Besatzmaßnahmen -  Pachten eines Fliessgewässers

Thomas1988

Petrijünger
Hallo zusammen,

ein Kumpel und Ich haben die Möglichkeit in Hessen einen kleinen Fluss (Breite ca. 3 m) zu Pachten. Gestern waren wir nun auf der Verwaltung und wollten uns über die Pflichten erkundigen. Leider wurde uns nicht viel gesagt, lediglich das ein Hegeplan erstellt werden mussen. Hab nun schon einige Bestimmungen zu Hegeplänen gefunden aber werde nicht ganz schlau daraus.

Ist es korrekt, dass der Hegeplan erst nach/während der Pacht erstellt werden muss und nicht schon vorher oder? Vorher wäre für mich etwas unlogisch.

Weiterhin werden wir nicht ganz schlau, wie das mit dem einsetzen von Fischen geregelt ist. Gibt es da generell Bestimmungen wie viel eingesetzt werden muss oder ist das dem Pächter überlassen?

Wäre Super wenn uns jemand helfen könnte!

Danke
 
Hallo erstmal, je nach Bundesland werden verschiedene Formalitäten notwendig, damit man ein Gewässer oder ein Teilstück pachten kann.
In Deinem Fall denke ich sie wollen das hier http://www.anglertreff-thueringen.de/download/0011.pdf
Wenn ihr nur ein Teilstück pachtet, müßt ihr Euch mit den anderen Pächtern in Verbindung setzen, um gemeinsam einen solchen auszuarbeiten.
Mehr Auskunft kann Euch die Untere Naturschutz-Behörde geben,siehe;
http://www.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=0bd4c7c36877937fd7f1d91f671004af
Ich hoffe ich konnte Dir ein paar Anregungen geben, Gruß und viel Glück
 
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