Hallo,
Eine Anhebung des Mindestmaßes und eine Verlängerung der Schonzeiten kann in Baden-Württemberg jeder Verein oder Eigentümer des Fischereirechts nach eigenem Ermessen festlegen. Nur bei einer Verkürzung bedarf es einer Genehmigung, die aber meistens bei einer guten Begründung erteilt wird (z.B. keine Hechtschonzeit in Salmonidengewässern)
Bei uns hat der Hecht gesetzlich ein Schonmaß von 50cm; an meinem Jahreskartengewässer hat der Hecht 55cm. Ich würde einer Erhöhung auf 60cm zustimmen, da sehr viele gefangene Hechte so zwischen 50 – 60cm liegen.
Bei uns wird allerdings so gut wie gar nicht kontrolliert, daher bringt diese Anhebung meiner Meinung nach nicht viel. Wir sind 40 Jahreskarteninhaber, von denen ca. die Hälfte regelmäßig fischt und auch vernünftig mit dem Fang umgeht. Da ist es schon die Regel, dass Hechte bis 70cm (sofern nicht verletzt) zurück gesetzt werden. Und in wie weit sich die anderen, ich nenne sie mal Gelegenheitsfischer, an die Regelungen halten, das kann und will ich nicht beurteilen. Da gabs auch schon ein paar schwarze Schafe, die in der Hechtschonzeit mit einem 40g Blinker angeblich auf Barsch gehen.
Ansonsten finde ich die Schonmaße bei uns ganz in Ordnung. Aber auch mit einer sogenannten „Fensterregelung“ könnte ich mich beim Hecht oder Waller z.B. sehr gut anfreunden. Bei Fischen wie Schleie oder Karpfen finde ich das nicht so sinnvoll. Bei diesen Fischarten nehme ich lieber kleinere Exemplare zum Verzehr, als die großen Brocken.
Eine Anhebung des Mindestmaßes und eine Verlängerung der Schonzeiten kann in Baden-Württemberg jeder Verein oder Eigentümer des Fischereirechts nach eigenem Ermessen festlegen. Nur bei einer Verkürzung bedarf es einer Genehmigung, die aber meistens bei einer guten Begründung erteilt wird (z.B. keine Hechtschonzeit in Salmonidengewässern)
Bei uns hat der Hecht gesetzlich ein Schonmaß von 50cm; an meinem Jahreskartengewässer hat der Hecht 55cm. Ich würde einer Erhöhung auf 60cm zustimmen, da sehr viele gefangene Hechte so zwischen 50 – 60cm liegen.
Bei uns wird allerdings so gut wie gar nicht kontrolliert, daher bringt diese Anhebung meiner Meinung nach nicht viel. Wir sind 40 Jahreskarteninhaber, von denen ca. die Hälfte regelmäßig fischt und auch vernünftig mit dem Fang umgeht. Da ist es schon die Regel, dass Hechte bis 70cm (sofern nicht verletzt) zurück gesetzt werden. Und in wie weit sich die anderen, ich nenne sie mal Gelegenheitsfischer, an die Regelungen halten, das kann und will ich nicht beurteilen. Da gabs auch schon ein paar schwarze Schafe, die in der Hechtschonzeit mit einem 40g Blinker angeblich auf Barsch gehen.
Ansonsten finde ich die Schonmaße bei uns ganz in Ordnung. Aber auch mit einer sogenannten „Fensterregelung“ könnte ich mich beim Hecht oder Waller z.B. sehr gut anfreunden. Bei Fischen wie Schleie oder Karpfen finde ich das nicht so sinnvoll. Bei diesen Fischarten nehme ich lieber kleinere Exemplare zum Verzehr, als die großen Brocken.