Fischereischein -  Fischereiabgabe

Robmantuto

Petrijünger
Hallo, ich habe heute meine Prüfung als Berliner in Potsdam gemacht, also die Brandenburger Prüfung. Da ich in Berlin wohne, muss ich ja zum Berliner Amt, um mir den Schein ausstellen zu lassen. Bis dahin sollte es richtig sein. Wie sieht aus, habe ich die Möglichkeit in Brandenburg die Fischereiabgabe zu leisten, um damit in Berlin angeln zu können oder muss für jedes Bundesland eine Fischereiabgabe bezahlt werden? Da ich in DAV-Gewässern angeln möchte, in Berlin und in Brandeburg, kann man das irgendwie verbinden. Ich finde die Brandenburger Fischereiabgabe ist viel günstiger als die Berliner, deshalb wollte ich diesen Weg wählen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass wenn man DAV-Mitglied ist, dass man gleichzeitig damit die Fischereiabgabe an Brandenburg und Berlin bezahlen und somit in beiden Bundesländern angeln kann. Wäre das drin, wenn man Angelkarten für DAV-Gewässer Brandenburgs und Berlins kauft? Wenn es möglich ist, wo kann ich in Brandenburg solche DAV-Mitgliedschaft (wenns geht ohne Verpflichtungen und billig) in der Nähe von Berlin erwerben. Fragen über Fragen.
 
Da ich in Berlin wohne, muss ich ja zum Berliner Amt, um mir den Schein ausstellen zu lassen. Bis dahin sollte es richtig sein. Wie sieht aus, habe ich die Möglichkeit in Brandenburg die Fischereiabgabe zu leisten, um damit in Berlin angeln zu können oder muss für jedes Bundesland eine Fischereiabgabe bezahlt werden?

Ich habe gerade mal im Web gesucht, kann aber die entscheidende Passage im Wust der Vorschriften für das Land Berlin nicht finden. Wird wirklich Zeit, dass wir Euch nach Brandenburg eingemeinden ... :zwinkernd Eigentlich sollte es so sein, dass Du in dem Bundesland, in dem Du Deinen ständigen Wohnsitz hast, auch Deinen Fischereischein beantragst. Entsprechend geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass Du dann dort gleich Deine Fischereiabgabe zahlst.

Unter den Bundesländern ist vereinbart, dass die im Heimatbundesland gezahlte Fischereiabgabe und auch der jeweilige Fischereischein in anderen Bundesländern akzeptiert werden. Vergleiche § 22 Abs 4 Punkt 1 BbgFischG ( http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43234.de#22 )

Zahlst Du in Berlin die Abgabe, kannst Du in Berlin und in anderen Bundesländern angeln, ohne dort erneut die Abgabe zahlen zu müssen. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Landesfischereigesetz ( http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1040 ).

Ich finde die Brandenburger Fischereiabgabe ist viel günstiger als die Berliner, deshalb wollte ich diesen Weg wählen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass wenn man DAV-Mitglied ist, dass man gleichzeitig damit die Fischereiabgabe an Brandenburg und Berlin bezahlen und somit in beiden Bundesländern angeln kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es das Land Berlin akzeptiert, wenn Du Dir einen Fischereischein in Berlin ausstellen lässt und dann mit der Nachweismarke für die geleistete Fischereiabgabe des Landes Brandenburg an Berliner Gewässer rumspringst. :grins

Ein verbindliche Antwort auf Deine Fragen wird man Dir im Fischereiamt geben können. Wäre schön, wenn Du die dann hier zum Besten geben würdest (Tel: 0 30 / 30 06 99 11 ).

