die Gewissheit hernehmen, dass eine Montag ohne Haken nicht fangfähig ist.

Ich meine jetzt nicht Bauchgefühl oder "Logik", sondern einen Gesetzesauszug oder ein Urteil. Dann würde ich bitten, diesen Link hier zu posten.

Ich erwarte aber nicht wirklich, dass das passiert.

Diese Details sind im Gesetz nicht geregelt. Da steht garantiert nicht drin, was im Detail eine fangfertige Angel ist.

Daher entscheidet im Einzelfall der Richter wie er den Begriff "fangfähig" versteht. Dabei orientiert er sich in der Regel an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.

Das ist wie beim Setzkescher. Im Gesetz steht nur, dass man Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund quälen darf. Ab welcher Keschergröße oder Hälterdauer usw das der Fall ist, entscheidet der Richter im Einzelfall.

Daher Vorsicht mit solch laienhaften Rechtstipps.

Wenn ich als FA jemanden beim "Loten" antreffe, ist in jedem Fall eine Anzeige fällig. Der Rest ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichtes.

Das ist wie mit dem Mann, den man nach einem Einbruch hinter dem Haus mit der Beute antrifft. Da hilft es ihm auch vermutlich nicht, zu behaupten, er sei gar nicht im Haus gewesen.
Die Gesamtumstände sprechen gegen ihn.

Sollten hier aber entsprechende Verweise auf Gesetze oder Urteile vorgelegt werden, können wir gerne noch einmal drüber reden.:)

Aber bitte...bitte keine Mutmaßungen mehr.:heulend:

Winde
 
Wenn ich als FA jemanden beim "Loten" antreffe, ist in jedem Fall eine Anzeige fällig. Der Rest ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichtes.


Winde

Sowas nennt man dann wohl Fingerspitzengefühl.....bzw. ein Fehlen dessen.....oder Arbeitstherapie für die Staatsanwaltschaft.

Anders würde der Fall für mich aussehen, wenn daneben Taschen voller Angelzeugs liegen würden. Aber ok.....sind mal wieder nur Mutmaßungen....sorry.
 
Sowas nennt man dann wohl Fingerspitzengefühl.....bzw. ein Fehlen dessen.....oder Arbeitstherapie für die Staatsanwaltschaft.

Anders würde der Fall für mich aussehen, wenn daneben Taschen voller Angelzeugs liegen würden. Aber ok.....sind mal wieder nur Mutmaßungen....sorry.


So isses...

Für mich ist eine fangfertige Angel soweit bestückt, wie es von staatlicher, amtlicher Seite von mir bei der Prüfung vor der Jagdbehörde verlangt wurde.
Hätte ich das Vorfach oder Haken weggelassen wäre sie nicht fangfertig gewesen und ich hätte da wohl den praktischen Teil verhauen.
Weil nicht fangfertig.....
Fangfertig wäre sie mit dem Haken/Vorfach.
 
Hallo,

mich würde interessieren, woher hier einige Diskussionsteilnehmer die Gewissheit hernehmen, dass eine Montag ohne Haken nicht fangfähig ist.

Wissen, Kenntnis der Vorschriften und Gesetze....

Ich meine jetzt nicht Bauchgefühl oder "Logik", sondern einen Gesetzesauszug oder ein Urteil. Dann würde ich bitten, diesen Link hier zu posten.

So viele Links kann man hier kaum einstellen - dann wäre die Seite voll.
Mach Dir doch selbst mal die Arbeit und schau nach. Das www gibt Dir viele, sehr viele Antworten.

Ich erwarte aber nicht wirklich, dass das passiert.

Unterschätze bitte nicht die Anderen.

Diese Details sind im Gesetz nicht geregelt. Da steht garantiert nicht drin, was im Detail eine fangfertige Angel ist.

FALSCH !!!
Mach Dir die Arbeit und schau in Landesfischereiordnungen und Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Auch die Gewässerordnungen definieren eindeutig, was eine fangfertige Angel ist.
Wer eine FischereischeinPrüfung gemacht hat, sollte dies aber wissen.

Daher entscheidet im Einzelfall der Richter wie er den Begriff "fangfähig" versteht. Dabei orientiert er sich in der Regel an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.

:confused:

Das ist wie beim Setzkescher. Im Gesetz steht nur, dass man Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund quälen darf. Ab welcher Keschergröße oder Hälterdauer usw das der Fall ist, entscheidet der Richter im Einzelfall.

NÖÖÖÖÖ !
Ist alles geregelt, sogar, wie Setzkescher beschaffen sein müssen, Dauer der Hälterung, ........

Daher Vorsicht mit solch laienhaften Rechtstipps.

Wichtiger Satz - solltest Du Dir mal besonders gut merken !!!

Wenn ich als FA jemanden beim "Loten" antreffe, ist in jedem Fall eine Anzeige fällig. Der Rest ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichtes.

Trägt bestimmt zur Belustigung der Staatsanwaltschaft bei und wirft ein schlechtes Licht auf die Fischereiaufsicht bei euch.


