Landesfischereigesetze -  Spinnangeln in MV

Chris88

Super-Profi-Petrijünger
Hey,
ich habe der Landesfischereiverordnugn entnommen, dass man maximal 3 Handangeln verwenden darf. Dort steht allerdings nichts konkretes welcher Art diese sein dürfen. Heißt das, ich kann sowohl 2 auf Grund legen als auch mit einer daneben Spinnfischen betreiben?
Danke und Petri!
 
Fischfang mit der Handangel​
Für die nach § 6 des Landesfischereigesetzes für die Küstengewässer ausgestellten Erlaubnisse
zum Fischfang mit der Handangel gelten folgende Auflagen:
1. Die Fischerei ist nur für den Eigenbedarf zulässig.
2. Der Erlaubnisscheininhaber darf höchstens drei Handangeln verwenden. Die ausgelegten
Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen.
3. Die Fangbegrenzung beträgt je Angeltag drei Hechte und drei Zander oder drei Salmoniden
(Lachs, Meerforelle).​
4. Für jede Handangel sind höchstens sechs Anbissstellen zulässig.

Es ist nicht vorgeschrieben wie die Angeln eingesetzt werde.
 
ja genauso sehe ich das auch, da es nicht anders vorgeschrieben ist, darfst du auch zum beispiel 2 auf grund legen und mit der dritten spinnfischen betreiben.

mfg janeck
 
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