Viele Grüße

Lars
 
meinst du, es ist möglich als brandenburger einen schein zu haben, dort eine marke gekauft zu haben und dann damit in berlin zu angeln? hängt es davon ab ob ich in berlin den schein bekomme oder in brandenburg?
wie schon erwähnt,
einer hat hier geschrieben, dass man ein mitglied in einem brandenburger-verein werden kann und somit gleichzeitig seine fischereiabgabe für brandeburg und berlin zahlen kann und zusätzlich kann man dav-mitglied sein. muss das noch suchen. ich bin eigentlich nicht blöd, aber hinter die vorschriften, da steig ich nicht dahinter.

habe den beitrag:
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=26617
der eintrag von Thomsen hört sich gut an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, ich habe heute meine Prüfung als Berliner in Potsdam gemacht, also die Brandenburger Prüfung. Da ich in Berlin wohne, muss ich ja zum Berliner Amt, um mir den Schein ausstellen zu lassen. Bis dahin sollte es richtig sein. Wie sieht aus, habe ich die Möglichkeit in Brandenburg die Fischereiabgabe zu leisten, um damit in Berlin angeln zu können oder muss für jedes Bundesland eine Fischereiabgabe bezahlt werden? Da ich in DAV-Gewässern angeln möchte, in Berlin und in Brandeburg, kann man das irgendwie verbinden. Ich finde die Brandenburger Fischereiabgabe ist viel günstiger als die Berliner, deshalb wollte ich diesen Weg wählen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass wenn man DAV-Mitglied ist, dass man gleichzeitig damit die Fischereiabgabe an Brandenburg und Berlin bezahlen und somit in beiden Bundesländern angeln kann. Wäre das drin, wenn man Angelkarten für DAV-Gewässer Brandenburgs und Berlins kauft? Wenn es möglich ist, wo kann ich in Brandenburg solche DAV-Mitgliedschaft (wenns geht ohne Verpflichtungen und billig) in der Nähe von Berlin erwerben. Fragen über Fragen.

Hallo !

Für Berliner Angler gilt:
Wenn Du in Berlin und Brandenburg angeln möchtest, musst Du Dir in Berlin den Fischereischein holen (Fischereiamt Berlin, Havelchaussee 149/151 in 14055 Berlin). Du musst dann auch in Berlin die Fischereiabgabe in Höhe von 21,00 Euro jährlich entrichten, damit der Fischereischein gültig ist.
Dann kannst Du die DAV-Marken für Berlin und Brandenburg kaufen und bist damit in der Lage, alle Gewässer der Landesverbände Berlin und BB des DAV zu beangeln (inkl. Verbands-Vertrags-Gewässer).
Hierzu brauchst Du für Brandenburg nicht nochmals die Fischereiabgabe zu entrichten.
Mit einem gültigen Fischereischein "A" (Fischereiabgabe in Berlin entrichtet) hast Du die Möglichkeit, Angelkarten für alle anderen BL zu erwerben.

Die Möglichkeit, den Berliner Fischereischein zu haben und die Fischereiabgabe in BB zu entrichten besteht nicht (!!!), weil der Fischereischein dann nicht gültig wäre.

Nun gibt es auch Angler, mit Hauptwohnsitz in Berlin, die sich aus Kostengründen in BB einen Fischereischein besorgt und auch dort die Fischereiabgabe entrichtet haben. Diese Sportfreunde dürfen dann allerdings auch nur in BB angeln, in Berlin oder anderen BL nicht.

Zusammenfassung: Fischereischein aus dem BL, in dem Du den Hauptwohnsitz hast + Fischereiabgabe in diesem BL + Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte für das zu beangelnde Gewässer und alles ist im grünen Bereich.