Sollten hier aber entsprechende Verweise auf Gesetze oder Urteile vorgelegt werden, können wir gerne noch einmal drüber reden.:)

Mach Dich doch bitte schlau (Hinweise hatte ich Dir gegeben) und dann brauchen wir auch nicht mehr über Dinge reden, die es nicht wert sind.
 
hmm mir ist da grad was eingefallen, einige können sich auch bestimmt noch an diesen Vorfall erinnern bei Österreich oder so. Der hat doch auch nur die Forellen an das Damil gebunden um seine Kinder Glücklich zu machen und bekam ne anzeige. Weis zwar nicht mehr genau wie es abgelaufen ist aber da war was.
 
oder hier


„Es ist verboten, an, auf oder in einem Gewässer Fischereigeräte und sonstige Fangmittel ohne
Fischereiausübungsberechtigung fangfertig mit sich zu führen.“
Wann ist ein Fischereigerät (Netz, Hamen, Senke, Reuse, Kescher, Angel etc.) gebrauchsfertig?
Gebrauchsfertig und damit technisch fangbereit ist das Gerät dann, wenn der Fang unmittelbar ausgeführt werden kann.
Dazu ist es erforderlich, dass das Fischereigerät
- bis zum fangbereiten Endzustand montiert ist (Schnur + Haken) und
- innerhalb des Uferbetretungsrechtes, bis 2 m von der Uferlinie, bzw. auf oder in Gewässern mitgeführt wird.
Nur bei gleichzeitigem Zutreffen der genannten Voraussetzungen ist der § 24 Ziff. 6 SächsFischG erfüllt, ansonsten nicht.

http://www.muldenfischer.de/Documente/Fangfertig.pdf
 
. . .stellt sich mir die Frage,warum lotet jemand wenn er gar nicht angeln
möchte. . .
Will er später mit TAGESKARTE fischen,kann er auch später loten.
So einfach ist das.
 
. . .stellt sich mir die Frage,warum lotet jemand wenn er gar nicht angeln
möchte. . .
Will er später mit TAGESKARTE fischen,kann er auch später loten.
So einfach ist das.

Vieleicht um sich ein Überblick über die Stukturen zu verschaffen um später das passende Material zusammen zu stellen.
Dann braucht man das nicht am Angeltag vor Ort machen und kann sich umgehend dem Angeln widmen.
Des weiteren weiß man dann schon, an welcher Stelle es sich eher lohnen würde und wo nicht.
 
Hi

Jetzt mal ernsthaft einige hier haben scheinbar nichts zu tun, die Gesetzeslage ist eindeutig und somit steht nichts dagegen ein Gewässer auszuloten.

Es ist hier langsam nicht mehr auszuhalten wie mit Kameraden umgegangen wird die eine einfache Frage stellen. Und wie Antworten bewertet werden die sich auf eindeutige Rechtslagen beziehen.

Gruss
Olli
 
. . .stellt sich mir die Frage,warum lotet jemand wenn er gar nicht angeln
möchte. . .
Will er später mit TAGESKARTE fischen,kann er auch später loten.
So einfach ist das.

Hallo zusammen!!


Um eine Gewässer gründlich vom Ufer aus auszuloten braucht man, je nach Gewässergröße ein paar Std. bis hin zu nem halben Tag. Deshalb mache ich es auch so das ich ein paar Tage vorher mit der Lootrute loß ziehe um mir ein Bild von der Unterwasserstrucktur zu machen und mir die Hotspots suche. Danach richte ich dann meine Montagen und kann am Angeltag direkt loß legen.
Trotz aller Rechtslage frage ich aber immer bevor ich auslote beim Pächter/Besitzer nach. Damit sollte man dann wirklich auch auf der sicheren Seite sein!

Gruß Andy
 
hmm mir ist da grad was eingefallen, einige können sich auch bestimmt noch an diesen Vorfall erinnern bei Österreich oder so. Der hat doch auch nur die Forellen an das Damil gebunden um seine Kinder Glücklich zu machen und bekam ne anzeige. Weis zwar nicht mehr genau wie es abgelaufen ist aber da war was.

Der hatte (wenn ich mich recht entsinne):

a) mit seinen Kindern an diesem Fluß, wenn auch ohne Erfolg, geangelt
b) nach eigener Aussage ein "Tiefkühlforelle" an den Haken gesteckt um seine Kinder zu beeindrucken
c) einem vorbeikommenden Passanten die auf dem Grill liegende Forelle gezeigt und mit seinen Angelkünsten geprahlt
 
o man
So wird man gleich wieder missverstanden!
Beim kontolieren ging es um den Angler und nicht um Spaziergänger, ich habe gegen niemanden etwas wenn er sich ordentlich benimt am Gewässer.
Und zum zeigen lassen, wenn ich frage ob ich seine tasche oder sonstwas sehen darf und er zeigt sie ist es gut, wenn nicht wird ein Amtshilfeersuchen bei der Polizei weiter helfen.
So hoffendlich jetzt verständlich.
Aber zereist euch ruig weiter das M....!
Ihr dürft euch ruig selber als FA bewerben, mal sehen was dann wird.
Aber es ist schön einfach rum zujammern und zu mekern.
 
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