Allgemein -  Angeln ohne PASSENDE Angelkarte

Meck-Pomm

Petrijünger
Hey,
ich hätte mal eine Frage: und zwar habe ich für morgen einen Angeltrip mit ein paar Bekannten im DAV-Gebiet geplant. Eine Angelkarte habe ich mir heute für das entsprechende Gebiet besorgt. Jetzt ist mir nur leider aufgefallen, das diese nur für Friedfisch gilt, was auch nur sehr klein und nicht gleich ersichtlich auf der Rückseite der Karte vermerkt ist. Das ist ein Bisschen ärgerlich weil ich ausdrücklich eine für Raubfische haben wollte. Heute schaffe ich es allerdings nicht mehr hin zur Geschäftsstelle und morgen hat die Hauptgeschäftsstelle vom Dav Berlin geschlossen :/ (und sonst kann man die nirgends in der Nähe kaufen)
Jetzt kam mir die Idee einfach trotzdem morgen mit Spinner etc. zu angeln. Dass, das nicht ganz legal wäre, ist mir klar. Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich mit meiner Angelkarte für Friedfisch kontrolliert werde und z.B. gerade mit einem Spinner angele? Danke schonmal für kommende Antworten :angler:
 
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Würd doch glatt sagen, dass du dann genauso auch ohne jede Karte angeln könntest.
Wenn ich nurn Mofaschein hab und 1000ccm fahre, bin ich trotzdem illegal untwerwegs und wird so bestraft, als hätte ich keinen Schein.

Detlef wird morgen schon seine Runde drehen :D
 
und zwar habe ich für morgen einen Angeltrip mit ein paar Bekannten im DAV-Gebiet geplant. Eine Angelkarte habe ich mir heute für das entsprechende Gebiet besorgt. Jetzt ist mir nur leider aufgefallen, das diese nur für Friedfisch gilt, was auch nur sehr klein und nicht gleich ersichtlich auf der Rückseite der Karte vermerkt ist. Das ist ein Bisschen ärgerlich weil ich ausdrücklich eine für Raubfische haben wollte.

Du hast als Berliner sicherlich den Touristenschein für Brandenburg.Für Raubfisch gibt es das nicht.Bist du Berliner- Fischereischeininhaber und im DAV?


Gruß Jörg
 
Du würdest im Prinzip genauso bestraft werden, als wenn du gar keine Karte hast (hast du dann ja auch auf die von dir beangelten Fische nicht). Du würdest dich also der Fischwilderei (§293 StGB) strafbar machen. Überleg dir gut ob es das dir wert ist.

DAV Karten bekommt man doch auch in jedem Angelladen, also heute oder morgen noch schnell ne neue für Raubfisch holen und gut ist (Angeljoe ist doch z.B. von der DAV Hauptgeschäftsstelle nicht so weit weg, das sind vielleicht 20min Fußweg). (Die andere Karte würde ich mit Beschwerde bei der Ausgabestelle zurückgeben, vielleicht hilft es und du kriegst dein Geld zurück. Kannst die dann extra gekaufte Raubfischkarte vorzeigen, damit se es auch glauben).
 
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DAV Karten bekommt man doch auch in jedem Angelladen, also heute oder morgen noch schnell ne neue für Raubfisch holen und gut ist

was sollen denn das für Raubfischkarten sein. :confused: Wenn du als Berliner DAV Mitglied den Brandenburger DAV-Gewässerpool nutzen möchtest,und diese Karte hast..wird also nochmal zwischen Raub&Friedfisch unterschieden?

Habe einen anderen Gewässerpool bis jetzt noch nicht genutzt...daher meine Frage.


Gruß Jörg
 
Ich hab ne DAV Jahreskarte und weiß es auch nicht. Dachte da wird unterschieden, kenne es z.B. von den Köpenicker Fischern so, dass die reine Friedfischkarten und auch Raubfischkarten (wo Fried dann natürlich enthalten ist) verkaufen. Wenn man also nicht auf Räuber will spart man dann etwas Geld.
 
Dachte da wird unterschieden, kenne es z.B. von den Köpenicker Fischern so, dass die reine Friedfischkarten und auch Raubfischkarten (wo Fried dann natürlich enthalten ist) verkaufen.

bei den Verbandsvertragsgewässer ist schon klar.Ansonsten sollten 5€ für den anderen Gewässerpool reichen...um zu den dortigen Bedingungen Raub&Friedfisch angeln zu dürfen.


Gruß Jörg
 
Danke schonmal für die Antworten. Hab schon bei was weiß ich wie vielen Angelläden (auch angeljoe) nachgefragt----> die haben keine Karten fürn DAV Bereich :/

wird dann morgen wohl nur was auf Friedfisch und geh dann Donnerstag zur Geschäftsstelle mit der Quittung, die ich bekommen habe
 
Danke für die Antworten!!

Ich möchte das jetzt mal auflösen: und zwar existierte das Problem eigtl. gar nicht, weil ich einen Satz auf der Angelerlaubnis falsch gedeutet habe. es stand drauf : Jugendfischereischein, nur Friedfisch(ich dachte "nur friedfisch" bezieht sich zwangsläufig auf mich). Hab dann in der Zentrale angerufen und die haben mir erklärt, dass das draufstehen muss und nur gilt wenn ich nur einen Jugendfischreischein habe(was aber nicht stimmt, habe einen richtigen Fischereischein)


soweit dazu: der Trip wird jetzt wiederholt :hops
 
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