Rollen -  Wie lang Garantie auf Rolle?

Störfan

Carpfishing 4 life
Hallo,
Bräuchte mal kurz ne schnelle Hilfe. Undzwar geht es darum, dass ich vor einem Jahr (2.2.11) ne shimano rolle bei am angelsport gekauft habe. Diese läuft sehr schlecht und macht Geräusche im Getriebe. Jetzt meine Frage, kann ich jetzt, nach einem Jahr, noch den Umtausch direkt gegen eine neue Rolle verlangen, und nicht nur, dass sie eingeschickt wird? habe Rechnung, Karton etc natürlich noch alles. Bitte um sehr schnelle Hilfe.
 
In Deutschgland hast du meines Erachtens auf alles eine zweijährige Gewährleistung, musst aber deine Kaufquittung haben.
 
Ja aber z.B. bei einem Shop in meiner Nähe, ist auch eine Gewährleistung von 2 jahren, da wird die sache dann direkt umgetauscht und man bekommt eine neue. Und wenn es dort auch eine Gewährleistung von 2 jahren gibt, müsste er mir doch eine neue schicken oder nicht? Weil shimano einschicken hab ich echt kein Bock drauf, weil ich die Rolle brauche, und zwar jedes Wochenende.
 
Wie schweyer das schon sagte, hat der Händler erstmal das Recht zur Nachbesserung, d.h. Reperatur. Es hängt auch davon ob der Hersteller die Rolle sehen will, und das ist meistens der Fall.
 
Das liegt alles im Ermessen des Verkäufers bzw. Herstellers.
Einen rechtlichen Anspruch auf ein neues Teil hast Du nicht....egal ob dringend benötigt oder nicht.
 
Begründe mir das doch mal bitte. Eine gewährleistung von 2 jahren bedeutet für mich, dass, wenn die Rolle in der Zeit von 2 Jahren kaputt geht, ich eine neue vom Verkäufer bekomme!! So ist es bei mir auch in einem anderen Shop. Deshalb verstehe ich das nicht. Und wenn sie nach 2 jahren kaputt geht, erst dann muss sie doch direkt bei shimano eingeschickt werden oder nicht??
Ja ich habe die rechnung und hatte dann eh vor, sie ihm zurück zu schicken, aber dachte, dass er mir dann eine neue schickt wegen besagten gründen halt... wenn nicht fände ich das echt nen erbärmlichen service....
 
Gewährleistung ist sogar noch 'schlechter' als Garantie.

Hab mir mal nen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft mit 2 Jahren Gewährleistung und musste bei einer Reparatur die Hälfte zuzahlen.

Bei einer Garantie wird deine Ware auf Kosten des Händlers komplett ersetzt, wenn er nicht reparabel ist. Auch wenn er reparabel ist musst du bei einer Garantie natürlich auch nichts dazuzahlen.

Gewährleistung gibt es eigentlich nur auf gebraucht gekaufte Ware.
 
au man.....kaputt bedeutet doch nicht gleich Schrott. Eine Reparatur kann ja möglich sein....und diese Entscheidung fällt der Hersteller....ist nunmal so.

Ist das so schwer zu verstehen?
 
Meine Güte, kann man denn hier nichtmal eine Frage stellen, die einem ordentlich erklärt wird? Ganz ehrlich, dann brauchste erst garnicht zu schreiben wenn ich nichtmal nachfragen darf ohne einen Kommentar wie ''ist das so schwer zu verstehen''
 
Wenn du dir nen Auto mit2 Jahren Garantie kaufst bekommst du doch auch nicht direkt ein neues wenn es kaputt ist oder? Das wird versucht zu reparieren. Ist doch klar ;)
 
Also nochmal.....was Garantie/Gewährleistung für Dich bedeutet, ist völlig irrelevant. Die Entscheidung hat der Gesetzgeber gefällt und die ist nunmal so, dass der Verkäufer/Hersteller entscheiden darf, ob Reparatur und Neuteil. Sollte die Reparatur fehlschlagen...und dies glaub mehrfach....dann und erst dann hast Du einen Anspruch auf ein neues Teil. Wobei es dabei ziemlich wurscht ist, ob es sich um eine Angelrolle oder ne Nähmaschine handelt.

noch was:

Nicht auszuschließen dabei ist, dass manche Hersteller grundsätzlich Neuteile rausrücken, wenn sich z.B. eine Reparatur im Vergleich zum Warenwert nicht lohnen würde. Bei billigen Teilen wird dies eher der Fall sein wie bei hochpreisigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeite von Berufswegen auch mit vielen Herstellern zusammen, zwar in ner anderen Branche, aber da läufts nicht anders.
Manche Hersteller "nicken" Garantiefälle ab und schicken ein neues Teil, wiederum andere bestehen darauf sich das Teil anzugucken um Werksfehler auszuschliessen bzw. falsche Handhabe zu belegen.
 
