Landesfischereiverordnungen -  Angelverbot an Wehren (100 m Abstand halten) ?

ICHFANGMEISTNIX

Profi-Petrijünger
Hallo Alle.

Ort: NRW, Fluss Lippe, nördlich von Dortmund.

Ich wurde von einem Fischerei-Aufseher angesprochen (2011)

Zu Wassertechnischen Einrichtungen (Wehre, Schleusen usw.)
sei ein Angelabstand von 100 m einzuhalten.

Ich angelte am Wehr unterhalb im Abstand von 25 m zum Wehr.

Er meinte ich müsse einpacken und mit mehr (100 m Abstand)
angeln.

Ich habe Ihm dann gesagt, er soll mir das zeigen wo das steht.
In meinen Angelpapieren steht nix davon.

Er meinte: Da steht auch nicht drin: Kein Altöl ausgiessen.

Ich habe nicht eingepackt. Es geht nicht um Altöl - habbich ihm gesagt.

Er könne sich meine Daten notieren, mit der Bitte, er soll mir
Zeigen wo dieses Verbot steht.

Bis Heute ist nix von Ihm gekommen. (Ist 6 Monate her)

Ich angle weiterhin, "dicht" am Wehr.

Ausserdem ist vor Ort ein Warmwassereinlauf vom Kraftwerk.
Für Winter-Angler ein Traum.

Deswegen bin ich ganz froh das der Kontrolleur sich nicht mehr
hat blicken lassen.
Und angerufen hat er auch nicht.

Das Ufer ist frei, ohne Zäune, offen begehbar.
Keine Warn oder Verbotsschilder.

Eine Bootsaufschleppe (für Kanufahrer) ist 60 m vom Wehr.

Wie ist den die Gesetzes-Lage ??

Grüsse von Günter
 
Hallo Alle.

Ort: NRW, Fluss Lippe, nördlich von Dortmund.

Ich wurde von einem Fischerei-Aufseher angesprochen (2011)

Zu Wassertechnischen Einrichtungen (Wehre, Schleusen usw.)
sei ein Angelabstand von 100 m einzuhalten.

Ich angelte am Wehr unterhalb im Abstand von 25 m zum Wehr.

Er meinte ich müsse einpacken und mit mehr (100 m Abstand)
angeln.

Ich habe Ihm dann gesagt, er soll mir das zeigen wo das steht.
In meinen Angelpapieren steht nix davon.

Er meinte: Da steht auch nicht drin: Kein Altöl ausgiessen.

Ich habe nicht eingepackt. Es geht nicht um Altöl - habbich ihm gesagt.

Er könne sich meine Daten notieren, mit der Bitte, er soll mir
Zeigen wo dieses Verbot steht.

Bis Heute ist nix von Ihm gekommen. (Ist 6 Monate her)

Ich angle weiterhin, "dicht" am Wehr.

Ausserdem ist vor Ort ein Warmwassereinlauf vom Kraftwerk.
Für Winter-Angler ein Traum.

Deswegen bin ich ganz froh das der Kontrolleur sich nicht mehr
hat blicken lassen.
Und angerufen hat er auch nicht.

Das Ufer ist frei, ohne Zäune, offen begehbar.
Keine Warn oder Verbotsschilder.

Eine Bootsaufschleppe (für Kanufahrer) ist 60 m vom Wehr.

Wie ist den die Gesetzes-Lage ??

Grüsse von Günter
Bei uns in Rostock ist das auch so,man muss ein Abstand von 100m einhalten.
 
Interessanter Thread.

In Hessen muss man auch 50 m Abstand halten. Zumindest an der Lahn.
Es gibt da aber noch einen Punkt. Und zwar gibts wohl nen Unterschied zwischen einer offenen oder geschlossenen Fischtreppe .

Kann mir das Jemand erklaeren? Da waere ich Euch echt dankbar.
 
Bei uns steht nur, das von feststehenden Fischereigeräten sowie Fischaufstiegshilfen ein Abstand von 100m eingehalten werden muss.
Von Wehren selber steht auch nix......
 
Wir hatten bei der letzten Versammlung auch diese Disskusion, und rausgekommen ist, das in Sachsen nirgends was steht von wegen 100m bei Wehren
 
Wie ist den die Gesetzes-Lage ??
Hallo Günter,
entsprechende Landesfischereiordnung und Landesfischereigesetz durchlesen. Wenn da nichts dazu steht (ist in jedem Bundesland anders geregelt), Gewässerordnung des Vereins (hast Du nicht genannt, somit kann Dir wohl keiner eine richtige Antwort geben) selbst einsehen. Ansonsten gilt, wie im Fischereigesetz nachzulesen ist:

"Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, an das Wasser angrenzende Ufer, Inseln, Anlandungen, Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Entstandene Nachteile hat der Fischereiausübungsberechtige auszugleichen.
...
Die Fischereibehörde kann das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies zum Schutz der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, erforderlich ist."
 
Ein Bundesgesetz denke ich gibt es hier nicht.

