Ausloten ohne Tageskarte

PaxiFixi aka Free

Profi-Petrijünger
Hallo bei einander,

leider habe ichauf Anhieb nichts gefunden, daher meine Frage.

Ist das ausloten eines Teiches, Sees erlaubt auch ohne eine Tageskarte etc. dafür zu besitzen? Ich spreche lediglich von einer Rute zum ausloten. Es soll sich kein Haken daran befinden!

Im voraus vielen Dank für eure Meinung.
 
M.M.n. benötigst du keine Tageskarte, weil du kein fangbereites Angelgerät nutzt, denn du bist ohne Haken unterwegs.

Allenfalls um 100% sicher zu gehen, bzw. hier nicht x Vermutungen zu bekommen, denn niemand kennt dein Gewässer, musst du den örtlichen Verein bzw. Gewässerpächter mal ansprechen. Das ist warscheinlich nicht mal so aufwendig wie das Erstellen eines Threads hier im Forum und du hast sofort dein Ergebnis erreicht: Klarheit in der Situation ob mit oder ohne Tageskarte!

Keiner wird durch ein Telefon jemand anderem den Kopf abreissen.
 
Bei einem Gewässer gebe ich dir da vollkommen Recht. Jedoch handelt es sich hier für mich um eine Grundsatzfrage und demnach auch für mehrere Gewässer. Besonders dann wenn ich im voraus die Strukturen erkunden will bevor ich gezielt auf eine Fischart gehe.

Aber wenn du sagt das ich mit keinem fängigen Gerät unterwegs bin und dies eine vor Gericht vertretbare Aussage wäre, wäre mir da schon viel geholfen.

PS: Schreiben dauert nicht lange ;-)
 
Solange kein Haken am Ende ist bist du auf der sicheren Seite .. Ist wie mit dem Autoschlüssel ;) .... Steckt er und du bist betrunken oder ohne Führerschein im Auto dann hast du ein Problem ^^
 
Hallo,

theoretisch ist die Angel nicht fangfertig.

Sie ist jedoch innerhalb kürzester Zeit fangfähig zu machen.

Ein Richter wird das aller Voraussicht nach als fangfähige Montage ansehen.

Sonst bräuchte jeder Schwarzangler beim Anrücken der Fischereiaufsicht nur den Haken abreißen und sagen er lotet nur.

Das ist lebensfremd. Zumindest gehst du ein großes Risiko ein.

Winde
 
Hallo,

theoretisch ist die Angel nicht fangfertig.

Sie ist jedoch innerhalb kürzester Zeit fangfähig zu machen.

Ein Richter wird das aller Voraussicht nach als fangfähige Montage ansehen.

Sonst bräuchte jeder Schwarzangler beim Anrücken der Fischereiaufsicht nur den Haken abreißen und sagen er lotet nur.

Das ist lebensfremd. Zumindest gehst du ein großes Risiko ein.

Winde


Sehe ich ännlich
 
Hallo,

theoretisch ist die Angel nicht fangfertig.

Sie ist jedoch innerhalb kürzester Zeit fangfähig zu machen.

Ein Richter wird das aller Voraussicht nach als fangfähige Montage ansehen.

Sonst bräuchte jeder Schwarzangler beim Anrücken der Fischereiaufsicht nur den Haken abreißen und sagen er lotet nur.

Das ist lebensfremd. Zumindest gehst du ein großes Risiko ein.

Winde

Hallo zusammen,

manchmal wird man das Gefühl nicht los, es werden Frage- oder Problemstellungen konstruiert nur um einen Fred aufzumachen. Lebensfremd ist da noch eine echt freundliche Einschätzung.

Gruß Fairbanks
 
Hallo bei einander,

leider habe ichauf Anhieb nichts gefunden, daher meine Frage.

Ist das ausloten eines Teiches, Sees erlaubt auch ohne eine Tageskarte etc. dafür zu besitzen? Ich spreche lediglich von einer Rute zum ausloten. Es soll sich kein Haken daran befinden!

Im voraus vielen Dank für eure Meinung.

Hi

Wenn Du wegen des evtl Vorwurfs der Schwarzangelei fragst so kannst du beruhigt zu WErke gehen. Um als Schwarzangler zu gelten musst du am Gewässer fangfertiges Gerät mit Dir führen. Und eine Lotrute ist das bestimmt nicht.

Ansonsten kannst du das Gewässer genauso nutzen wie jeder andere Freizeit und erholungssuchende.

Gruss
Olli
 
Also grundprinzieplich kann dir keiner was....

Denn fangfertig bedeutet pose , wirbel , blei und haken.... solltest du mit solch einer montage zu den gewässer gehen und dann erst umbauen kannst du wegen versuchten diebstahl rankommen...

Doch solltest du zuhause dir eine pose montieren und dir ein klemmblei mitnehmen und dann ans gewässer gehen dann kann dir keiner was....aber drauf achten das du wirklich nicht mehr bei hast....

Wirklich nur Pose und Klemmblei...

Denn zur not was ich jedoch nicht glaube...
Sollte die Polizei kommen und deine Taschen kontrollieren aufgrund des verdachtes der Fischwilderei bzw. Diebstahls kann man dir keinen Stick draus drehen...

Mfg Motix
 
Warum die Polizei?
Als FA habe ich das Recht mir alles zeigen zulassen!

Im übrigen sehe ich es etwas problematisch, ohne Berechtigung an einem Gewässer unterwegs zu sein.
 
