Fischereischein -  Fischereischein in einem anderen Kreis verlängern ?

huntingdevil

Neuer Petrijünger
Hallo

Ich bin im Moment am Rätseln wie ich meinen seit 3 Jahren abgelaufenden Fischereischein in NRW verlängern muss ! ? ! ?
Ich bin in einen anderen Kreis gezogen kann ich den hier im Bürgerbüro einfach so verlängern oder muss der neu ausgestellt werden ? Müssen die drei Jahre auch bezahlt werden ?

Danke für die Hilfe !

Gruß Guido !
 
Hey geh einfach zum Ordunungs Amt oder bei dir vil Bürgerbüro und sag du willst neuen haben.Du brauchst ein neuen weil da deine alte Adresse drauf steht.Hast du noch das Zeugniss denn bekommst du neuen fuer ca 20Euro.Du brauchst die Jahre nicht nach Bezahlen
 
Wen das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden ist würde ich mal nachfragen ob der abgelaufene Fischereischein nicht als Nachweis reicht, weil man ja ohne das Prüfungszeugnis den nicht bekommen hätte. Wen nicht würde ich mal auf der Behörte wo der Fischereischein ausgestellt wurde anrufen, ob die noch die Kopie wo sie vom Prüfungszeugnis gemacht haben in den Akten haben und wen ja mal fragen ob eine Kopie von der andere Behörte vom Prüfungszeugnis ausreicht. Ich habe vor 2 Jahren wieder angefangen zu Angeln nacht etwa 8 Jahre Pause. Hatte gar nichts mehr auch nicht der Fischereischein, aber die untere Fischeribehörte bei uns hatte, zum Glück für mich, noch alles in den Akten und haben mir dann den Fischereischein ausgestellt. Nachbezahlen habe ich die 8 Jahre nicht müssen. Vermute dass die nicht Verlängern sondern ein neuer Ausstellen wegen der Adresse, also würden wen meine Vermutung richtig ist Passbilder gebraucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn das datum an dem du die prüfung bestanden hast im fischereischein steht gilt auch dieser als prüfungszeugniss, weiss ich aus eigener erfahrung

zum thema, ja du kannst problemlos hingehen und verlängern, die drei jahre musst du auch nicht nachzahlen
 
Hallo,

die Sache ist ganz einfach.

Das Prüfungszeugnis brauchst du nur zum Erwerb des 1. Fischereischeines.

Dein alter Schein reicht als Nachweis. Ohne Prüfungszeugnis hättest du den alten Schein ja gar nicht bekommen.

Zuständig für dich ist die Gemeinde, in der du gemeldet bist. Meistens macht das das Bürgerbüro.

Es ist unerheblich, wer den alten Schein ausgestellt hat.

Für die abgelaufene Zeit musst du nicht bezahlen.

Ich rate dir mit dem Verlängern zu warten. Wenn du jetzt verlängerst, gilt ein Jahresschein nur bis Ende 2011. Besser bis zum Januar warten.

Winde
 
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