Forelle -  Kapitale Bachforelle - Neuer Fisch-Hitparade Spitzenreiter 2011

Hab auch nicht behauptet dass es einfach ist!

Jedoch sieht er auf dem Bild auch nicht nach 1,11m aus...
Hängt aber viel damit zusammen wie das Foto gemacht wurde bzw. wie der Fisch auf dem Bild präsentiert wird!
 
Ist eigentlich Neid der Auslöser solcher Diskussionen?

Wahrscheinlich...:augen

Ich glaube dass es eher was mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun!

Ich würde mich ungerecht behandelt fühlen wenn mein Fang nicht gewertet werden würde weil er nicht ganz drauf ist,aber andere Fänge in die Wertung kommen obwohl sie auch nicht ganz zu sehen sind!!!

Wie bereits mehrfach von mir erwähnt,sollten die Admins einfach ein anderes Foto wählen wenns denn vorliegt!
Damit solche Diskussionen nicht entstehen,wäre das die einfachste Lösung!
 
Ich finde diese Diskussionen für mehr als überflüssig. Übrigens in einer der letzten Ausgaben von Fisch und Fang gibt es andere Fotos zu diesem Fang.
Stimmt. Und weißt Du warum? Na, weil ich den Fang der Fisch&Fang sofort weitergeleitet hatte. Weitere Fotos lagen dort vor, wurden auch zuerst auf der Webseite veröffentlicht, doch wurden sie inzwischen offensichtlich gelöscht. Ich kann sie Euch daher leider nicht mehr zeigen. Die Fisch&Fang-Redaktion war der Auffassung der Fisch sei in der Schonzeit gefangen worden und hat den Fang dann abgelehnt. Laut meinen Recherchen gibt es aber in Oberösterreich für Grenzgewässer, zu denen auch das Fanggewässer gehört, eine Sonderbestimmung, die besagt dass die Bachforelle keine Schonzeit hat.
der Österr. Rekord liegt übriegens bei 18 Kg.
Der offizielle österreichische Rekord liegt bei 16,5 kg - siehe Bachforellen-Hitparade.
 
Also ich kann den Fisch vom Kopf bis zum Schwanzende sehen.
Durch den Vergleich mit Händen und überhaupt das Umfeld des Fisches kommen mir auch keinerlei Zweifel auf.

Ich denke solche Diskussionen kommen, wie bei vielen Anglern üblich, von Neid.

Aber wie auch immer...man ist es ja gewohnt das immer einer kommt der auch gerne mal sowas fangen würde :peace:
 
Stimmt. Und weißt Du warum? Na, weil ich den Fang der Fisch&Fang sofort weitergeleitet hatte. Weitere Fotos lagen dort vor, wurden auch zuerst auf der Webseite veröffentlicht, doch wurden sie inzwischen offensichtlich gelöscht. Ich kann sie Euch daher leider nicht mehr zeigen. Die Fisch&Fang-Redaktion war der Auffassung der Fisch sei in der Schonzeit gefangen worden und hat den Fang dann abgelehnt. Laut meinen Recherchen gibt es aber in Oberösterreich für Grenzgewässer, zu denen auch das Fanggewässer gehört, eine Sonderbestimmung, die besagt dass die Bachforelle keine Schonzeit hat.

Der offizielle österreichische Rekord liegt bei 16,5 kg - siehe Bachforellen-Hitparade.


Nichts für ungut Spezi, aber es gibt kein Bundesland in Österreich wo die Bachforelle am 17.11. keine Schonzeit hat. Die Enns ist ein Grenzgewässer zwischen Ober und Niederösterreich und da ist bis spätestens 16. September schluß mit Bachforelle. Bei beiden bundesländern. Also gibt es auch keinen Grenzfall. So und nun hab ich auch mit wem vom oberösterr. Landesfischereiverband gesprochen und es existiert für kein gewässer eine Ausnahme. Die bachforelle hat ausnahmslos in beiden bundesländern ab 16.9. Schonzeit.

Lg. peter

Nun gefangen wurde sie doch und da finde ich es etwas komisch von Fisch unf Fang wenn sie zuerst groß über den Fang berichten und dann was ich gesehen hab die Seite löschen:nein
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichts für ungut Spezi, aber es gibt kein Bundesland in Österreich wo die Bachforelle am 17.11. keine Schonzeit hat. Die Enns ist ein Grenzgewässer zwischen Ober und Niederösterreich und da ist bis spätestens 16. September schluß mit Bachforelle. Bei beiden bundesländern. Also gibt es auch keinen Grenzfall.

