Landesfischereigesetze -  Gibts es dafür ein Gesetz ?

Spike24

Profi-Petrijünger
Moin moin ...

Ich frage mich ob es für diesen Fall ein Gesetz oder eine Rechtssprechung gibt .. Ich bin an einem See mit anliegendem Campingplatz angeln (wollte es zumindestens .. Tageskarte 7,50 okay .. Dann geh ich an den See und sehe überall Stellen wo man sich schön hinsetzten kann ... Nach ca. 20 Minuten kommt sowas wie eine Aufsicht und sagt das das Angeln an Badestellen verboten ist . Dann fragte ich wo denn stellen zum angeln sind .. Die Antwort war das jede Stelle eine Badestelle ist und das Angeln nur vom Boot aus möglich wäre . Da ich so selten ein Boot in meiner Tasche habe konnte ich also direkt wieder nach Hause fahren .. Wenn man Angelkarten verkauft muß man dem Angler doch den See zugänglich machen oder liege ich da falsch ? In der Tageskarte steht nichts davon das ich nur vom Boot aus angeln darf oder das ich nicht an Badestellen angeln darf ....oder oder oder
 
Also ein Gesetz gibt es sicher nicht dafür. Wenn für das Gewässer das Uferangeln nicht allgemein untersagt ist (würde auf der Tageskarte stehen), ist es also erlaubt. Und ob eine Stelle Badestelle ist, entscheidet immer noch eine Ausweisung als solche durch die öffentliche Hand. Die Frage ist: was war das für eine Aufsichtsperson? Hast du vielleicht auf dem Grundstück des Campingplatzes gesessen? Dann können die natürlich sagen das man dort nicht angeln darf. Ansonsten hätte ich einfach die Aufsicht aufgefordert mir mal bitte zu zeigen wo das steht das ich da nicht angeln darf. Und woraus sie ihr Recht bezieht es mir zu verbieten.
 
Hat sich die Person ausgewiesen, und hast du deren Aussage beim Kartenaussteller hinterfragt ?
 
Kartenausstellen ist der Campingplatz selbst und die aufsichtsperson war eine Anfestellt des Campingplatzes . Mir war das zu blöd . Mit der schon rumdiskotiert .. Wollte dann nicht noch in die Hütte wo ich die Karte her hatte .. Keine der angeblichen Badestellen war ausgewiesen aber man geht dem stress ja gerne aus dem Weg :)
 
Kartenausstellen ist der Campingplatz selbst und die aufsichtsperson war eine Anfestellt des Campingplatzes . Mir war das zu blöd . Mit der schon rumdiskotiert .. Wollte dann nicht noch in die Hütte wo ich die Karte her hatte .. Keine der angeblichen Badestellen war ausgewiesen aber man geht dem stress ja gerne aus dem Weg :)

Klar Stress geht man meistens aus dem Weg, aber

Du hast dich auf einen Angeltag vorbereitet, dir eine Tageskarte gekauft und sogar deine Angelsachen zum See geschleppt und aufgebaut, hast sogar schon die Ruten im Wasser gehabt und lässt dich, so mir nix dir nix, von einer Angestellten des Campingplatzes verjagen (auf gut Deutsch gesagt)?
Ich hätte mich nicht so einfach vom meinem Angeltag verjagen lassen, ich wäre einfach an eine andere Stelle angeln gegangen.
Wie schon gesagt wurde, Badestellen müssen Ausgeschildert sein und wenn nix auf der Tageskarte stand, das angeln vom Ufer verboten ist, hätte ich weitergeangelt, ich habe ja schliesslich für die KARTE bezahlt.
 
Die Frage ist ja auch: hast du die Karte nur auf dem Campingplatz gekauft oder ist dieser auch im Besitz der Fischereirechte? Wenn nicht würde ich mal mit dem Fischereirechteinhaber sprechen.