Gruß

Detlef
 
Danke für die ausführliche Antwort, aber warum schreibt der thomsen sowas, wenn es gar nicht stimmt.
ich habe vor 1 stunde mit einem dav-vorsitzenden oder zumindest hat er es so erzählt, telefoniert, da dieser sich bei mir gemeldet hat, nachdem ich DAV wegen einer Mitgliedschaft angeschrieben hatte.
er hat mir erzählt, dass man bei ihm eine einzelmitgliedschaft beantragen kann für berlin und brandenburg für 80€ und damit könnte ich alle DAV-Gewässer in berlin und brandenburg beangeln.
ich frage nochmal zur sicherheit: dieses "ALLE", würde es auch z.b. Vereine miteinschliessen, wenn diese zu DAV gehören? zwar hast du es oben erwähnt, aber ich frage trotzdem nochmal nach, denn ich will nicht am wasser eines vereins sitzen und dann kommt einer vorbei und sagt mir, dass ich dort nicht angeln darf.

habe hier ein beispiel: Kreisanglerverband Nauen e.V. gehört dieser zu DAV? Zumindest ist er miteingetragen auf der Homepage.
 
Danke für die ausführliche Antwort, aber warum schreibt der thomsen sowas, wenn es gar nicht stimmt.
ich habe vor 1 stunde mit einem dav-vorsitzenden oder zumindest hat er es so erzählt, telefoniert, da dieser sich bei mir gemeldet hat, nachdem ich DAV wegen einer Mitgliedschaft angeschrieben hatte.
er hat mir erzählt, dass man bei ihm eine einzelmitgliedschaft beantragen kann für berlin und brandenburg für 80€ und damit könnte ich alle DAV-Gewässer in berlin und brandenburg beangeln.
ich frage nochmal zur sicherheit: dieses "ALLE", würde es auch z.b. Vereine miteinschliessen, wenn diese zu DAV gehören? zwar hast du es oben erwähnt, aber ich frage trotzdem nochmal nach, denn ich will nicht am wasser eines vereins sitzen und dann kommt einer vorbei und sagt mir, dass ich dort nicht angeln darf.

habe hier ein beispiel: Kreisanglerverband Nauen e.V. gehört dieser zu DAV? Zumindest ist er miteingetragen auf der Homepage.

Also, wir müssen hier trennen zwischen der Vereinsmitgliedschaft und der damit verbundenen DAV-Marken (Angelberechtigungen) und der Fischereiabgabe.
Deine Frage bezog sich im ersten Beitrag auf die Fischereiabgabe. Dazu habe ich geschrieben, dass Du, wenn Dein Hauptwohnsitz in Berlin ist, auch einen Fischereischein "A" aus Berlin haben musst und auch in Berlin Deine Fischereiabgabe entrichten musst (ansonsten ist der Fischereischein ungültig).
Eine ganz andere Frage ist die Mitgliedschaft in einem Verein. Natürlich kannst Du als Berliner auch in einem Brandenburger Verein Mitglied werden.
Dann kannst Du dort, mit Deinem Berliner Fischereischein, auch die Fischereierlaubnisverträge/ Angelkarten für Berlin und Brandenburg erwerben.
Die von Dir beschriebene Einzelmitgliedschaft für ca. 80,- Euro ist möglich.
(bei den 80 Euro sind die Kosten für die Angelberechtigungen für Berlin und BB, sowie die Vereinsumlage / Mitgliedsbeitrag) enthalten)
Hinzu kommt aber die Fischereiabgabe in Berlin (21,- Euro pro Jahr).
Wenn Du dies alles hast, kann an den Gewässern der Landesverbände Berlin und BB des DAV nix mehr schief gehen.
Zu Deiner letzten Frage:
KAV Nauen e.V. gehört natürlich zum DAV !

Gruß

Detlef
 
Ich hab eine ähnliche Fragestellung:

Ich bin Niedersachse und bin auch dort bei meinen Eltern gemeldet. Ich wohne aber zurzeit in Hamburg und mache hier eine Ausbildung.

Im November 2011 habe ich bei der Sportfischerprüfung in Hamburg teilgenommen. Dann habe ich mir meinen Fischereischein beim Rathaus in meinem NDS-Wohnort ausstellen lassen. Der Schein wird einmal ausgestellt und gilt für das ganze Leben! Eine Fischereiabgabe gibt es in NDS nicht.

