Tierschutzgesetze -  Titelthema "C&R" in der aktuellen Fisch & Fang

...andreas.b...

in dubio pro lucio
Gutachter-Kollegium
Mit großen Erwartungen habe ich mir heut morgen die aktuelle Fisch & Fang gekauft. Den Artikel zum Thema "C&R" habe ich seit der letzten Ausgabe sehnsüchtig erwartet, da einem guten Freund von mir ein ähnlicher Prozess anhängt. Dieser geht jetzt aktuell in die dritte Instanz und dummerweise bin auch ich auf einigen der als "Beweismittel" dienenden Bildern zu sehen.

Ich kann diesen Artikel jedem Angler der sich für dieses Thema interessiert nur empfehlen. Besonders das Interview mit RA Elmar Weber fand ich sehr aufschlußreich! Leider hab ich Artikel/Interview bislang noch nicht im Internet gefunden, gern hätte ich einen Link mit eingestellt.

Nur mal auszugsweise:

F&F: "Welches waren die ausschlaggebenen Argumente, die für Ihren Mandanten St. Sch. sprachen?"
El. W.: "Ganz einfach: das es keine ausschlaggebenen Argumente gab, die gegen meinen Mandanten sprachen."

weiterhin

El. W.: "Das bewusste Zurücksetzen eines Fisches ist als solches nicht strafbar. Im Gegenteil: In vielen Fällen ist es sogar Pflicht, zum Beispiel während der Schonzeit und bei untermaßigen Fischen. Wenn ich daraufhinweise, dass ein bestimmtes Verhalten, wie etwa das Zurücksetzen maßiger Fische, erlaubt ist, werde ich erstaunlich oft gefragt: "Wo steht das?" Diese Frage geht von einem falschen Denkansatz aus. Denn in unserer freiheitlichen Grundordnung ist grundsätzlich erlaubt, was nicht verboten ist."
 
Sehe dieses Thema ähnlich wie Neuzel!!!

Aber der Ansatz dieses Artikels ist super... (setzte auch meist zurück!!!)
 
Mit großen Erwartungen habe ich mir heut morgen die aktuelle Fisch & Fang gekauft. Den Artikel zum Thema "C&R" habe ich seit der letzten Ausgabe sehnsüchtig erwartet, da einem guten Freund von mir ein ähnlicher Prozess anhängt. Dieser geht jetzt aktuell in die dritte Instanz und dummerweise bin auch ich auf einigen der als "Beweismittel" dienenden Bildern zu sehen.

Ich kann diesen Artikel jedem Angler der sich für dieses Thema interessiert nur empfehlen. Besonders das Interview mit RA Elmar Weber fand ich sehr aufschlußreich! Leider hab ich Artikel/Interview bislang noch nicht im Internet gefunden, gern hätte ich einen Link mit eingestellt.

Nur mal auszugsweise:

F&F: "Welches waren die ausschlaggebenen Argumente, die für Ihren Mandanten St. Sch. sprachen?"
El. W.: "Ganz einfach: das es keine ausschlaggebenen Argumente gab, die gegen meinen Mandanten sprachen."

weiterhin

El. W.: "Das bewusste Zurücksetzen eines Fisches ist als solches nicht strafbar. Im Gegenteil: In vielen Fällen ist es sogar Pflicht, zum Beispiel während der Schonzeit und bei untermaßigen Fischen. Wenn ich daraufhinweise, dass ein bestimmtes Verhalten, wie etwa das Zurücksetzen maßiger Fische, erlaubt ist, werde ich erstaunlich oft gefragt: "Wo steht das?" Diese Frage geht von einem falschen Denkansatz aus. Denn in unserer freiheitlichen Grundordnung ist grundsätzlich erlaubt, was nicht verboten ist."

Ich habe diesen Artikel gestern auch mit großem Interesse gelesen.Ich möchte aber jedem empfehlen den ganzen Artikel zu lesen , da sonst aus deiner Zusammenfassung leicht ein falscher Eindruck entsteht,nämlich ,daß C&R rechtlich gar kein Problem darstellt. Im Interview erläutert besagter Anwalt unter welchen Umständen man als Releaser eben doch Ärger mit der Justiz bekommen kann. Sehr interessant waren aber die Fallbeispiele bei denen man auf der "sicheren Seite" steht.
 
