Landesfischereiverordnungen -  Wie definiert sich "schleppen"

polaride

Neuer Petrijünger
Hallo Liebe Angelgemeinde,

ich darf mich kurz vorstellen: Heiße Markus, bin 28 und dieses Jahr von der Fischerei gepackt worden. Komme nun auch nicht mehr davon los und verbringe mittlerweile fast alle meine Wochenenden am oder auf dem Wasser. Leider teilweise noch mit sehr mäßigem Erfolg....kann ja noch werden:klatsch

Nun hätte ich auch gleich mal eine Frage an euch. Ich war letzte Woche mit einem bekannten beim Fischen, erlaubt waren 2 Handangeln, schleppen jedoch nur mit einer. Ich habe daraufhin meinen Wurm in eine Richtung ausgeworfen, und dachte mir, bis etwas beißt, blinker ich noch ein wenig den Schilfgürtel auf der anderen Seite ab. Darauf meinte mein Bekannter, ich soll sofort aufhören, da dies als Schleppfischen gilt und ich somit nicht auch noch meine Angel mit Wurm auswerfen darf. Hat er hier recht?

Meiner Meinung nach war das Schleppfischen nur wenn ich mit dem Boot in eine Richtung fahre, bzw. am Ufer laufe, und meinen Köder hinterherziehe. Ist das aktive Spinnfischen auch schon Schleppfischen und somit eigentlich untersagt, wenn ich eine Angel ausgelegt habe?

Danke für ein wenig Licht in meinem Dunkel:leuchten:
Gruß, Markus
 
Das kommt wie immer aufs Bundesland und dann noch auf das Gewässer an. Ich darf hier an "meinem" See beim Spinnfischen eine weitere Rute rauslegen.

Ich würde Spinnfischen nicht als Schleppen bezeichnen.
 
Sollte in diesem Fall die "Wurmangel" nicht explizit durch den Erlaubnisschein bzw. das Fischereigesetz verboten sein, so wird es durch den Passus geregelt, dass Angelruten nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen.
Beim Kunstköderangeln mit einer zweiten Rute ist dies nicht gewährleistet.
Somit dürfte genug Licht ins Dunkel gedrungen sein.
 
Also wenn ich neben meiner Wurmrute nen paar Würfe mit nem Spinner mache, habe ich die sehr wohl unter Aufsicht. Was sollen denn erst Karpfenangler machen wenn sie im Wald menschlichen Bedürfnissen nachgehen oder im Zelt pennen?
 
Um dem Namen "Schleppen" eine Definition zu geben:

Schleppen nennt man die Anglerei, wenn ich den Köder aktiv bewege, also zu mir Schlepp, bzw am Boot hinter mir her zieh, .... Sobald ich also ein Köder, egal welchen, bewegend anbiete ist dass Schleppen.
 
Ich würde nichtmal auf die Idee kommen eine Posenmontage auszulegen wärend ich ja eigentlich Strecke machen will beim Spinnfischen ^^.. Also ich lauf da mal ebend 1-2 Kilometer beim Spinnfischen ... Beim Boot das selbe .. Ich veranker den Kaan ja nicht ne Stunde ...
 
@TO: da deine eingetragene PLZ aus dem Reich der Fantasie stammt, ist es leider schon mal schwierig, etwas dazu zu sagen, da die Kenntnis des Bundeslandes sich uns entzieht.

Es ist nämlich sehr unterschiedlich geregelt. Wie schon gesagt wurde, ist oft beim Spinnangeln eh nur eine Rute erlaubt.
Schleppen würde ich schon nur als das Angeln vom bewegten Boot aus definieren und es sollte an sich keine Unterscheidung in der Angelmethode ergeben.
Ich schätze mal das dein Kollege eben das zuerst genannte meinte, kein Spinnangeln wenn gleichzeitig ne stationäre Rute draußen ist. Evtl. hat er nur die Begriffe vertauscht.

Ansonsten wird schleppen sehr unterschiedlich gehandhabt, mal einige Abstufungen:

- Angeln nur vom verankerten Boot erlaubt
- Angeln vom unverankerten aber nicht aktiv bewegten Boot erlaubt
- Angeln/Schleppen nur vom mit Muskelkraft betriebenen Boot erlaubt
- Angeln/Schleppen auch vom mit Motor/Segel bewegten Boot aus erlaubt

Näheres was denn nun erlaubt ist und was nicht findest du in der Gewässerordnung und im Fischereigesetz des entsprechenden Bundeslandes.
 
Hallo nochmal,

danke für die schnellen und zahlreichen Antworten. Die Postleitzahl sollte eigentlich keine Fantasiezahl sein, bin da nur auf der Null hängengeblieben. Komm aus Kaufbeuren im Allgäu.

@schweyer: Die Rute ist ja beaufsichtigt. Wenn ich im Boot sitze, und eine links raushängt und die andere rechts werfe, noch näherer Kontakt zur Rute wäre dann schon fast als kuscheln zu bezeichnen :-)

Strecke machen will ich in dem Fall ja auch nicht, ich bin nur nicht gerne am rumsitzen, während mein Wurm draußen hängt, da macht es mir einfach Spass ein bisschen rumzuwerfen...
 
@wenerles: sinnloser Kommentar, denn das kann auch passieren wenn man nur 2 Friedfischruten auslegt. Und das ist ja nirgends verboten. Und wenn man nicht grad Monsterfische drillt gehen auch 2 Drills gleichzeitig mit etwas Geschick.

Zum Thema:
Tatsächlich finde ich im Bayrischen Gesetzestext nur die Beschränkung auf 2 Handangeln und keinen Passus zum Schleppen. Ist aber immer etwas schwer das als "Fremder" zu sagen, evtl. meldet sich ja noch jemand der sich besser auskennt.
Wenn sind die Einschränkungen wohl durch die Gewässerordnung gegeben, die wir dann wirklich nicht kennen.

War das Boot denn verankert? Weil dann kann wirklich nicht schleppen gemeint gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte in diesem Fall die "Wurmangel" nicht explizit durch den Erlaubnisschein bzw. das Fischereigesetz verboten sein, so wird es durch den Passus geregelt, dass Angelruten nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen.
Beim Kunstköderangeln mit einer zweiten Rute ist dies nicht gewährleistet.
Somit dürfte genug Licht ins Dunkel gedrungen sein.

Das ist so nicht richtig, so lange du in Reichweite bist, ist die Angel beaufsichtigt. Nicht beaufsichtigt ist die Angel, wenn du sie ausserhalb deines Aktionsradius liegen hast oder Du schläfst. Sonst dürfte man nicht einmal pinkeln gehen. So lange im Erlaubnisschein 2 Ruten angegeben sind kannst du mit 2 angeln, es sei denn das Fischereirecht verbietet in dem BL die wverwendung einer Spinnangel neben einer Friedfischrute.

Und das man mal auf 2 Ruten gleichzeitig einen Biss hat kennt glaube ich jeder schon. Passiert immer mal wieder.

Gruss
Olli
 
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