Landesfischereigesetze -  Sind die bestehenden Schonmaße ok?

Omnilux

Super-Profi-Petrijünger
Tach zusammen,
ich wollte mit euch mal über die bestehenden Schonmaße diskutieren.Da die in jedem Bundesland abweichend sind kann ich nur Beispiele aus Sachsen bringen.Hecht und Zander haben 50 cm,Karpfen 40 cm,Schleie 25 cm ....u.s.w.
Nun würde ich grade bei Hecht und Zander eine Anhebung des Mindestmaßes auf 60 cm befürworten.Ein Schonmaß ist ja dafür da, das der Fisch die Chance hat wenigstens einmal abzulaichen.Abgesehen davon ist ein 50cm Hechtlein eigentlich ein Hungerhaken an dem nicht wirklich was dran ist,das heißt kulinarisch ist so ein Fisch keine Offenbarung.Auch bei der Schleie würde ich das Maß auf 30cm hoch nehmen.

Ich persönlich habe aus o.g. Gründen das Maß für mich hochgenommen.
Aber trotzdem gibt es viele Sportfreunde die einen grade so maßigen Fisch verwerten.Das ist jetzt nicht als Vorwurf gemeint,so ist nun mal die Gesetzlage.
Wie steht ihr dazu?
Habt ihr auch persönliche Schonmaße?
 
Hmm. Man muss nur Bedenken manche Angler 'flutscht' der Fisch schnell nach dem Fang wieder weg. Also sie realeasen ihn.nicht alle Angler sind kochtopfangler von daher wird ja nicht jedes Tier mitgenommen.
Generell hast du schon recht.
wenn man bei einem Ansitz einen Aal fängt,und ihn mitnimmt ist das Stumpf.
Du wirst eh nicht satt.
1.Hechtschonmaße : Eigentlich glaube ich schon das es sinnig wäre die schonmaße für Hecht zu erhöhen.doch anderseits sind nicht überall Hechte die locker über die 50cm kommen. Von daher wäre es ährgerlich wenn man einen 50er fängt und 60er schonmaße sind.
LG Hansiii
 
Hi,

ein Problem ist, dass die Fische nicht in jedem Gewässer gleich gut abwachsen. Ich kenne Bäche, da ist eine 30er Bachforelle ein Riese, in anderen wiederum nichts Besonderes.
Wichtiger als ein generell höheres Schonmaß ist meiner Meinung nach, die individuelle Festlegung durch den Bewirtschafter. Wenn er festlegt, daß das Maß höher sein kann (Fische wachsen gut ab), sollte er es so festsetzen, aber welchen Sinn macht ein Maß wie oben bei der Forelle beschrieben, das die Fische dort evtl. nie erreichen ?

Gruß
Steff-Peff
 
Ich denke das so etwas individuell durch entsprechende Organe (Vereine, Verbände, Behörden) geregelt werden soll und muß.

Kriterien zum Wachstum können drastische Unterschiede aufweisen. Daher kann es, z.B., sinnvoll sein die Schonmaße bei A zu fenstern, um die Fortpflanzungsstärksten zu schützen und die "Großeltern" abzufischen und bei B ggf. die Schonmaße grundsätzlich zu erhöhen um ein verzögertes Abwachsen zu gewährleisten.

Das zu pauschalisieren halte ich für ungeeignet.
 
Habt ihr auch persönliche Schonmaße?
Habe ich, meine liegen alle erheblich über die Gestzlichen Schonmaße.
Wenn man das mal so sagen darf, mache Fischarten haben bei mir ganzjährige "Schonzeit", obwohl das Gesetz was anderes sagt.
Bin halt nur ein lumpiger Sportfischer:hahaha:
 
Hallo Omnilux,

haben wir nicht schon genug gesetzliche Regelung?

Meiner Meinung nach ist es wichtiger dass das Gesetz dem Angler Ermessensspielraum (natürlich nur in eine Richtung :grins) einräumt wichtiger als eine Veränderung der gesetzlichen Schonzeit. Teilweise haben ja Gewässereigner und -bewirtschafter jetzt auch schon straffere Regeln.

Meine persönlichen Schonmaße liegen deutlich über den gesetzlichen und ab einer gewissen Größe geht der Fang sowieso wieder zurück in's Wasser!
 