Das alles ist DEUTSCHLAND OHHH OOOHHH OHHHH , das alles sind..........

Einfach nur LACHHAFT!

Wie viele SCHWARZ-Angler standen schon vor Gericht? Mit Sicherheit nicht viel mehr als Leute die C+R betreiben!

Wo ist da die Logik?

Hoffe das auch der deutsche Staat in ein paar Jahren aufwacht!

Zum Artikel: Fand den wirklich gut.......
 
Ich finde den Artikel an sich sehr gut. Eine eingermaßen ausführliche und vor allem neutrale Betrachtung des Themas.

Einige werden sich aber nicht über die Ausführungen des Rechtsanwaltes freuen, stellt der doch mal deutlich klar, was eben doch nicht geht. z.B ja das gezielte Angeln auf Großkarpfen mit dem Ziel sie zurückzusetzen. Es gibt ja nicht wenige die dieses praktizieren.

Ich kann jedenfalls allen Petrifreunden empfeheln, sich die Zeitschrift diesen Monat mal zuzulegen.
 
Einige werden sich aber nicht über die Ausführungen des Rechtsanwaltes freuen, stellt der doch mal deutlich klar, was eben doch nicht geht. z.B ja das gezielte Angeln auf Großkarpfen mit dem Ziel sie zurückzusetzen. Es gibt ja nicht wenige die dieses praktizieren.
Richtig, es werden auch die Aspekte angesprochen bei denen Verbote existieren und die dann auch tunlichst einzuhalten sind. Aber das Vorurteil dass "Catch & Release" in Deutschland grundsätzlich verboten und allerschlimmste Tierquälerei sei wird in diesem Artikel mal vom Sockel gestossen.

P.S. Hier mal ein Danke an alle für den bislang sehr sachlichen Umgang mit diesem Thema!
 
Zuletzt bearbeitet:
... ja Angeln macht Spass, es entspannt - ist Erholung pur. Jedoch bin ich komplett dagegen nur so aus Spass zu Angeln - für meine Entspannung einfach mal so die Fische zu stressen und im ungünstigen Fall zu verletzten.

Was soll das bedeuten: ich entspanne mich beim Angeln - fange für den Kochtopf oder besser Grill und höre auf, wenn ich genug habe. (Momentan dauert das ne Weile, weil ich noch zu blöd bin viel in kurzer Zeit zu fangen ;-) ).

Somit bin ich gegen ausschließliches C&R! Das soll jedoch nicht bedeuten, dass man alles abschlachten soll, was ins Netz schwimmt! Abgesehen von Untermaß und Schonzeit sollte der verantwortungsvolle Angler genau abwägen, was er mitnimmt und was nicht!

Ein fetter Karpfen - vor allem auch Kollegen wie der Amur - sollte meiner Meinung nach eher entnommen werden, wenn der Teich sowieso schon mit ihnen überbesetzt ist (Amur ist in meinen Augen sowieso eher ein Schädling).

Wer das Glück besitzt beispielsweise eine der seltenen Äschen zu fangen, sollte diesen Fisch (auch wenn er lecker ist) selbstverständlich zurücksetzen ...

Was ich sagen will: ausschließliches C&R ist meiner Meinung nach zu verachten (und daher sinnvollerweise verboten), wohingegen überlegtes Zurücksetzen eine Notwendigkeit sein sollte!

Auch wenn ich nix dagegen habe, wenn mal einige der "zum Spass Karpfen mit Tonnen von Boilies Fettfütterer" eins an die Bommel bekommen (aber hallo - hier reicht doch ein Verwarngeld), so verstehe ich nicht das Abhalten von Gerichtsverhandlungen deswegen. Vielmehr sollten Fischwilderer und Konsorten regelmäßig vor dem Richter stehen !!!

Dieses heiß diskutierte Thema spaltet ja seit jeher die Anglerschaft - ich bin gespannt darauf den Artikel in der "Fisch und Fang" zu lesen.

Petri!
 
Oh - Herrlich!

Endlich mal wieder ein Thema zu dem man was schreiben kann!:respekt

Auf denn, "Never ending story"!