Wie gesagt, wenn es Gelände vom Campingplatz war können die natürlich auf ihrem Grund das angeln untersagen, aber die werden ja auch nicht das gesamte Ufer besitzen.
 
Hallo Spike,

ein Gesetz gibt es dafuer ganz sicher nicht, solche Sachen sind dann eher in der Gewaesserordnung geregelt. Steht die komplett auf dem Schein oder nur in Auszuegen?

Abgesehen davon in solchen Momenten ist man manchmal dermassen perplex. Ich haette wahrscheinlich nicht anders als du reagiert. Finde doch mal heraus wer die Fischereirechte an dem See besitzt. Vielleicht findest du ja auch die Gewaesserordnung im Internet.

Ob du dann noch was unternimmst oder nicht musst du wissen. 7,50€ sind jetzt nicht soviel aber rein aus Prinzip solltest du!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
hey,
ich frage immer erst die kontrilieren/ aufseher nach ihren ausweis , damit ich sichergehen kann das er mich nicht übers ohr haut!

so solltest du es auch machen !


lg julius:angler::angler:
 
ich frage immer erst die kontrilieren/ aufseher nach ihren ausweis , damit ich sichergehen kann das er mich nicht übers ohr haut!

Was in dem Fall nichts gebracht hätte, da es ja weder ein Fischereiaufseher war noch der TO was von Kontrolle der Angelpapiere geschrieben hat.

Um es noch mal deutlich zu sagen: auf dem Gelände des Campingplatzes, also auf privatem Grund, kann eine Person die dort das Hausrecht ausübt natürlich das Angeln vom Privatgrund aus untersagen.

Off-Topic: ich würde einen Fischereiaufseher nie nach seinem Ausweis fragen. Laut Gesetz hat der nämlich zumindest bei uns diesen vorzuzeigen, wenn er kontrolliert. Solange er also von selbst nichts vorzeigt kann man ihn brav ignorieren, da die Kontrolle ja rechtlich noch nicht begonnen hat.
 
Um es noch mal deutlich zu sagen: auf dem Gelände des Campingplatzes, also auf privatem Grund, kann eine Person die dort das Hausrecht ausübt natürlich das Angeln vom Privatgrund aus untersagen.

Selbst dann sind aber die Bestimmungen in Hinsicht auf gesetzlich festgeschriebene Uferbetretungsrechte zu beachten. In Brandenburg heisst es zum Beispiel: "§ 16 Zugang zu Gewässern

(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen. "

Das heisst, auch wenn der Campingplatz der Fischereirechtsinhaber ist, sie mehr oder weniger uneingeschränkt den zugang zum Gewässer gewäjhren müssen, es sei denn, dem stehen öffentlich-rechtliche Bestimmungen entgegen. (§16, 2)

Schau einfach mal nach entsprechenden Stellen in deinem Fischereigesetz oder informiere dich im Zweifelsfall beim zuständigen Ordnungsamt, die müssten solche Ausnahmebestimmungen kennen.
 
Dort wo ich her komme, gilt das Fischereigesetz des Bundeslandes und wenn der Verein/Pächter irgendwas verschärfen möchte, dann steht das auf den Erlaubnisscheinen der Tageskarte, welche es vorher immer zu lesen gilt.

Anderenfalls könnte ja jeder daher kommen und alles mögliche behaupten.
 
Ich habe zur Klärung den Angelverein kontaktiert die das überhaupt nicht nachvollziehen können .. Soll da morgen mal vorbei kommen... Werde euch dann berrichten was bei rausgekommen ist..mfg
 
Dort wo ich her komme, gilt das Fischereigesetz des Bundeslandes und wenn der Verein/Pächter irgendwas verschärfen möchte, dann steht das auf den Erlaubnisscheinen der Tageskarte, welche es vorher immer zu lesen gilt.

