Fischereischein -  Freund mit ans Wasser nehmen??

Maifliege

Petrijünger
Hallo,
meine frage ist folgende: Ich fische an einem Vereinsgewässer mit einem Jahreserlaubnisschein, es ist eine Handangel erlaubt. Darf ich einen Freund mit ans Wasser nehmen der zwar einen Angelschein besitzt aber nicht Mitglied im Verein ist und ihn ab und zu auch mal ein paar Würfe machen lassen?
Für eine Antwort bin ich euch sehr dankbar!
Mfg
 
Darfst du nicht. Andersrum hängt das natürlich davon ab, wie kulant die Kontrolleure bei dir sind. Würde einfach vorher mal mit eurem Vorstand o.ä. sprechen und das sollte bestimmt okay sein...
 

Richtig !

Andersrum hängt das natürlich davon ab, wie kulant die Kontrolleure bei dir sind.

Geht gar nicht!
Angeln ohne Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte ist eine Straftat. Drückt der Fischereiaufseher eine Auge zu, macht er sich selbst strafbar, weil er diese Straftat nicht zur Anzeige bringt.
Als Angler darauf zu hoffen geht wohl an der Realität vorbei.

Detlef
 
Richtig !



Geht gar nicht!
Angeln ohne Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte ist eine Straftat. Drückt der Fischereiaufseher eine Auge zu, macht er sich selbst strafbar, weil er diese Straftat nicht zur Anzeige bringt.
Als Angler darauf zu hoffen geht wohl an der Realität vorbei.

Detlef

Da hast du wohl Recht, deswegen schrieb ich auch danach noch, er sollte doch mal anfragen, ob er ihn nicht einmal mitnehmen könnte und ihm das Angeln mal zeigen könnte. Wenn es keine Tageskarten gibt...
 
Erkundige dich mal genau bei deinem Verein.
Bei meinem Neuen ist es so, dass ich bis zu 5 mal im Jahr einen Gastfischer einladen darf, der dann mit mir zusammen die Vereinsgewässer befischt.

Finde ich eine super Sache!!
 
Maifliege ..
....................
Würde nicht sagen das es nicht erlaubt ist, jeder Verein hat seine Regeln an die man sich 100% halten muss um keinen Ärger zu bekommen.
Ich würde an deiner Stelle einfach mal den Vorstand fragen und dann weißt du es ganz genau.
Ein guter Freund von mir, nimmt sehr oft jemanden mit zum Fischen und bei dem ist das kein Problem aber wie gesagt sicher dich ab und erkundige dich bei deinem Verein.
 
In so einem Fall zum Vorstand gehen Fragen und los gehts....
Bei uns im Verein nach Rücksprache überhaupt kein Problem es sollte nur nicht zur Regel werden.
 
Nochmals danke für die zahlreichen antworten. Nochmal eine ähnliche frage: ich kaufe mir eine tageskarte an einem gewässer, es sind zwei handangeln erlaubt. Also kann ich doch mit meinem spezl mit einer tageskarte spinnfischen gehen( jeder hat jeweils eine spinnrute in der hand)
oder? Es sind ja zwei handangeln erlaubt. Mfg
 
Nochmals danke für die zahlreichen antworten. Nochmal eine ähnliche frage: ich kaufe mir eine tageskarte an einem gewässer, es sind zwei handangeln erlaubt. Also kann ich doch mit meinem spezl mit einer tageskarte spinnfischen gehen( jeder hat jeweils eine spinnrute in der hand)
oder? Es sind ja zwei handangeln erlaubt. Mfg

Nicht dein Ernst?

Da liegst du wieder nicht richtig. Die Tageskarte ist auf eine Person ausgestellt (mit Namen- also personalisiert)...

1. das
2. meist im Kleingedruckten zu lesen, dass nur eine Handangel auf Raubfisch gehen darf bzw bei KuKö nur eine verwendet wird...
 
Nochmals danke für die zahlreichen antworten. Nochmal eine ähnliche frage: ich kaufe mir eine tageskarte an einem gewässer, es sind zwei handangeln erlaubt. Also kann ich doch mit meinem spezl mit einer tageskarte spinnfischen gehen( jeder hat jeweils eine spinnrute in der hand)
oder? Es sind ja zwei handangeln erlaubt. Mfg

Da liegst du wieder nicht richtig. Die Tageskarte ist auf eine Person ausgestellt (mit Namen- also personalisiert)...
 