... ja Angeln macht Spass, es entspannt - ist Erholung pur. Jedoch bin ich komplett dagegen nur so aus Spass zu Angeln - für meine Entspannung einfach mal so die Fische zu stressen und im ungünstigen Fall zu verletzten.

Ähem... Die Verletzung ist mitnichten der "Ungünstigste Fall".


Ich hätte mir gewünscht, daß die Artikel der Rechtsberatung und der Folgen des Zurücksetzens in ihrer Reihenfolge getauscht worden wären.

Es besteht die Gefahr das Zweiterer nur als kleiner Nebeneffekt angesehen wird. In meinen Augen ist er der weitaus wertvollere Beitrag.

Leider ist der Fisch im Hauptartikel zum Objekt verkommen. Die Ausführungen des RA haben nach meinem Geschmack nur den Charakter von Ausreden, gleich einer Anleitung zum Rechtfertigen.

Es ist schade das teilweise mehr gegen c&r unternommen wird als gegen Schwarzfischerei oder Fischfrevelei.

Kann nur hoffen das dein Kollege da gut rauskommt, das geht bestimmt auch ins Geld.


Wie kommst du darauf? Hast du die Zahl der Anzeigen gegenübergestellt?


ich wuensche deinem freund viel glueck fuer seinen prozess...


Hofft ihr auch, daß der zurückgesetzte Fisch überlebt? Wünscht ihr der Kreatur auch viel Glück? :augen


Schade Andreas, daß du nicht auch aus dem anderen Artikel zitiert hast. Ich fand den Aspekt der Milchsäure Produktion bei länger anhaltendem Drill, sowie die Stoffwechsel/Wassertemperatur Zusammenhänge wirklich informativ. Auch die Wassertiefen/Mortalität Abhängigkeit ist interessant. Dazu könnte bestimmt der Icefischer auch etwas beitragen.

Hier noch einmal als abschreckendes Beispiel zum C&R:

http://www.youtube.com/watch?v=BzVq...xt=C37d0b33ADOEgsToPDskKxvl4lHQ4AxUY039yt-zJ2

Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, aber hier wäre eine Anzeige angebracht.


Gruß VFA
 
Ähem... Die Verletzung ist mitnichten der "Ungünstigste Fall".

Gruß VFA

... naja - ich wollte das Ganze vorsichtig formulieren, um nicht gleich wieder überschwengliche Beiträge beider Lager zu forcieren ...

Du hast recht - natürlich wird der Fisch immer verletzt. Genaugenommen ist der ungünstigste Fall eine schwerwiegende Verletzung, die zum Tod führen kann ... (das kann schon eine leichte Verletzung der Schleimschicht sein - da machen dann Bakterien und Co den Rest)

Warum muß z.B. immer ein Drilling verwendet werden, wenn der Fisch wieder freigelassen werden soll - schon mal von Einfachhaken gehört (gibt's auch ohne Wiederhaken!) ...

Auch fische ich z.B. lieber mit zu stark dimensionierten Schnüren und Vorfächern. Lieber habe ich dadurch weniger Bisse, als dass der Fisch abreist und dann an den Haken und Schnurresten verendet. Oft sehe ich am Wasser das Gegenteil...

Andi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

na dann hoffe ich für deinen Freund mal nur das Beste im Bezug auf den Ausgang des Prozesses. Vielleicht habe ich es überlesen, vielleicht hast du es aber auch nicht genauer beschrieben, wer ist die klagende Partei?

Sollte es in Richtung PETA gehen, dann braucht dein Kollege einen langen Atem. Diese versuchen auf Biegen und Brechen einen Präzedensfall zu generieren, mit dessen Urteil sie auch andere "Übeltäter" verurteilen können.

Im Gegenzug wäre ein Freispruch deines Freundes in diesem Rechtsgebilde eine feine Sache, da so eine auf sich berufbare Grundlage für kommende Fälle geschaffen würde.

Es mag nicht der feinste Zug sein, einen Karpfen nur mit der Absicht der Fotographie zu fangen, das steht außer Frage. Im Gegenzug sollte man aber auch betrachten welcher Aufwand von ERNSTHAFTEN RELEASERN betrieben wird, um ein fortbestehen des Individuums zu wahren. Es gibt Pasten gegen Pilzbefall, Hakeneinstiche usw......