Wieso Andreas, braucht man jetzt schon ne Berechtigung um ein Gewässer zu gehen? Ich frag nachher mal die Spaziergänger an der Elbe um ihre Erlaubnisscheine ;)

Abgesehen davon, schönes gefährliches Halbwissen hier im Thread :)

Grüße, Retty
 
Richtig du sagst es...

Du hast das Recht dir alles zeigen zu lassen welches auch kein Problem darstellen sollte...
Doch ein Fischereiaufseher in nicht berechtigt ohne meine Zustimmung meine Taschen oder ähnliches zu kontrollieren...

Also musst du im schlimmsten Fall die Polizei verständigen welche von dir nun eine Anzeige aufnehmen können wegen versuchten Diebstahl gegenüber dem betroffenden.

Doch wie soll die Anzeige denn ausschauen?

Der Beklagte wurde am Gewässer mit einer nicht Fangfertigen Handrute beim ausloten des Gewässers erwischt eine Taschenkontrolle erbrachte keine Erkenntnisse das er eine unerlaubte Fischerei ausüben wollte...?!?

Ich würde sagen da kann der tollste FA vorbeikommen den es gibt und der kann da gegen nichts machen...

Und selbst wenn es euer Vereinsgewässer ist müsst ihr in euren Satzungen und Unterlagen für alle einsehbar stehen haben das das ausloten der Gewässer eures Vereins mit einen Blei verboten ist...

Mfg Motix...
 
Warum die Polizei?
Als FA habe ich das Recht mir alles zeigen zulassen!

Im übrigen sehe ich es etwas problematisch, ohne Berechtigung an einem Gewässer unterwegs zu sein.

Na das will ich sehen wie du mich kontrollierst wenn ich mit Rucksack und meinem Sohn an einem Gewässer entlangwandere. Noch gilt in Deutschland ausser auf eingefriedeten oder bestellten und deutlich gesperrten Flächen das freie Wegerecht.

Gruss
Olli
 
Hallo,

theoretisch ist die Angel nicht fangfertig.

Nicht nur theoretisch, auch praktisch ist die Angel nicht fangfertig.


Sie ist jedoch innerhalb kürzester Zeit fangfähig zu machen.

Darum geht es doch hier nicht, ob die Angel fangfertig zu machen ist.
Als Fischereiaufseher kann ich doch nur den Zustand der Angel beurteilen, wenn ich den Angler bzw. die Angel kontrolliere.

Auch ein Richter könnte nicht anders entscheiden - alles Andere wären Mutmaßungen und durch nichts zu belegen.


Sonst bräuchte jeder Schwarzangler beim Anrücken der Fischereiaufsicht nur den Haken abreißen und sagen er lotet nur.

Ja, dann müsste er aber nicht nur den Haken abreißen, sondern auch ein Lotblei montieren - sollte in der Kürze der Zeit fast unmöglich sein.

Zumindest gehst du ein großes Risiko ein.

Welches Risiko ?

Auch ich hatte bei Kontrollen schon den geschilderten Sachverhalt erlebt.
Was sollte ich dem Angler vorwerfen können ? Nichts, aber auch gar nichts.
Keine fangfertige Rute = keine Möglichkeit Fische zu fangen. Da kann man noch einen schönen Tag wünschen und das war`s dann auch.
 
Da sieht man mal wieder das der Andreas ein etwas anderer Kontroletti ist...
Dich möcht ich mal bei ner Kontrolle erleben...
Würdest wahrscheinlich auch den kleinen "Rotzer" ein Ding anhängen,nur weil er mit nem kleinen Kescher am Badesee hockt...
Etwas engstirnig...

MfG Micha
 
Warum die Polizei?
Als FA habe ich das Recht mir alles zeigen zulassen!

Hallo Andreas!
Als FA habe ich das Recht Einiges zu kontrollieren, aber nicht alles.
Ich kann nur bestimmte Sachen kontrollieren, wenn ich die "Person" beim angeln angetroffen habe, d.h., wenn er wirklich geangelt hat - mit fangfertiger Angel. Dann kann ich evtl. das Boot kontrollieren, kann mir einen vorhandenen Setzkescher zeigen lassen und den Köder am Haken - dann hört es aber schon fast auf. Für weitergehende Kontrollen fehlt mir dann die "Polizeigewalt". Habe ich z.B. gesehen, dass der Sportfreund evtl. Fische in einem Rucksack verstaut hat, kann ich ihn bitten, mir den Fang zu zeigen. Weigert er sich, kann ich nur die Polizei rufen - dann enden aber auch schon meine Befugnisse.

Im übrigen sehe ich es etwas problematisch, ohne Berechtigung an einem Gewässer unterwegs zu sein.

Ich nicht. Auch ohne Angelberechtigung darf ich Angeln auswerfen, wenn diese ohne Haken und Köder sind. Ich möchte halt nur mal sehen, wie die Pose auf den Wellen tanzt - Fische fangen will und kann ich ja mit den Angeln nicht. Und wenn der Betroffene nicht mal Haken und Köder bei sich hat, sieht es für mich schlecht aus.
Als FA muss ich ihm nachweisen können, dass er geangelt hat.
Ich kann auch mit meiner kompletten Angelausrüstung um den See laufen, ohne im Besitz einer Angelkarte zu sein, wenn die Angeln nicht fangfertig sind.
 
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