Landesfischereiverordnungen -  Rapfen in der Raubfischschonzeit in BaWü

Haken_im_Finger

Petrijünger
Der Rapfen macht sich ja immer mehr im Rhein breit, taucht aber als nicht einheimischer Fisch nicht in der Liste der Schonzeiten in BaWü auf.
Wäre es also legitim in der Raubfischschonzeit am Rhein auf Rapfen zu gehen ?
Verbessert mich wenn ich bei irgendwas falsch liege.
 
Hier in RLP ist es in der "Frühjahrsschonzeit" nicht erlaubt mit Kunstködern zu angeln. Aber von Naturköder steht da glaub ich nix. Schau mal auf deinem Schein. Kannst ja Naturköder genauso führen wie Kunstköder.

Allerdings mögen Rapfen doch eher warmes Wasser und Heisse Lueftchen, oder irre ich mich da?
 
Hab es jetzt ganz genau nochmal nachgefragt bei einem der es wirklich wissen muß.
Der Rapfen hat im Rhein keine Schonzeit und an sich auch kein Mindestmaß, da er hier nicht heimisch ist, im Donausystem hat er beides.
Das einzige was noch zu beachten ist was die Gewässerkarte sagt, in RLP gilt ja das Kunstköderverbot, bei den Karten des AVK (Angelverein Karlsruhe) und der ehemaligen IG Bruhrain, die jetzt der VFG Baden direkt vertreibt, gibt es kein Verbot.
 
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