Immer wieder wird das Argument in den Raum gestellt, dass früher eine "Nichtentnahme" unerhört gewesen wäre, dass der Angelsport zum ernsthaft angedachten Verzehr des Fisches gedacht wäre......mag sein, aber das war einmal.

Man muss den Sport im Verlauf der Zeit beachten, heutzutage ist Angeln wie Golfen, es dient dem Freizeitvergnügen und dem Drang seinen Interessen und Trieben nachzugehen.

Ich hoffe für deinen Freund, dass sein Anwalt dies zu zu verwerten weiß und somit vor Gericht die Beweislast ausreichend bedienen kann.

Mein Tip: Einen Angelverein suchen und diesem beitreten, welcher die selektive Entnahme unterstützt und durch Zwischenmaße in seinen Statuten besiegelt. Hier kann dir keiner was.....dann war der Fisch halt genau in diesem Maßbereich....:)

LG
Tim
 
Hi,

ich finde die Aspekte, welche hier genannt werden, von allen sehr interessant und aufschlußreich; sie reflektiert die Meinungen und Grundeinstellungen wieder.

Die Sportfischerei ist in Deutschland, sowie anderen, weltweiten ländern etabliert und hat ein entsprechendes Regelwerk woran es sich zu halten gilt.

Darüber hinaus gibt es bei allen involvierten Parteien, die eben die Angelfischerei betreffen, in meinen Augen, extreme Lager.
Wenn die aneinander geraten ist der Knall umso lauter je weiter, extremer, asynchroner diese Lager liegen.
Das zieht, Mediengestützt, sehr sehr weite Kreise. Wenn es der Richtige oder die richtige Institution mitbekommt rappelts halt.

Wir reglemtieren uns durch genau sowas selber zu tode, bzw. lassen uns reglementieren weil natürlich der Eindruck entsteht das man es selbst und alleine nicht hinbekommt.

Das ist in allen Bereichen so, Gesetzbücher haben wir ja nun zu hauf.

Gerade im Bereich Natur- u. Tierschutz verhärten sich die Bandagen und Ansichten erschreckend schnell...manche hören darin schon die Vorboten einer Hysterie.

Fallbeispiele dazu kenne ich zuhauf, die enthalten mehr Wörter als ich in > 25 Jahren Fische gefangen habe.

z.B.: Einem Jagdfreund von mir wurde vor ca. 15 Jahren der Prozeß gemacht weil ihn jemand beobachtet hat wie er im Feld mit seinem PKW seinen eigenen Jagdhund zu todehetzen wollte...
Das der jeden Feierabendabend mit dem Hund in sein revier gefahren ist--> Autoau --> Hund raus --> Hund Läuft den Feldweg entlang wärend Auto folgt hat nicht gegolten. Nein, vorsatzliche und unsachgemäße Tierhaltung.

Geldstrafe, Hund abgenommen, Jagdschein wegen charakterlicher Nichteignung eingezogen, Waffen in der Asservatenkammer verscherbelt.
Jungendamt tauchte auf um den Sachverhalt mit den eigenen Kindern (Tochter war damals 10-12) zu prüfen; möglicherweise wird die ja auch gequält (was natürlich nicht der Fall war).

Dieser Mann war mein Lehrprinz (Mentor) der mich durch meine vorhergehende Jägerausbildung über 3 Jahre begleitet hat....der Mann war nacher ein Frack!

Und wofür?

Ich möchte nicht ausschließen das es auch in unseren Reihen schwarze Schaafe gibt die den Bogen überspannen, aber innerhalb eines Vereins werden die durch selbstregulierung recht schnell wieder "eingenordet".

Es tut mir wirklich Leid das so zu sagen aber solche "Verfahren" kommen zustande weil es uns einfach zu gut geht.

Solche Prozesse sind in meinen Augen die Symptome einer Wohlstandskrankheit.


Ich drücke dem betroffenen Kollegen und uns, sowie allen beteiligten Flossenträgern die Daumen und würde mich Freuen für die Zukunft einen Mitteleweg zwischen den Extremen begrüßen zu dürfen.

Petri
 
Zurück
Oben