Hi Leute,

ich finde die bayrischen Schonzeiten, Schonmaße und Entnahmepflichten, welche gesetzlich sind, im Großen und Ganzen ok.
Nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig, bis auf einige Ausnahmen, wobei dies aber auch zum Teil gewässerspezifisch geregelt sein sollte, wie zum Beispiel Schonmaße in alpinen Gewässern, bzw Gewässer mit hohem Besatz und Besatz von nicht heimischen Fischen.

Hecht und Zander haben in Bayern 50cm Schonmaß, finde ich für ausreichend, wenn sich der Bestand selbsterhält, sollte hoher Besatz notwendig sein, wären 60cm ratsam.

Karpfen hat 35cm, Schleie 26cm , da bin ich der Meinung, sollten sie beide raufsetzen auf 40cm bzw 30cm.

Bei den Forellen kann ich nur meine eigene Meinung kund tun, in Gewässern, in denen sich See- und Bachforellen fortpflanzen, also selbst zur Arterhaltung beitragen sollte ein Besatz von Regenbogenforellen verboten werden und das Schonmaß letzterer in eine Entnahmepflicht umgesetzt werden, da sie dieselben Nahrungsquellen nutzen und die Regenbogner wesentlich schneller wachsen wie die Bachforelle, sie stehen also mehr als nur in enger Konkurrenz.
Das Schonmaß bei Bachforelle und Regenbogenforelle von 26cm finde ich in normalen Bächen und Flüssen zu niedrig, im alpinen Seen- und Bachbereich gerechtfertigt, hier im "Flachland" könnte man das Schonmaß ruhig auf 35cm hochsetzen, zumindest bei der Bachforelle.

Der Aal hat 50cm seit letzen Jahr, juckt mich nicht, da ich mehr dem Spinn-und Fliegenfischen nachgehe, Ansitze sind meist aufs Feedern ausgerichtet, längere Ansitze nur im Urlaub geplant, welche dann meist auf Karpfen- und Raubfisch beschränkt sind, Aale sind also seit einigen Jahren Zufallsfänge, da ich ihnen nicht mehr gezielt nachstelle.

Beim Waller wurde das Schonmaß und die Schonzeit aufgehoben und teilweise zur Entnahmepflicht aufgerufen, gewässerabhängig/vereinsintern besser geregelt.

Die anderen gesetzlichen Richtlinien zur Schonzeit und Schonmaß finde ich in Ordnung und gerechtfertigt, nachzulesen hier.
http://lfvbayern.de/media/files/AVBayFiG_200710.pdf

Ein Nachdenken über "Entnahmefenster" bei manchen Fischen wäre auch sinnvoll, heißt beim Hecht zum Beipiel er darf von 60-90cm oder 55-85cm entnommen werden, ab 120cm besteht generell eine Entnahmepflicht.
Beim Waller wäre ich für eine ähnliche Regelung,nur sollten da Maße von 60-120cm gelten, generelle Entnahmepflicht ab 180cm.
Ähnliches wäre auch bei anderen Fischarten denkbar, zB beim Karpfen, um eine "kommerziellgesteuerte" Rekordjagd einzudämmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
:hahaha:Das wäre ja fast zu vergleichen mit den Banken, denen man das Spekulieren verbieten will.

Immer dieses aufrührerische Gedankengut!:nein

VFA

Wird schon mit höheren Steuern belegt, aber genau das ist ja, was die Eurokrise heraufbeschworen hat, wenn du es gerade ansprichst.

Zum Anderen , sollte man mal alles Lesen und die Zusammenhänge belassen, dann macht es nämlich auch Sinn, den manche aber leider nicht oder nie kapieren werden.

Ich habe nichts gegen Karpfen- oder Wallerspezies, im Gegenteil, bezogen war der kommerzielle Ausspruch auf die Rekordjagd im Allgemeinen.
 
Ein Nachdenken über "Entnahmefenster" bei manchen Fischen wäre auch sinnvoll, heißt beim Hecht zum Beipiel er darf von 60-90cm oder 55-85cm entnommen werden, ab 120cm besteht generell eine Entnahmepflicht.
Beim Waller wäre ich für eine ähnliche Regelung,nur sollten da Maße von 60-120cm gelten, generelle Entnahmepflicht ab 180cm.
Ähnliches wäre auch bei anderen Fischarten denkbar, zB beim Karpfen, um eine "kommerziellgesteuerte" Rekordjagd einzudämmen.

Warum?
Nur um zu vermeiden das man einen Rekordfisch fängt/fangen kann?
Der dann mal nicht aus einer "Anlage", Privattümpel stammt.
 
