Landesfischereiverordnungen -  Gründling geschützt?

altenoyther_angler

Profi-Petrijünger
ich hab gestern ein paar 10cm lange gründlinge gefangen un ich frage mich, ob mn die als köfis mitnehmen darf und, ob die bei uns in niedersachsen geschützt sind
danke im vorraus
altenoyther_angler
 
Schau doch mal in die Gewässerordnung und die Gesetze für dein Bundesland, da erfährst du es ganz sicher!
http://www.sportfun-fishing.de/Fischereiordnung/GWO_Niedersachsen.htm#2 Artenschutz, Mindestmaße, Schonzeiten

Ich kann da nichts davon lesen das der Gründling geschützt ist.
Und als KöFi eignet er sich sehr gut!
Aber fals du dir nicht sicher bist, dann frag mal bei der zuständigen Behörde nach!

MfG Micha
 
In sachsen ist er auf jedenfall geschützt!ich denk mal bei dir auch ! Ich hab schon seit jahren keinen mehr gesehen !!
 
In sachsen ist er auf jedenfall geschützt!ich denk mal bei dir auch ! Ich hab schon seit jahren keinen mehr gesehen !!

Ich bitte um Beweise, das in Sachsen der Gründling geschützt ist. Da ich Brandenburger auch die Sachsenmarke habe, ist mir folgendes bekannt:
In Brandenburg sind Gründling und Modderlieschen ganzjährig geschützt, wogegen in Sachsen diese beiden Fischarten, die hervorragende Köfis abgeben, nicht geschützt sind.
Sollte ich mich irren, bin ich für jeglichen Hinweis dankbar.

Petri
 
Achtung! Hier muß man beachten, daß es 2 verschiedene Arten von Gründlingen gibt. Es gibt den "allgemeinen Gründling" und den "Stromgründling". Der Stromgründling ist in Sachsen ganzjährig geschützt!

Hier mal ein Link zu den Unterschieden und dem Vermerk der ganzjährigen Schonzeit zum "Stromgründling":

http://www.av-sachsen.de/data/aktuelles/20080723/20080723.htm

http://www.angelfischerpruefung.de/Schonzeiten Sachsen.htm

Nun noch der Link zur Sächsischen Fischereiverordnung, wo ebenfalls geschrieben steht, daß der "Stromgründling" ganzjährig geschützt ist.

http://www.landesanglerverband-sachsen.de/pdf/SaechsFischVO.pdf

Ich persönlich wäre da sehr vorsichtig, wenn ich mir nicht genau sicher bin, um welche Art Gründling es sich handelt, wenn man einen fängt. :zwinkernd
 
Schön das alle geschrieben haben.
Aber die Frage bezog sich auf Niedersachsen.
Wäre ja auch gar nicht verkehrt wenn der altenoyther_a
Mal auf die Idee gekommen wäre selbst im niedersächsischen Fischereigesetz, welches hier im Forum sehr schön dargestellt ist, nachzuschauen.
Manchmal fragt man sich wirklich warum unser Administrator sich die Mühe macht dieses Forum so schön übersichtlich und informativ zu gestalten.
 
Auch wenn alles irgendwo im Forum steht, finde ich es trotzdem gut, daß es hier gestattet ist, trotzdem Fragen zu stellen, zu denen es hier schon Antworten gibt. Man unterhält sich ja sonst kaum.
Übrigens, mit dem Gründling habe ich wieder was dazu gelernt. Soll heißen, sind alles "allgemeine Gründlinge".

Petri
 
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