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber schau mal in die Fischereiverordnung §13 (3) 1. z.B. unter http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000198

Wenn ich das richtig interpretiere hat die Bachforelle bei Grenzgewässern zwischen Oberösterreich und Niederösterreich keine Schonzeit. Oder liegt dort ein Fehler vor?
oberoesterreich.jpg


Bei den Grenzgewässer zur Bundesrepublik Deutschland ist übrigens das gleiche, keine Schonzeit für die Bachforelle (siehe §13 (3) 2.).
 
Servus Spezi !

Ich sehe das aber so: in beiden Bundesländern gilt die selbe Schonzeit für Bachforellen, wie soll es da sein das es in einem Fluß wie der Enns die nur zu einem kleinen Stück Grenzwasser ist dann überhaupt keine gibt.

Ein anderes Beispiel von einem Grenzwasser ist die Saalch bei Salzburg. Drüben Bayern und herüben Salzburg. Die Regenbogenforelle hat in Salzburg keine Schonzeit in Bayern jedoch ist sie bis 15. April geschont. So hat sich eben unser Landesfischereiverband entschlossen auch als Ausnahme diese Schonzeit in dem Stück Grenzgewässer anzunehmen und so hat eben die Regenbofgen bei uns nur in den Flüssen Salzach und Saalach solange sie ein Grenzgewässer sind diese eine Ausnahme. Soweit sogut. Aber wenn beide Länder dieselben Schonzeiten haben wie soll es dann in einem Grenzgewässer auf einmal gar keine mehr geben. Das kann es nicht einmal in Schilda geben. ( Klingt irgendwie russisch in meinen Ohren ):). Dann sagt mir auch noch die Auskunftsperson vom Oö. Fischereiverband das ihr das komplett fremmd ist??????????. Da fehlen mir die Worte.

Lg. Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Peter, hier ist keine Meinung gefragt, sondern was im Gesetz steht!
Und dort steht doch klar: keine Schonzeit! Habe ich recht oder habe ich recht?

Ich hatte den Gesetzesauszug auch der F&F-Redaktion übermittelt, doch diese blieben bei der Ablehnung aufgrund Schonzeit... :confused:
 
Peter, hier ist keine Meinung gefragt, sondern was im Gesetz steht!
Und dort steht doch klar: keine Schonzeit! Habe ich recht oder habe ich recht?

Ich hatte den Gesetzesauszug auch der F&F-Redaktion übermittelt, doch diese blieben bei der Ablehnung aufgrund Schonzeit... :confused:

Ich weiß auch nicht recht was ich Dir darauf noch antworten soll. Ich bin selber Moderator in zwei Österreichischen Foren und wenn mich wer fragen würde sage ich ihm das in Nö und Oö die Schonzeit der bafo am 16. September beginnt. Ich laß das Thema aber nicht so stehen und werde mich noch bei einigen Stellen erkundigen und hoffe das ich Dir eine wirklich kompetente Auskunft geben kkann. Für salzburger Flüße als Grenzgewässer zu Deutschland gelten jedenfalls die Deutschen Schonzeiten:)

Eskann auch was ich vermute sein das dies natürlich die Landesverordnungen sind und die vereine Ihre eigenen Schonzeiten und Mindestmaße haben. Auch in Salzburg könneb die Vereine die Landesschonmaße und Schonzeiten nach oben abändern. Das heißt die Bafo kann durchaus vom LandOö im Grenzgewässer keine Schonzeit haben, aber vom Fischereiverein Enns aus sehr wohl
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Spezi !

So, nach einer Suche ist es mir gelungen die Bestimmungen des Fischereivereins Enns für Grenzgewässer zu finden und da steht eindeutig geschrieben das die Bachforelle in Grenzgewässern ab 16.9. Schonzeit hat. ( siehe Bild )
 

Anhänge

  • 2006%20Grenzgewaesser%20Enns%20Donau.jpg
    2006%20Grenzgewaesser%20Enns%20Donau.jpg
    164,8 KB · Aufrufe: 176
Danke, Obere Salzach, für deine Recherchen!!!
Angelspezialist kann man da jedoch keinen Vorwurf machte, da er sich ebenfalls auf vermeintlich verlässliche Angaben bezog.


Aber nun entpuppt sich das ganze als der Oberhammer (aus Sicht des Anglers)!!!

A gurdes Eigentor hat der Angler sich nun geschossen.
Rekordfisch innerhalb der Schonzeit entnommen und gemeldet!! Das sieht man auch nicht jeden Tag und traut sich auch nicht jeder :augen
 
Danke, Obere Salzach, für deine Recherchen!!!
Angelspezialist kann man da jedoch keinen Vorwurf machte, da er sich ebenfalls auf vermeintlich verlässliche Angaben bezog.


Aber nun entpuppt sich das ganze als der Oberhammer (aus Sicht des Anglers)!!!

