Landesfischereigesetze -  Fischereischein A=Raubfisch Qualifikation?

Schönen guten Tag auch!

Bin im Besitz des Fischereischeins A aus Berlin und hatte vor ne Raubfischqualifikation zu machen. Nun finde ich aber in den Fischerei Bestimmungen Berlins, leider keine Aussage darüber ob ich diese machen kann, oder ob ich mit dem Fischereischein A dazu Befähigt bin auch Esox und Co. nach zu stellen?? Recherche im Internet hat auch nichts wirklich gebracht. Weiss nur von früher, das man zum gezielten Fang von Räubern ne Raubfisch Qualifikation brauchte.
Wäre schön wenn mir einer von Euch da weiter helfen könnte.

Danke im voraus.

Mfg

Der mit dem Fisch tanzt
 
fischereischein a, raubfischqualifikation, raubfischerlaubniskarte ???

kann mir mal jemand asgen was es damit auf sich hat ?

ich dachte angelschein ist angelschein !?!


mfg qwerkopp
 
fischereischein a, raubfischqualifikation, raubfischerlaubniskarte ???

kann mir mal jemand asgen was es damit auf sich hat ?

ich dachte angelschein ist angelschein !?!


mfg qwerkopp

Du benötigst neben dem Fischereischein A noch eienen Fischereierlaubnisschein
( Angelkarte), der Dich berechtigt an dem entsprechenden Gewässer auf Raubfische zu angeln. Diese Karten sind i.d.R. mit einem "R" gekennzeichnet und kosten etwas mehr als die "normalen" Angelkarten "F". Das meinte Henry mit seinem Post.
Der Fischereischein ist KEIN Angelschein, sondern die Grundlage, dass Du Dir einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) kaufen kannst.

Gruß

Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Du benötigst neben dem Fischereischein A noch eienen Fischereierlaubnisschein
( Angelkarte), der Dich berechtigt an dem entsprechenden Gewässer auf Raubfische zu angeln. Diese Karten sind i.d.R. mit einem "R" gekennzeichnet und kosten etwas mehr als die "normalen" Angelkarten "F". Das meinte Henry mit seinem Post.
Der Fischereischein ist KEIN Angelschein, sondern die Grundlage, dass Du Dir einen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte) kaufen kannst.

Gruß

Detlef

Hallo,

vielleicht sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich diese Regelung auf ein/einige Bundesland/länder beschränkt. Geht zwar aus der Frage hervor, führt aber meiner Meinung nach trotzdem zu Irritationen.

Grüße Thomas
 
Hallo,

vielleicht sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich diese Regelung auf ein/einige Bundesland/länder beschränkt. Geht zwar aus der Frage hervor, führt aber meiner Meinung nach trotzdem zu Irritationen.

Grüße Thomas

Hallo Thomas!
Man kann ja immer hinzulernen, daher würde mich mal interessieren, in welchem BL nur mit dem Fischereischein A und ohne Angelkarte geangelt werden kann. Oder bezieht sich Dein Einwand auf die Angelkarte? Es kann natürlich sein, dass es an einigen Gewässern keine Unterscheidung zwischen Raub - und Friedfischkarten gibt ?!?!

Gruß

Detlef
 
Hallo Detlef,

wie schön.....außer mir noch ein Lernwilliger :)

Ich kannn hier nur für BaWü sprechen und hier benötigt man den Jahresfischereischein ( blaues Ding, wird für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt) sowie eine Berechtigung für das jeweilige Gewässer in Form von Tages-, Mehrtages- oder Jahreskarte. Eine Unterscheidung in Fried- und/oder Raubfischberechtigung ist mir völlig fremd.
Nicht unerwähnt bleiben sollte vielleicht noch, dass man den Jahresfischereischein nur nach Nachweis der abgelegten "Sportfischerprüfung" erhält.

Grüße Thomas
 
Hi Zusammen,
ich weiss nicht, ob es generell fuer z.B. Bayern gilt, aber am Staffelsee konnte ich entweder eine Angelkarte zum "Wurmangeln", oder zum Angeln mit der "Wurfrute" erstehen. Letztere war natuerlich teurer.
Ich hoffe mal auf unseren Jack, der wird uns schon erzaehlen wie das nun genau in Bayern laeuft ;-)

regards
Peter
 
Hallo Detlef,

wie schön.....außer mir noch ein Lernwilliger :)

Ich kannn hier nur für BaWü sprechen und hier benötigt man den Jahresfischereischein ( blaues Ding, wird für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt) sowie eine Berechtigung für das jeweilige Gewässer in Form von Tages-, Mehrtages- oder Jahreskarte. Eine Unterscheidung in Fried- und/oder Raubfischberechtigung ist mir völlig fremd.
Nicht unerwähnt bleiben sollte vielleicht noch, dass man den Jahresfischereischein nur nach Nachweis der abgelegten "Sportfischerprüfung" erhält.

