Wie Aale waidgerecht töten?

Die 'Hart-auf-den-Boden-Werfen-Methode' haben wir vor 30 Jahren auch angewendet.
Funktioniert auch, schließlich entspricht das 'irgendwie' einem Ganzkörperbetäubungsschlag.
Anschließend musste der Aal aber trotzdem möglichst bald ausgenommen werden, sonst war er morgens mitunter nicht mehr da.

Diese Methode beeinträchtigt aber meiner Meinung nach die Qualität des Fleisches, der Fisch wird manchmal richtig matschig dadurch.
Außerdem ist nicht erlaubt, Aale so zu behandeln.

Wie man es richtig macht, steht in der Tierschutz-Schlachtverordnung.
Die kann man hier einsehen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschlv/gesamt.pdf

Auszug:
Ohne vorherige Betäubung dürfen [..] Aale [..] durch einen die Wirbelsäule durchtrennenden Stich dicht hinter dem Kopf und sofortiges Herausnehmen der Eingeweide einschließlich des Herzens geschlachtet oder getötet werden.

Ob man dazu einen Aaltöter oder das Messer nimmt, muss jeder selbst wissen.
Auf jeden Fall sollte man aber ein (trockenes) Tuch beim Aalangeln dabeihaben. Einen sich windenden Aal kann man mit der Hand einfach nicht gut und sicher genug unter Kontrolle halten.
Das ist aber nötig, um ihn schnell und sauber zu töten, ohne eine umständliche, für Aal und Angler unangenehme Prozedur daraus zu machen.

Amanita
 
Von auf den Boden werfen war nicht die Rede!!!
Aal mit dem V des Angelhalters auf dem Boden fixieren, Schlag auf den Kopf und dann mit dem Messer durch die Wirbelsäule bis in den Boden Stechen. Warten bis das Tier nicht mehr zuckt und dann wird er auch ausgenommen!!! So kann der Fisch nicht weg kriechen. Und ich bin der Meinung, das wäre weidgerecht.
 
Also, ich will hier nicht der Klug*******er sein, aber glaubt mal jemandem, der schon seit seinem 12. Lebensjahr seine Aale fängt und diese mit dem zügigen(!) Durchtrennen der Wirbelsäule/des Rückgrades hinter dem Kopf tötet und AUS!

Die Schlacht(vieh)verordnung hier anzuwenden ist wirklich skurril!

Einen Aal betäubt man weder durch auf den Boden werfen, noch auf den Kopf schlagen etc. (Von dem Quatsch habe ich schon vor Jahren gehört!) Das ist ein Martyrium für den Aal, nichts weiter! Alte Fachbücher sind da längst überholt!
Z.B. ist auch das Schlagen von Hunden zur Erziehung auch eine Methode gewesen, die in Fachbüchern über Hundeerziehung gestanden hatte, noch vor 20 Jahren, sich in der Jetztzeit als völlig falsch erwiesen hatte. Nur mal so als ein Beispiel über alte Mythen.

Also lasst bitte diese unnützen Methoden, der Aal hat es nicht verdient!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Schlacht(vieh)verordnung hier anzuwenden ist wirklich skurril!
Auch wenn ich dem Rest deines Beitrages zustimme, die Tierschutz-Schlachtverordnung ist zuständig. Sogar für dich. :)

Dort ist ausdrücklich die nichtgewerbliche Aalschlachtung von kleinen Stückzahlen geregelt. Solltest du als Betroffener mal lesen, so skuril ist die gar nicht.

Amanita
 
...dann bin ich ja froh, dass ich demnach gemäß deutscher Verordnung gehandelt habe... :klatsch

(Obwohl dies m.E. nicht mal Bestandteil der Fischereischeinprüfung bzw. meiner damaligen Schulung gewesen ist.) :lesend:
 
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