Danke euch. habe grade auch mit denen telefoniert, muss ich zu denen schicken und die schicken sie ein. Kann sein dass es so ist, bei anderen Shops habe ich jedoch direkt neue Ware bekommen. Werde mir in Zukunft gut überlegen, ob ich dort bestelle. Da kauf ich lieber bei meinen Stammläden, da hab ich dann wenigstens keine 4 Wochen Wartezeit und sofort ne neue Rolle.
 
@Störfan:

Gewährleistung:
Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung eines Verkäufers für Mängel am Verkaufsobjekt einzustehen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate (bei Gebrauchtwaren können es 12 Monate sein). In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferdatum fehlerhaft war. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, bei dem der Käufer beweisen muss, dass die Mängel bereits beim Kauf bestanden haben.


Garantie:
Die Garantie kommt meistens vom Hersteller(manchmal ist auch der Hersteller gleichzeitig der Verkäufer). Garantie ist eine freiwillige Leistung und ist nicht gesetzlich verpflichtend. Durch eine Garantie garantiert der Hersteller Funktionsfähigkeit seiner Ware für einen frei wählbaren Zeitraum. Durch die Garantie bleibt die Gewährleistung von 24 Monaten unberührt.

Der wichtigste Unterschied ist:
Gewährleistung: Beseitigung der Mängel die zum Zeitpunkt der Lieferung/Verkauf bereits bestanden haben.
Garantie: Beseitigung der Fehler in einem bestimmten Zeitraum, die auch nach der Lieferung/Verkauf auftauchen.

Duch äußere Einwirkungen kann die Garantie/Gewährleistung auch erlöschen bzw. nicht haften. Bei elektronischen Geräten wären diese z.B. Fall- und Sturzschäden, Wasser- und Feuchtigkeitsschäden u.Ä. (in den meisten Fällen).


siehe auch:
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
oder BGB §439ff.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine gewährleistung von 2 jahren bedeutet für mich, ..., ich eine neue vom Verkäufer bekomme!!

...wenn nicht fände ich das echt nen erbärmlichen service....

Für mich bedeutet Angeln das die Fische mit offenem Maul am Wasser warten damit ich nur noch den Köder reinwerfen brauche...

Machen sie aber net, egal was es für MICH bedeutet :grins
Mal ganz ganz grob:

Man kauft was und es geht dann bei sachgemäßem Umgang kaputt.

Dann muß der Käufer erstmal beweisen das es nicht an ihm sondern an dem Ding lag - wenn es hart auf hart kommt.

Dann hat der Verkäufer/Hersteller folgenede Möglichkeiten:

- reparieren, sog. Nacherfüllung
- Minderung (er läßt es so, erstattet aber einen Teil des Kaufpreises wieder zurrück)
- ggf. Schadensersatzleistung wenn duch wild herumfliegende, kaputte Rollen teile Deine Angel zerstört wurde - eher unwahrscheinlich

ODER

Vertragsrücktritt, d.h. er nimmt das kaputte Teil zurrück und gibt die Kohle wieder her.
Mit der Kohle "könnte" man aber gleich ein neues kaufen, daher spart man den Schritt und "tauscht aus".

Das sind aber "Kann" -bestimmungen, dazu muß man mit den Leuten reden..

Tip: Das Gespräch mit:"ich will..., ...für mich bedeutet..., Ey Du Affe..., Drecksrolle hier...usw." zu beginnen....ganz schlechte Idee! :zwinkernd

Du machst das schon...:)

Ansonsten mal im Internet nach Mängelhaftung od. Gewährleistungsrecht suchen, ließt sich aber recht trocken.


Davon ab: Deutschland ist und bleibt ein Servicefriedhof
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe es nicht. Du weißt immer alles besser und muss auch immer das letzte Wort haben. Nun wird dir hier auf deine Frage die Sachlage eindeutig erklärt und du willst es nicht annehmen.:mad:
Echt hoffnungslos.
Hast Du denn auch alle meine Beiträge in diesem Thread gelesen? Ich wollte es nur nochmal genau erklärt haben, weil ich es nämlich anders kenne! Nur als Beispiele: Ich kaufte eine Rolle in einem laden bei mir. Die Rolle ging nach einer Zeit kaputt, ich glaube es waren 4 Monate. ich also hin mit der Rolle und Kassenbon, direkt neue Rolle bekommen, fertig.
Zweites Beispiel. Bei Wilkerling ne recht teure Fox Kopflampe bestellt. Einige zeit, ca nen halbes Jahr benutzt und was habe ich festgestellt? Sie ging nach einiger Zeit von alleine wieder an, manchmal. Da ich dort sowieso hin musste, hab ich den Retourenschein ausgefüllt und bin mit beidem hin. Schildere ihm mein Problem, ja das ist doch gar kein Problem, hier haste direkt ne neue, original verpackte Lampe. Das nenn ich entgegenkommenden Service, deshalb kaufe ich dort auch gerne und oft in hohen Summen ein!
Was ich damit sagen will, kannte es nicht anders und wollte es deshalb nochmal genau erklärt haben. Daraufhin habe ich mich auch dafür bedankt, es war nichts böse gemeint etc. sondern ich wollte lediglich genau wissen, was ich verlangen kann und was nicht.
 
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