Ich angle viel in Hamburg in den freien Gewässern (Alster, Elbe). Jetzt bin ich über diesen Thread gestolpert und nicht mehr sicher, ob ich als Niedersachse der in Hamburg angelt auch die Fischereiabgabe bezahlen muss?? Ich wurde bisher noch nicht kontrolliert und möchte eine böse Überraschung vermeiden... Wo kann ich das nachlesen?

http://www.asvhh.de/index.php/haeufige-fragen.html

Gilt mein Fischereischein aus einem anderen Bundesland?

Ja, der Fischereischein aus einem anderen Bundesland ist auch in Hamburg gültig,

vorrausgesetzt Ihr Hauptwohnsitz befindet sich nicht in Hamburg.

Sollten Sie in Hamburg wohnen, müssen Sie bei Ihrem jeweiligen Bezirksamt einen neuen Hamburger Fischereischein beantragen.

von einer fischereiabgabe ist keine rede...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin Niedersachse und bin auch dort bei meinen Eltern gemeldet. Ich wohne aber zurzeit in Hamburg und mache hier eine Ausbildung.

Im November 2011 habe ich bei der Sportfischerprüfung in Hamburg teilgenommen. Dann habe ich mir meinen Fischereischein beim Rathaus in meinem NDS-Wohnort ausstellen lassen. Der Schein wird einmal ausgestellt und gilt für das ganze Leben! Eine Fischereiabgabe gibt es in NDS nicht.

Alles richtig gemacht. Der Fischereischein ist im BL (NDS) ausgestellt, in dem auch der Hauptwohnsitz ist. Wenn in NDS keine Fischereiabgabe erhoben wird, ist der Fischereischein auch in Hamburg gültig.

Ob in Hamburg eine Fischereiabgabe für "Gastangler" erhoben wird, kann ich nicht sagen.
Ich würde mal in der Landesfischereiordnung von Hamburg nachlesen, ob es in dieser Richtung Festlegungen gibt oder nicht.
Die sicherste Variante ist, mal bei der UFB in Hamburg bzw. dem zuständigen Amt anzurufen und nachzufragen.

Gruß

Detlef
 
das mit der fischereiabgabe, das war genau, das was ich wissen wollte, denn so habe ich den anderen beitrag verstanden, dass man die fischereiabgabe in brb zahlt und so sich die unkosten berlins spart. aber jetzt bin ich eines besseren belehrt worden.
ist es eigentlich billiger, wenn man in brandenburg dav-mitglied wird, z.b. in Bestensee oder rentiert sich das gar nicht.
 
Unter den Bundesländern ist vereinbart, dass die im Heimatbundesland gezahlte Fischereiabgabe und auch der jeweilige Fischereischein in anderen Bundesländern akzeptiert werden. Vergleiche § 22 Abs 4 Punkt 1 BbgFischG
Zahlst Du in Berlin die Abgabe, kannst Du in Berlin und in anderen Bundesländern angeln, ohne dort erneut die Abgabe zahlen zu müssen. Im Zweifel empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Landesfischereigesetz ( http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1040 ).


Lars

Hallo Lars !

Das war einmal !!!:wein

Siehe neueste Regelung in SH, nix mit Anerkennung der in anderen BL geleisteten Fischereiabgabe. Hier müssen alle Angler, egal aus welchem BL
nochmals in die Tasche greifen und extra abdrücken, sowohl für Küstengewässer als auch für alle Binnengewässer.
Die Fischereischeine werden zwar anerkannt, die Fischereiabgabe jedoch nicht.

Gruß

Detlef
 
habe noch ne frage, darf man eigentlich mit entsprechender Karte in der nähe des regierungsviertels angeln, mich würde auch der humboldthafen interessieren. ich arbeite hier in der nähe, habe aber hier noch keinen gesehen, der hier angelt.
 
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