Hi Leute,

ich finde die bayrischen Schonzeiten (...) welche gesetzlich sind, im Großen und Ganzen ok.

Ich finde die in SchonZEITEN nrw nicht ok. Hier hat mein Zielfisch, der Zander, Schonzeit vom 01. 04. bis zum 31. 05. Das ist zu spät oder muss nach vorne ausgeweitet werden. Ich habe schon im Februar dieses Jahres Zander gefangen, die einen so dicken Bach hatten, dass sie sofort wieder in`s Wasser geflutscht sind.

Da muss was getan werden, weil viele Angler ALLE Zander bis zum 01. 04. mitnehmen, das ist Verbrechen am Fisch!

(ja, ich weiss, es geht hier um SchonMAßE, aber ich denke das passt auch hier rein...)

Grüße,

Zank
 
Warum?
Nur um zu vermeiden das man einen Rekordfisch fängt/fangen kann?
Der dann mal nicht aus einer "Anlage", Privattümpel stammt.

Welche Funktionen übernehmen solche großen Fische?

Da gerade in Vereinsgewässern viel besetzt wird, "verkümmern" manche Gewässer zu Altersheimen von "beliebten Sportfischen" , da ja meist nur die besetzten meist fangfähigen Fische entnommen werden, da es von vielen immer heißt , die Großen kann man ja nicht mehr essen und so weiter.
So verkümmert die Alterspyramide diverser Fische zu einem "Kindergarten" und einen "Seniorenstift".
Die Produktivität älterer Fische nimmt stetig ab, heißt sie bringen bei der Vermehrung nicht mehr wirklich viel, zudem haben sie keinerlei natürliche Feinde.
An solchen Gewässern sollte die Besatz- und Entnahmepolitik mal überdacht werden.
C&R Gut und Recht- Selektives Entnehmen bringt aber mehr, vorallem dem Gewässer.
Beides zusammen mit Sinn und Verstand, und das geht schon bei den Fischarten und Fischgrößen los.

Wer einen "Rekordfisch" fangen will, soll es machen, wenn er meint, ich halte davon nichts, zudem , wo kommen denn die meisten gemeldeten Fische der letzten Jahre her, irgendwo aus kommerziell, also nur auf gewinnausgelegte Gewässer bzw aus "Privatgewässern", oft benutz durch diverse Ködermittelhersteller.
An solche Gewässer kommt man als Normalo nicht ran.

Wer darüber Schreiben will, soll dies per PN tun, denn dies ist Off Topic und hat hier drin nix zu suchen.
Oder eigenen Thread hierzu eröffnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Frank Zander:

"Da muss was getan werden, weil viele Angler ALLE Zander bis zum 01. 04. mitnehmen, das ist Verbrechen am Fisch!"

Was hindert dich daran etwas dagegen zu tun? Rede über dieses Thema mit Deinem Vereinsvorstand.Sensibilisiere deine Vereinskollegen.Vereine können an ihren Gewässern strengere Schonzeiten und Schonmaße erlassen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.
 
Zitat von Frank Zander:

"Da muss was getan werden, weil viele Angler ALLE Zander bis zum 01. 04. mitnehmen, das ist Verbrechen am Fisch!"

Was hindert dich daran etwas dagegen zu tun? Rede über dieses Thema mit Deinem Vereinsvorstand.Sensibilisiere deine Vereinskollegen.Vereine können an ihren Gewässern strengere Schonzeiten und Schonmaße erlassen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.

Du hast Recht, mir bleibt aber nur Brief an die Fischereibehörde, ich angle im Rhein - ohne Verein. Ein Schreiben an die steht aber auf dem Plan.

Grüße,

Zank
 
Zitat von Frank Zander:

"Da muss was getan werden, weil viele Angler ALLE Zander bis zum 01. 04. mitnehmen, das ist Verbrechen am Fisch!"

Was hindert dich daran etwas dagegen zu tun? Rede über dieses Thema mit Deinem Vereinsvorstand.Sensibilisiere deine Vereinskollegen.Vereine können an ihren Gewässern strengere Schonzeiten und Schonmaße erlassen, die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus gehen.
Alles schön und gut,nur können Vereine Schonzeiten und Mindestmaße festlegen wie sie wollen,wenn es hart auf hart kommt steht Landesrecht über dem Vereinsrecht soviel ich weiss.Das gänge nur wenn das Gewässer Eigentum des Vereins wäre.
 
