Landesfischereigesetze -  Verständnisfrage Brandenburger Fischereiverordnung

pike 84

Porzellanstadtangler
hallo,

ich habe mir heute eine jahreskarte-raubfisch für ein gewässer in brandenburg geholt

nachdem ich mir den schein durchgelesen habe gibt es 2 unklarheiten

ich bin berechtigt: mit 2 friedfischangeln und 1 angel mit köderfisch oder 1 spinnangel zu angeln..... theoretisch dürfte ich jetzt mit 3 ruten gleichzeitig angeln??? aber in der brandenburger fischereiverordnung stand doch was von nur 2 handangeln gleichzeitig ( außer spinnangel).

2. unklarheit der hecht hat eine schonzeit vom 1. januar - 15. märz
laut fischereiverordnung ist er doch bis 1. april geschont.

dürfen die gewässerpächter die bestimmungen von der fischereiverordnung etwas abweichen lassen oder verstehe ich was falsch?
 
Also, die Schonzeiten können individuell über den gesetzlichen Zeitrahmen hinaus verlängert werden, aber nicht verkürzt. Der Hecht ist übrigens ab 1.4. wieder frei, geschützt nur bis zum 31.3.. Bei den Ruten bin ich mir allerdings nicht sicher. Würde es eher so interpretieren, dass du mit 2 Friedfischangeln oder 1Friedfischangel und einer Köderfischangel oder einer Spinn- bzw. Flugangel fischen darfst. Erschließt sich aber nicht daraus, falls das der genaue Wortlaut sein sollte.
 
Hallo pike84


das ist eigentlich ganz klar beschrieben
Entweder 2 Friedfischangeln
oder 2 Angeln mit Köderfisch
oder 1 Angel Köderfisch + 1 Angel Friedfisch
oder 1 Spinnangel

Die gesetzliche Schonzeit Hecht 1.2 -31.3
Zander 1.4-31.5
Wels 1.5-30.6
Viele Besitzer von Seen haben jedoch eigene Schonzeiten so darf ich an meinem Lieblingsee andere Schonzeiten beachten. Und einige haben so glaube ich die Welsschonzeit komplett aufgehoben.So bist Du also in Brandenburg in der Lage ganzjährig mit der Spinnangel zu angeln musst nur die Zielfische genau ansprechen.

Und wenn Du an der wunderschönen Oder unterwegs bist denke daran das dort grosse Teile absolut Angelverbotszone sind vom 15.3-15.8 Naturschutzgebiete mehr oder weniger gut ausgeschildert .

grüsse von der wunderschönen Oder
Rüd
 
das und verwirrt mich, weil sonst müsste es so heißen: 2 friedfischangeln oder 1 köderfischrute.... und 2 köderfischruten da spielt der pächter nicht mit

das mit den veränderten mindestmaßen kenne ich auch sehr gut, gerade von der Oder.
 
Naja, aber wie gesagt, die Mindestmaße und Schonzeiten können nur ausgehend vom Gesetzlichen Standart in Brandenburg erweiter werden, nicht aber verkürzt oder ausgesetzt werden. Es gelten also in jedem Falle immer die in der Fischereiordnung festgeschriebenen Maße. Nach dieser Ordnung ist auch das angeln mit 2 Fried- oder je einer Fried-/Raub- oder 2 Raubfischangeln oder einer Spinn bzw. Flugangel erlaubt. Ich glaube die Beschränkung, dass 2 Raubfischangeln unzulässig sind, war in der Gewässerordnung der LAV. Außerdem sind Landesweit Mindestmaß und Schonzeit des Welses seit dem 1.1.2010 aufgehoben, soweit nicht besondere Gewässerbezogene Bestimmungen gelten.
 
Also soweit ich weiß, ist im DAV nur eine Spinnangel erlaubt bzw. 2 köderfischruten. Du darfst aber nicht mixen und mit einer Spinnangeln und mit der 2. den Köderfisch versenken ;-)
 
Hallo pike84

Rüd hat es gans genau beschrieben was erlaubt ist und was nicht.

2 Friedfischangeln
oder
1 Friedfischangel und 1 Raubfischangel
oder
2 Raubfischangeln
wobei nur mit Naturködern (Köfi,Fetzen ect.)geangelt werden kann.
Solltest du mit der Spinnangel und Kunstköder (Spinner,Wobbler und andere) unterwegs sein ist

1 Spinnangel
erlaubt.

Dickes Petri :angler:

 
kommt drauf an ob das ein Privatgewässer von einem Fischer ist, dann können auch andere Bestimmungen gelten.

Dickes Petri :angler:
 
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