Anderenfalls könnte ja jeder daher kommen und alles mögliche behaupten.

na Regulator da widerspreche ich zu Teilen,
nehmen wir mal die Lauterach ich habe dort beim Fischereiverein (Angelladen) angerufen um zu erfahren ob man in der Lauterach waten darf..weil auf der Tageskarte steht es nicht ob ja oder nein.
Wenn ich Gastkarten vergebe bei reinen Fliegenfischer-Gewässern muß
das unbeding drauf. steht es aber nicht....
Der Mann am Telefon sagte das stehe in der Satzung, die ich aber nicht einsehen kann.
Also nun ist guter Rat teuer darf ich oder nicht?????
 
Wenn das Waten im Fischereigesetz und im Erlaubnisschein nicht verboten ist und auch sonst keine Gesetze dagegen sprechen ist es erlaubt.
 
Die Vereinssatzung hat meiner Meinung nach nichts mit der Tageskarte zu tun.

In meinem Verein ist Bolieverbot seit 1990 rum und dennoch darf man an den selben Gewässern mit Tageskarte Boilies benutzen. Warum? Weil ein Gastangler nicht im Verein ist und bei der Tageskarte für die Regelungen unterschreibt, die dort auch drauf stehen. Vom Boilieverbot ist nichts zu lesen. Im Bundesland Bayern und dessen Fischereigesetz ist es aber erlaubt. Ergo...bei mir als Gastangler rein mit den Bolies und in der Lauterach als Gastangler rein in die Wathose ;)
 
genau so sehe ich das auch, aber wenn man unsicher ist geht man doch dem Risiko aus dem Weg.
Wie es unser Eingangsposter ja auch getan hat.

Noch dazu finde ich, ist der Schaden für ein Gewässer dieser Größe enorm wenn jeder Depp alles niedertrampelt.
 
Hallo,

eine Satzung ist sicher nicht der geeignete Ort solche Detailregulierungen festzulegen.

Trotzdem kann man sich beim Tagesschein auf Bestimmungen der Satzung oder der Gewässerordnung berufen.

Es müssen dazu aber 2 Bedingungen erfüllt sein.

1.) Im Erlaubnisschein muss auf diese Quelle verwiesen werden
Z.B. "Mindestmaße siehe Satzung"

2.) Das Dokument auf das verwiesen wird, muss dem Angler zugänglich gemacht werden. Z.B. ein Auszug der Satzung wird mit dem Erlaubnisschein zusammen ausgegeben oder hängt an der Verkaufsstelle aus.

Dann werden die Quelldokumente zum Bestandteil des Fischereierlaubnisvertrages.

Winde
 
Guten Abend!
Der Fischereiausübungsberechtigte (Gewässereigner, Pächter etc.) kann die Bestimmungen des Fischereigesetzes durch Zusatzbestimmungen verschärfen. Das ist sein gutes Recht. Wenn er aber Erlaubnisscheine ausgibt für Angler, welche dort nicht heimisch sind, so muß er Sonderbestimmungen auf dem Erlaubnisschein klar ausweisen. Wie soll ein ortsfremder Angler sonst von diesen Bestimmungen wissen? Gewässergrenzen, Stellen mit Betretungs - oder Angelverbot müssen ebenfalls zwingend jedem, der einen Erlaubnisschein kauft, zur Kenntnis gebracht werden. Nichts davon ist aber geschehen, wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig deute. Persönlich hätte ich mich also geweigert, das Angeln einzustellen. In diesem Fall hätte die kontrollierende Person vermutlich die Polizei gerufen. Dann wäre sie aber vermutlich in Erklärungsnotstand gekommen, weil nirgendwo auf dies angebliche Angelverbot u. die angeblich zwingend gebotene Benutzung eines Bootes ein schriftlicher Hinweis existierte. Wenn es sich bei der Angelstelle also nicht um ausgesprochenen Privatgrund handelte, konnte man m. E. das Angeln nicht verbieten.
Gruß
Eberhard
 
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