Nochmals danke für die zahlreichen antworten. Nochmal eine ähnliche frage: ich kaufe mir eine tageskarte an einem gewässer, es sind zwei handangeln erlaubt. Also kann ich doch mit meinem spezl mit einer tageskarte spinnfischen gehen( jeder hat jeweils eine spinnrute in der hand)
oder? Es sind ja zwei handangeln erlaubt. Mfg

Deiner PLZ nach bist du aus Bayern. Daher ganz klar: nein das geht nicht ,es sei denn dein Spezl ist zwischen 8 und 10 Jahre alt! Ich verstehe nicht was das Problem ist. Kann sich dein Kumpel keine Karte besorgen?
 
Deiner PLZ nach bist du aus Bayern. Daher ganz klar: nein das geht nicht ,es sei denn dein Spezl ist zwischen 8 und 10 Jahre alt! Ich verstehe nicht was das Problem ist. Kann sich dein Kumpel keine Karte besorgen?

Hi,

könntest du nochmal was zum fischen in Bayern von 8-10 Jahren sagen?
Mein Cousin war letztes Jahr mal mit mir beim angeln dabei und ist seitdem recht begeistert. Er wird 100% den Jugenfischereischein bekommen, aber eben erst ab 10 Jahren und er ist noch für wenige Monate 9.

Wie ist da die genaue gesetzliche Regelung?

Editieren reicht vielleicht ja auch, damit wir das Thema hier nicht tot spamen :)
Gruß
 
Wie Thorsten33Sb sagt,jeder Verein hat seine Regeln.Bei uns zb. sind 2 Handangeln erlaubt,ich kann einmal im Monat einen Gast oder Freund mitnehmen dem ich dann eine Angel abgebe,das heißt,jeder darf dann mit einer Angel angeln.Solche Regelungen erfährt man vom Vorstand oder den Fischereiaufseher.Einfach nachfragen das hilft immer.

Und wenn du für dich eine Tageskarte kaufst,darfst auch nur du mit deinen 2 Angeln fischen.Wenn du einen Freund dabei hast muss der um angeln zu können auch eine Tageskarte lösen.Natürlich muss er auch den Fischereischein haben.

Hier werden sie geholfen :)
 
Wahrscheinlich hat er keinen Angelschein.

Haa ja so ähnlich! Ich bin seit fast zwei monaten stolzer besitzer meines angelscheins. Ich muss zugeben ich habe bis jetzt nur an meinem vereinsgewässer gefischt und habe noch keine tageskarte gelöst. Mir ging es hauptsächlich um den finanziellen aspekt, denn als student muss man ja eh jeden cent zweimal umdrehen.naja jetzt bin ich auf jeden fall wieder ein stückchen schlauer!;) Gruß aus minga
 
Hi,

könntest du nochmal was zum fischen in Bayern von 8-10 Jahren sagen?
Mein Cousin war letztes Jahr mal mit mir beim angeln dabei und ist seitdem recht begeistert. Er wird 100% den Jugenfischereischein bekommen, aber eben erst ab 10 Jahren und er ist noch für wenige Monate 9.

Wie ist da die genaue gesetzliche Regelung?

Editieren reicht vielleicht ja auch, damit wir das Thema hier nicht tot spamen :)
Gruß

Bay. Fischereigesetz: Kinder im Alter zw. 8 und 10 Jahren dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers OHNE Fischereischein und ohne Erlaubnisschein angeln,dabei darf die erlaubte Anzahl an Ruten nicht überschritten werden.Wenn bei dir zwei Ruten erlaubt sind ,darfst du deinem Cousin eine Rute überlassen.Wenn eine Rute erlaubt ist ,darfst du deinem Cousin beim Angeln zuschauen. Ab dem 10. Geburtstag geht das nicht mehr. Dann muß er sich einen Jugenfischereischein bei der Gemeindeverwaltung holen und einen Erlaubnisschein kaufen
 
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