A gurdes Eigentor hat der Angler sich nun geschossen.
Rekordfisch innerhalb der Schonzeit entnommen und gemeldet!! Das sieht man auch nicht jeden Tag und traut sich auch nicht jeder :augen

Es hat mir einfach keine Ruhe gelassen:confused:. Hab mir das auf keinen Fall Vorstellen können das die Bachforelle in irgendeinem Gewässer in Österreich keine Schonzeit genießt.
Aber er hat sie ja lt. seinem Fangbericht ja wieder zurückgesetzt. Nur hat jetzt Fisch und Fang wieder recht das sie einen Fisch der in der Schonzeit gefangen wurde nicht annimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber nun entpuppt sich das ganze als der Oberhammer (aus Sicht des Anglers)!!!

A gurdes Eigentor hat der Angler sich nun geschossen.
Rekordfisch innerhalb der Schonzeit entnommen und gemeldet!! Das sieht man auch nicht jeden Tag und traut sich auch nicht jeder :augen
Aber da steht doch, dass er die released hat?! Und die Ködergröße von 25 cm ist wohl nicht auf Bachforelle ausgelegt gewesen, also sehe ich da kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Spezi !

So, nach einer Suche ist es mir gelungen die Bestimmungen des Fischereivereins Enns für Grenzgewässer zu finden und da steht eindeutig geschrieben das die Bachforelle in Grenzgewässern ab 16.9. Schonzeit hat. ( siehe Bild )

Das Fanggewässer (Enns-Bischofswasser) wird nicht vom FV Enns bewirtschaftet sondern vom ASV Steyr. Dieser hat zu den von mir oben gezeigten gesetzlichen Bestimmungen keine Änderungen zur Schonzeit in den Statuten, nur zum Schonmaß. Also gilt zur Schonzeit das was in der o.g. Fischerordnung steht (Webseite der Regiierung mit allen aktuellen Änderungen). 2006 war eine Änderung zu den Schonzeiten in den Grenzgewässern. Doch schau in die verabschiedete Änderung rein, die Bachforelle hat keine Schonzeit. Auch in den Änderungen danach bis heute wurde das nicht geändert!

Ich habe den ASV Steyr Anfang Dezember, über die auf der Homepage genannte Mailadresse, versucht zu kontaktieren, jedoch kam die Mail zurück - Empfänger unbekannt. Ein Problem was ich bei der Fangmeldung hatte (die Schonzeit war es nicht), dass die Saison am Bischofswasser eigentlich schon rum ist, doch trotzdem auf der Webseite von Fängen in dieser Zeit (auch vom Vorjahr) offen berichtet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Möglichkeit habe ich noch, ich kenne einen Fischer der beim Asv Steyr Mitglied ist. Den werde ich jetzt noch befragen. Ich glaube aber nicht das es andere Bestimmungen dort gibt als in Enns. Grenzgewässer dürfte auch in Steyr Grenzgewässer sein.

So und nun die nächste Fragwürdigkeit. Das Fischen im Bischofswasser ist lt. Bestimmungen des ASV Steyr nur von 1.5. bis 31. Oktober erlaubt. Der Fisch wurde lt. Fangbericht am 17. 11. gefangen. Wie paßt den das zusammen ???

Lg. Peter
 
Sag ich doch. Deshalb hatte ich den Verein doch angeschrieben. Z.B. wurde unter anderem auch vom Fänger dieser Bachforelle hier ein Fangbericht eines Huchens auf der Webseite veröffentlicht der außer der Saison gelang, siehe: http://www.asv-steyr.at/modules/news/article.php?storyid=88

Da muss eine Sondergenehmigung sein, oder die Webseite hat nicht alle Daten aktuell. Doch die Webseite der Regierung ist absolut aktuell und hat alle Änderungen bis 2011 dort aufgelistet. Habe ich alles längst nachrecherchiert. Die Bachforelle hat keine Schonzeit im Fanggewässer Enns-Bischofswasser. Und wenn das ofizielle aktuelle Gesetz nicht dagegen spricht und auch der Verein wiederholt von Fängen in dieser Zeit berichtet, ist der Fang doch rechtens!

P.S.: Der Fänger ist übrigens Vorstandsmitglied des Vereins. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mirt dem Huchenfang außerhalb der Fangzeit kann schon passen. Auch wir haben außerhalb der Fangzeiten in der Salzach die bis 31.12. geht dann nachher im Jänner eine Huchenkarte aufgelegt.

Aber alles andere kommt mir da reichlich suspekt vor. Naja, jetzt horch ich mir noch an was der Angler vom Asv Steyr mir berichten kann und ich geb Dir dann wenn ich es weiß bescheid.

Lg. Peter
 
Zurück
Oben