In Bayern darf man an normalen Wehren direkt unterhalb angeln, 25m oder 50m Abstand sind nur ober-und unterhalb von Fischtreppen zu halten.
Steht aber meist auch auf den Angelkarten vermerkt .
 
Ok....danke..

Kannst Du mir auch erklaeren, was es mit einer "offenen" oder "geschlossenen" Fischtreppe auf sich hat?

Ne Tuer konnte ich bisher naemlich noch nirgends sehen... ;-)

Es muss ja auf jeden Fall was jahreszeitenabhaengiges sein. Wegen der Fischwanderungen.

Wenn Du mal vor die Haustuer gehst und nach Nordosten Richtung Marburg schaust, siehst Du ein sehr grosses Fragezeichen ueber den Baeumen. Das ist genau ueber meinem Kopf. :-))
 
Bei uns (auch NRW) gibt es keinen generellen Abstand zu Wehren einzuhalten!
Es wird vereins- bzw.- gewässerabhängig sein!
In einem der Vereine in denen ich Mitglied bin muss z.B. min.10m Abstand zu einer Fischtreppe gehalten werden,im Nachbarverein gibt´s keinen Mindestabstand!
Aber solange in deinem Fischereischein/deiner Tageskarte,etc. nix vermerkt ist,kann dich auch keiner vom Platz verjagen!
Ich hätte genauso gehandelt.
 
Moin!
Die vorgeschriebenen Abstände zu Fischtreppen u. sonstigen Aufstiegshilfen sollten selbstverständlich eingehalten werden. Diese Anlagen sind nicht zum Angeln gedacht, sondern, wie der Name schon sagt, als Hilfe für die Fische, auf oder ab zu steigen.
Dann gibt es noch den Unterschied zwischen einem gemauerten Wehr, das meist eine Staustufe darstellt, und einem Naturwehr, das vielleicht durch Verwerfungen oder durch Geröll oder sonstigen Gründen entstanden ist. Staustufen sind von Menschenhand zu irgendwelchen Zwecken errichtet worden u. können als Betriebsgelände deklariert sein, an dem das Angeln natürlich verboten werden kann.
Ich habe jedoch noch nicht gehört oder gelesen, daß das Angeln an Naturwehren ebenfalls verboten ist. Im Gegenteil: ich habe manches Video mit bekannten Fliegenfischern gesehen, die genau dort angelten.
Normalerweise muß aber ein Verbot irgendwo - meist in den Erlaubnisscheinen - nieder geschrieben sein. An Betriebsgeländen stehen jedoch meist Schildern.
Gruß
Eberhard
 
Hi


Wenn man bestimmten Leuten ,die was zu sagen haben, lange genug auf die Eier geht, dann steht an der entsprechenden Stelle u.U. irgendwann ein Schild,ein Zaun oder ein Satz mehr im Schein. Ich als Spinnfischer würde im genannten Fall sowieso ganz fix das Feld räumen...beim nächsten Mal kann man dann ja wiederkommen, oder man fischt halt dann dort wenn derjenige der meckert (vorraussichtlich) nicht da ist (wenn es denn erlaubt ist).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Alle.

Lorenz: Dir gebe ich voll Recht.

Meist wird nur am WE bei gutem Wetter Kontrolliert. (wenn Überhaupt)

Ich wurde in den letzten 20 Jahren nur 3 mal Kontrolliert.

Werde weiter dort angeln, wenn ein Aufseher meckert - werde ich nachgeben und Gegebenenfalls einpacken.

Auf noch mehr Schilder, Verbote und Zäune hat kein Angler Bock.

Vielleicht war es sogar Falsch, von mir, dieses Thema, hier an die
"Grosse Glocke" zu hängen.

Grüsse von Günter
 
Hallo,

hier werden die Begriffe durcheinander gebracht. Das NRW Fischereigesetz spricht nur von "Fischwegen". Ein Wehr ist aber mit Sicherheit kein Fischwanderweg, eher im Gegenteil.

Zu Fischwegen sagt das Gesetz in NRW folgendes.:



§ 47 LFischG

Fischfang an Fischwegen

(1) In den Fischwegen ist jede Art des Fischfanges verboten.
(2) In der Zeit, während der der Fischweg geöffnet sein muss, ist der Fischfang auch auf den Strecken
oberhalb und unterhalb des Fischweges verboten.
(3) Die obere Fischereibehörde bestimmt die Strecken in einer den örtlichen Verhältnissen
angemessenen Ausdehnung und veranlasst die Kennzeichnung durch die örtliche Ordnungsbehörde.
...

....


Auf Deutsch
In Fischwegen darf ich niemals fischen.
Wenn Schilder dort stehen aber auch nicht ober- und unterhalb.
Von Wehren, Schleusen usw ist hier nicht die Rede!

Der Betreiber oder die Behörde können den Zutritt zu bestimmten Punkten untersagen, wenn davon eine Gefahr ausgeht. Wer auf der Schleusenmauer balanciert, kann das nicht mit seinem Uferbetretungsrecht begründen.

Dann sind solche Punkte aber zu markieren.

Somit ist der Verweis von der Angelstelle nach meiner Ansicht gesetzlich nicht begründbar.

Winde
 
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