Fischereischein Thüringen

Odin2785

odin2785
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe hier jemanden zu finden der mir da weiterhelfen kann.
Es geht um folgenden Sachverhalt.
Ich habe lebe jetzt seit fünf Jahren in der Schweiz und habe auch dort meine Sportfischerprüfung abgelegt. Nun wollte ich letztes Jahr zu Hause in Thüringen angeln gehen und wollte vorher auf nummer Sicher gehen, habe deshalb beim Amt nachgefragt.
Die Dame dort erklärte mir das ich keine Erlaubnis bekommen könne, weil ich als deutscher Staatsangehöriger auch einen deutschen Fischereischein brauchen würde. Dies stehe so auch im Gesetz. Ich habe darauf das Thüringerfischereigesetz rauf und runter gelesen jedoch nirgends einen solchen Eintrag entdecken können.
 
Mit welchem Amt hast du denn telefoniert?

Guckst du mal TFG §26:
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 48 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.
Das wäre ja gegeben!
(3) Fischereischeine anderer Länder und anderer europäischer Staaten, sofern die Erteilung auf der Grundlage einer nachgewiesenen Qualifikation erfolgte, werden dem Fischereischein dieses Gesetzes gleichgestellt. Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung diese Gleichstellung aufheben, wenn die Voraussetzungen, unter denen in anderen Ländern ein Fischereischein erteilt wird, nicht den Vorgaben dieses Gesetzes entsprechen.
Das wäre auch gegeben!

Würd ich noch mal anrufen. Am besten gleich in Erfurt! Dein Hauptwohnsitz ist ja in der Schweiz, oder?

Adressen und Telefon findest du hier.
 
Hallo Andreas,

bezieht sich das von Dir Zitierte nicht auf "Bürger anderer Staaten"?

Da er ja deutscher Staatsbürger ist und nur seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, könnte ich mir vorstellen dass die Dame im Recht war....möchte aber gewiss nichts behaupten.

Interessantes Thema, die eindeutige Rechtslage würde mich interessieren.

Gruß Thomas
 
@Andreas, danke für die hilfreiche Info.
Ich habe meinen Hauptwohnsitz noch in DE. Und die Prüfung welche ich hier abgelegt habe kann man mit der Deutschen vergleichen das weis ich von einem anderen Fischereikollegen aus DE.
Das Problem ist das auf dem schweizer Sportfischerbrevet kein Lichtbild mit daruf ist. Aber ich kann mir nicht vorstellen das dies der Grund war. Ich habe direkt bei der Fischereibhörde in Bad Salzungen nachgefragt. Die sind zuständig für den Wartburgkreis.
Und diese Dame dort wich auch nach gut 30 min Diskusion nicht davon ab das dies so im Gesetz stehen würde.
Fraglich für mich ist wie dann meine Kollegen aus der Schweiz in Deutschland angeln gehen können. Das hatte ich sie auch gefragt, Zitat der Dame war: Wenn sie dort eingebürgert sind wird der Schein auch in Deutschland anerkannt." (Das dauert nur schlanke 17 Jahre. Und ich kann mir nicht vorstellen das dies so sein kann. Auch habe ich eine Mail an den DAV geschickt, da kam aber auch nur zurück wenn die Dame das so sagt wird es schon stimmen.
 
Da er ja deutscher Staatsbürger ist und nur seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat, könnte ich mir vorstellen dass die Dame im Recht war....
Ja, schon! Aber er hat in der Schwyz seinen Hauptwohnsitz, dort eine Prüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein eines europäischen Nachbatstaates. Wenn er jetzt seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg, Hessen oder sonstwo hätte, hätte er dort seine Prüfung abgelegt und einen Fischereischein diese Bundeslandes. Es gibt ja nunmal keine einheitlichen, bundesweiten, deutschen Fischereischein. Er hat einen an seinem Hauptwohnsitz, durch Sachkundeprüfung erworbenen Fischereischein!

Edit sagt: Ich les gerade, du hast deine Hauptwohnsitz noch in Deutschland? Dann hat die Dame wohl recht! Allgemeine Rechtsgrundlage ist, "ein am Hauptwohnsitz ausgestellter Fischereischein"! Das wird dann auch lustig, wenn amn innerhalb Deutschlands umzieht. Ich manchen Bundesländern hast du 5 Jahre Zeit umzuschreiben, in anderen 1 Jahr, in wieder anderen musst du erst umschreiben lassen wenn der alte seine Gültigkeit verliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fraglich für mich ist wie dann meine Kollegen aus der Schweiz in Deutschland angeln gehen können.
Das nennt man Freizügigkeitsabkommen. Ein Schweizer, Österreicher, Pole, Niederländer oder sonst wer darf genau so selbstverständlich in Deutschland Gewässerscheine erwerben, wie du als Deutscher im Ausland!
 
Hallo zusammen,
danke nochmal an Andreas, mit der Idee bei der oberen Fischereibehörde nachzufragen.
Also es ist folgendes, ich habe heute Morgen die Mail erhalten, dass ich da ich eine Prüfung nachweislich abgelegt habe mich auf den §26 AB 3 berufen kann. Es ist völlig egal wo man seinen Hauptwohnsitz inne hat. Solange man nachweisen kann das man eine ordentliche Prüfung abgelegt hat.
Somit steht meinem nächsten Angelausflug nun nichts mehr entgegen.
Danke nochmal an alle die sich hier mit dem Problem auseinander gesetzt haben.
 
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