Grüße Thomas

Hallo Thomas!

Da sind wir uns ja einig - Fischereischein bekommt man nach erfolgreicher Prüfung. Dann ist noch die Angelkarte (Fischereierlaubnisvertrag) erforderlich. In einigen BL wird dann noch zwischen Fried- und Raubfischkarte unterschieden - wenn es bei euch nicht so ist, okay.
Hab ich was gelernt:).

Gruß

Detlef
 
Detlef, in Niedersachsen isses genauso.
Sportfischerprüfungsnachweis damit den Fischereischein erwerben, der in Niedersachsen lebenslang gültig ist mit einmal bezahlen.
Damit wird dann der Erlaubnisschein für die gewünschten Gewässer erworben.
Außer Vereinsgewässer die man, wenn Mitglied natürlich umsonst das heißt ohne Extrakosten befischt.
Es gibt keine Aufteilung in Raub oder Friedfischkarte.
Fischereischein A oder B.
 
bei uns ist das so:
wer die fischerprüfung bestanden hat, bekommt den schein auf lebenszeit !
eine extra fischereiabgabe muß für 5 jahre (40€) oder auf lebenszeit (??€ je nach alter) bezahlt werden !
mit dem erwerb einer tages-, wochen- oder jahreserlaubniskarte für die jeweiligen gewässer, darf man dann auf alle fischarten angeln !

mfg qwerkopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

vielleicht sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich diese Regelung auf ein/einige Bundesland/länder beschränkt. Geht zwar aus der Frage hervor, führt aber meiner Meinung nach trotzdem zu Irritationen.


Hallo Thomas!
Man kann ja immer hinzulernen, daher würde mich mal interessieren, in welchem BL nur mit dem Fischereischein A und ohne Angelkarte geangelt werden kann. Oder bezieht sich Dein Einwand auf die Angelkarte? Es kann natürlich sein, dass es an einigen Gewässern keine Unterscheidung zwischen Raub - und Friedfischkarten gibt ?!?!

In Brandenburg bei Gewässern des LAVB ebenso.Fischereischein A heißt Fried&Raubfisch.Natürlich+Mitgliedsmarke des LAVB!
Nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Touristenschein welcher auf Methoden des Friedfischfanges beschränkt ist.

PS: es wird allerhöchste Zeit, halbwegs gleiche Bedingungen in ganz Deutschland einzufüheren.Da sieht ja echt bald keiner mehr durch. :eek:

Gruß Jörg
 
In Brandenburg bei Gewässern des LAVB ebenso.Fischereischein A heißt Fried&Raubfisch.Natürlich+Mitgliedsmarke des LAVB!
Nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Touristenschein welcher auf Methoden des Friedfischfanges beschränkt ist.

PS: es wird allerhöchste Zeit, halbwegs gleiche Bedingungen in ganz Deutschland einzufüheren.Da sieht ja echt bald keiner mehr durch. :eek:

Gruß Jörg

Hallo Jörg!
Eine Unterscheidung zwischen Raub- und Friedfisch beim Fischereischein A stand hier auch nicht zur Debatte. Es ist klar, wer den Fischereischein A hat, darf natürlich auf Raubfische angeln.
Die Unterscheidung bezog sich einzig und allein auf den Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte), für bestimmte Gewässer, die z.B. nicht zum Pool der "DAV"-Gewässer zählen.

Wie verhält es sich z.B. mit jugendlichen Sportfreunden, die im Besitz des Jugendfischereischeins sind? Diese Sportfreunde dürfen in Berlin nur die Friedfischangelei betreiben und erhalten demzufolge auch nur eine "F"-Karte.

Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen, dass es wirklich Zeit wird, einheitliche Regelungen, möglichst für alle BL zu schaffen.

Gruß

Detlef
 
Achso, vergessen habe ich noch das es in Niedersachsen keine jährlich Fischereiabgabe gibt.
Zur Vereinheitlichung der Vorgaben zum Erwerb der Angelerlaubnis generell.
Das wäre wünschenswert, jedoch wohl kaum zu erreichen.
Und wenn dann warscheinlich wieder mal nur auf dem Wege des deutschen Michel, nämlich noch komplizierter und teurer als es bisher in den Ländern wo es bereits teuer und kompliziert ist.
Das einfachste Modell wäre das was am besten für alle wäre.
Nämlich unser hier in N.
Prüfungsbescheinigung zum Fischereischein lebenslang mit einmaliger Zahlung.
Und dann angeln entweder im Vereinsgewässer ohne Zuzahlung oder auf Basis von Tages, Wochen oder Jahreskarten an Vereinsgewässern oder Verbandsgewässern.
Und als Besonderheit hier im Oberharz an Gewässern der Harzwasserwerke.
Einfache Lösung, übersichtlich und auch preislich anglerfreundlich.
Gruss Armin
 
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