@ Frank Zander:

Ich verstehe zwar deine Sichtweise, jedoch ist dies ein Problem, das nie zu 100% in den Griff zu bekommen sein wird.

Grund dafür ist, dass die Laichzeiten der Fische von Jahr zu Jahr stark variieren können.

Das Wetter spielt dabei eine große Rolle.

Je nach dem, wie stark ausgeprägt bestimmte Jahreszeiten innerhalb eines Jahres (bzw im Winter zwischen 2 Jahren) sind, verändern sich die Laichphasen der Fische.

Zwar hat der Karpfen keine Schonzeit, jedoch konnte ich die Abhängigkeit des Wetters in Bezug auf das Laichverhalten sehr gut erkennen.

So konnte ich beobachten, dass bei extrem kalten Wintern, die bis in die Frühjahrsmonate gingen, die Karpfen erst im Sommer anfingen zu laichen!

Andererseits habe ich mal in einem sehr warmen Frühjahr an einem Gewässer die Karpfen bereits Anfang März bei ihrem Laichschauspiel beobachten können...

Klar, um Karpfen geht es dir hier nicht, aber das Wetter soll einfach mal als Beispiel dienen, welches sicherlich auch auch auf andere Fischarten, wie in deinem Fall den Zander, übertragbar ist.

Sprich, es ist schwer, die Schonzeit exakt zu justieren, da sie von Jahr zu Jahr aufgrund äußerer Einflüsse variiert.
Und es ist kaum möglich, für jedes Jahr eine neue Schonzeit festzulegen!
Die gesetzlich festgelegten Schonzeiten stellen die durchschnittlichen Laichperioden der jeweiligen Regionen dar - nicht mehr und nicht weniger.

Der gute Angler erkennt und handelt nach eigenen Beobachtungen und releast - so wie du es getan hast - laichbereite Fische auch außerhalb der üblichen Schonzeit.

Eine pauschale, fixe Schonzeit wird es nie geben.
 
Alles schön und gut,nur können Vereine Schonzeiten und Mindestmaße festlegen wie sie wollen,wenn es hart auf hart kommt steht Landesrecht über dem Vereinsrecht soviel ich weiss.Das gänge nur wenn das Gewässer Eigentum des Vereins wäre.

Vereine können ohne Genehmigung der Fischereibehörden Schonmaße und Schonzeiten verlängern.

Für eine Verkürzung oder einen Wegfall eines gesetzlichen Schonmaßes oder einer Schonzeit muß ein Antrag bei der zuständigen Fischereibehörde des jeweiligen Bundeslandes bzw des zuständigen Landkreises gestellt werden, was meist kein Problem darstellt.

Dies ist auch möglich, wenn das Gewässer nur angepachtet wurde, so zumindest die Sachlage hier in Bayern, dies sollte jedoch Ausnahmsweise in jedem BL so oder ähnlich sein.
 
Also ich persönlich wäre froh wenn hier bei mir in der Gegend die Schonmaße für Hechte, Bachforellen und Schleien angehoben würden. Darüber hinaus bin ich der Meinung das der Barsch auch ein Schonmaß verdient hat.
Mein Wissensstand ist auch das Vereine hier ohne weiteres das Mindestmaß hochsetzen können.

MfG

Björn
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ein Problem ist, dass die Fische nicht in jedem Gewässer gleich gut abwachsen. Ich kenne Bäche, da ist eine 30er Bachforelle ein Riese, in anderen wiederum nichts Besonderes.
Wichtiger als ein generell höheres Schonmaß ist meiner Meinung nach, die individuelle Festlegung durch den Bewirtschafter. Wenn er festlegt, daß das Maß höher sein kann (Fische wachsen gut ab), sollte er es so festsetzen, aber welchen Sinn macht ein Maß wie oben bei der Forelle beschrieben, das die Fische dort evtl. nie erreichen ?

Gruß
Steff-Peff

Bei uns in salzburg gibt es ein Landesschonmaß, das aber von jedem verein nach oben angehoben werden kann, nicht aber nach unten. Die Landesschonmaße sind bei uns auch ziehmlich tief angesetzt, sodaß jeder Verein die Maße höher stellt. neu ist in Salzburg auch das der landesfischereiverband nun unabhängig von der landesregierung die Maße und Schonzeiten regeln kann.
 
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