Hallo,
mich würde interessieren, woher hier einige Diskussionsteilnehmer die Gewissheit hernehmen, dass eine Montag ohne Haken nicht fangfähig ist.
Ich meine jetzt nicht Bauchgefühl oder "Logik", sondern einen Gesetzesauszug oder ein Urteil. Dann würde ich bitten, diesen Link hier zu posten.
Ich erwarte aber nicht wirklich, dass das passiert.
Diese Details sind im Gesetz nicht geregelt. Da steht garantiert nicht drin, was im Detail eine fangfertige Angel ist.
Daher entscheidet im Einzelfall der Richter wie er den Begriff "fangfähig" versteht. Dabei orientiert er sich in der Regel an früheren Urteilen in ähnlichen Fällen.
Das ist wie beim Setzkescher. Im Gesetz steht nur, dass man Wirbeltiere nicht ohne vernünftigen Grund quälen darf. Ab welcher Keschergröße oder Hälterdauer usw das der Fall ist, entscheidet der Richter im Einzelfall.
Daher Vorsicht mit solch laienhaften Rechtstipps.
Wenn ich als FA jemanden beim "Loten" antreffe, ist in jedem Fall eine Anzeige fällig. Der Rest ist dann Sache der Staatsanwaltschaft und ggf. des Gerichtes.
Das ist wie mit dem Mann, den man nach einem Einbruch hinter dem Haus mit der Beute antrifft. Da hilft es ihm auch vermutlich nicht, zu behaupten, er sei gar nicht im Haus gewesen.
Die Gesamtumstände sprechen gegen ihn.
Sollten hier aber entsprechende Verweise auf Gesetze oder Urteile vorgelegt werden, können wir gerne noch einmal drüber reden.
Aber bitte...bitte keine Mutmaßungen mehr.
Winde