Fischereischein -  Freund mit ans Wasser nehmen??

Gilt das auch an Gewässern von Vereinen?
Ich habe sozusagen eine Jahreskarte für mehrere Gewässer und darf dort mit 2 Handangeln fischen.
Was mich bischen verwirrt...weil es eben nur für Vereinsmitglieder ist, es gibt keine Tages/Gastkarten.

Aber schon mal gut zu wissen, danke!
Er zählt eh schon die Tage bis er 10 ist, dann auch in "meinen" Verein und natürlich vorher Jugendfischerschein.
 
Ein Verein, Pächter, Besitzer darf das Gesetz nicht lockern, aber jederzeit strenger auslegen.

Darum war mein Zweifel wohl berechtigt, ob an einem Vereinssee nur für Mitglieder das angeln eins Kindes von 8-10 einfach so (auch wenn mit einer meiner Ruten) erlaubt ist.
 
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Reaktionen: HTK
Das heißt, das Fischereigesetz bricht die Vereinssatzung?
Ich glaube nicht, oder?

Das Fischereigesetz ist Landesrecht und natürlich bricht dies Kreis - u. Gemeinderecht sowie natürlich erst recht Vereinssatzungen. Daß die Satzung eines Angelvereines jedoch nicht konform geht mit dem FG, dürfte eigentlich überhaupt nicht vorkommen u. wenn, so ist es eine Ausnahme. Aber auch dann ist das FG maßgebend.
Gruß

Eberhard
 
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