Bundesgesetze -  Darf mich mein Angelverein zu Pflichtstunden verpflichten ?

Bei uns in S-Anhalt ist ein Arbeitseinsatz festgelegt und gilt für den ganzen Landkreis die Vereine werden gebeten sich daran zu halten, das alle Vereine diesen Arbeitseinsatz an dem gleichen Tag machen so das niemand gestört wird der angeln gehen möchte. Finde ich eigentlich ganz gut, weil wenn ich mir vorstelle ich bin morgens um fünf am Wasser und um acht kommen 15 Leute mit Sägen und fangen an Bäume zu beschneiden und Müll zu sammeln wäre ich schon bedient.Es kann trotzdem jeder Verein noch weitere Arbeitseinsätze machen.Und zu unseren gehe ich selber auch gerne.
 
Hallo MetzHJ,

1. Die Satzung ist eine Art Vereinsgesetz
2. Es gibt aber auch Beschlusse, die nicht in die Satzung übernommen werden. Dafür ist dann der Aufwand zu hoch. Glaub mir, ich weiß als Vereinsvorsitzender, wovon ich spreche. Vereinsregister, Notar, Zeitaufwand und nicht unerhebliche Kosten. Also, wenn es diese Forderung gibt, dann ist es auch irgendwo festgehalten. Entweder Satzung oder Beschlußbuch.
3. In jedem Verein kann durch die Mitglieder beschlossen werden, was sie wollen. Es muß gesetzeskonform sein und darf nicht gegen das Vereinsrecht und die eigene Satzung verstoßen.
4. Wenn Dir der Verein mit seinen Forderungen nicht zusagt, bist Du durch nichts gezwungen, weiter Mitglied zu bleiben.
5. Wenn Du schon ewig dabei bist, mußt Du doch eigentlich wissen, was bei euch los ist, was beschlossen wurde und wie die Masse tickt.

Petri
Eine vernünftige Antwort. Danke. Mir geht es darum, dass mein Verein seine Forderung richtig einbringt und nach Vereinsrecht und Gesetz fundiert. Wenn sich jemand moralisch dazu verpflichtet fühlt ist dies OK und im Sinne des Vereins - und das ist gut so.
 
Wenns nicht in der Satzung steht, dass Du diese Pflicht-/Aufbaustunden machen musst, dann musst du auch keinen Ersatzbeitrag leisten. Allerdings ist das eine Praxis, die von jedem Verein praktiziert wird, den ich persönlich kenne. Lies mal nochmal genau nach.
Im übrigen finde ich diese Praxis nicht schlecht...ich kann aus zeitlichen Gründen die Stunden nicht leisten und geb die Euros gerne dazu. Mich macht das nicht wirklich arm und den Verein auch nicht wirklich reich. Der Gewinn für den Verein ist sicher größer als der Verlust für mich. Das wird im Einzelfall sicher auch anders sein. Dann wird sich auch ein Weg finden. Verglichen mit den Euros,die ich da zusätzlich abdrücke, ist die ehrenamtliche Tätigkeit der Leute vom Verein viel, viel höher einzustufen finde ich...und die kriegen dann einen Dank oder ähnlich wertvolles...Ist sicher etwas weitergehend als eine Antwort auf Deinen Beitrag, aber ich denke, es passt doch irgendwie zum Thema.

Grüße aus dem Norden
Ole
Hallo Ole,
ich bin keiner der gemeinsame Arbeitseinsätze bei meinem ASV nicht ableisten will. Ich bin über 40 Jahre im Verein und habe mehr als erforderliche Arbeit geleistet. Mir geht es aber darum, klarzustellen, was vom Gesetz her erforderlich ist um die Angelegenheit in trockenen Tüchern zu haben. In deinem Beitrag steht zumindest, dass es in der Satzung festgehalten sein muss. Und wenn dies nicht aus der Satzung hervorgeht kann man sich m.E gegen die Ersatzzahlung wehren. Danke für deine Bemühungen
 
Paragraphen...

...haben wir ja genug, leben schließlich in Deutschland. Irgendwo stehts dann schon :-)
Ich gebe Dir natürlich völlig Recht, dass eine finanzielle Forderung schon solide begründet und auch irgendwo nachlesbar sein muss. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, ob die "Einbettung" einer Gewässerordnung oder Satzung den Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung für nicht geleistete Arbeitsstunden begründet oder ob diese explizit ausgeführt sein müssen. Das war ja letztlich auch das Anliegen Deines Beitrages.

Die Antworten einiger anderen Angelfreunde, mich eingeschlossen gingen da wohl letztlich auch an Deiner Fragestellung vorbei. Ich denke, da werden mir die Vorredner und Du sicher auch Recht geben, dass die Notwendigkeit von Vereinsarbeit, Beiträgen (auch in Form von Ersatzleistungen) und ählichen Dingen kein notwendiges Übel, sondern eine der Grundpfeiler für ein funktionierendes "Angelwesen" sind. Daher ist sicher der eine oder andere Beitrag etwas emotional aber mit Herzblut für den Angelsport geschrieben.

In diesem Sinne.

Viele Grüße aus dem Norden des Landes
Ole
 
Moinsen!
In fast allen Aufnahmeanträgen seht der Satz, daß der Antragsteller mit seiner Unterschrift die Satzung des Vereines anerkennt. Die Gewässerordnung ist meist Teil der Satzung, was im allgemeinen aus einem entsprechend formulierten Paragraphen der Satzung hervorgeht. Mit der Unterschrift unter dem Aufnahmeantrag wird die Satzung (u. damit auch die Gewässerordnung) anerkannt. Wieso bestehen also noch Zweifel, ob die Festsetzung von Arbeitsstunden oder entsprechender Ersatz-Zahlung rechtens ist ? Höchstens könnte man feststellen lassen, ob die Höhe der Ersatz-Zahlung gerechtfertigt ist. Aber um damit Erfolg zu haben, müßte die geforderte Zahlung schon extrem hoch sein.
Gruß
Eberhard
 
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