Fischereischein -  Fischereischein Baden Württemberg - Rheinland-Pfalz

Lellbeck

Angehender Fliegenfischer
Hallo,

ich habe mal eine Frage, weil ich bei dem Wust der Ländergesetze nicht ganz durchblicke. Mein Schwager und ich wollen den Fischereischein machen, wir wohnen beide in RLP. Da mein Schwager aber Schicht arbeitet, ist es ein zeitliches Problem einen Regelkurs zu besuchen. Einen Kompaktkurs (3 Wochenenden) habe ich nur in Wörth gefunden, das sind 60km einfache Strecke von uns.

Der 3-Tageskurs im Saarland ist uninteressant, zu teuer.

Da wir beide im Dreiländereck (Hessen, RLP, BaWü) wohnen, habe ich mal in Mannheim geschaut und dort zwei interessante Kurse quasi vor der Haustür gefunden. Ich frage mich jetzt nur, wie das Ganze funktionieren kann.

Dürfen wir als RLP-Bürger einen Kurs in BaWü belegen?
Wenn ja, wo müssen wir die Prüfung ablegen?
Funktioniert die Umschreibung problemlos?

Vielen Dank im Voraus für Antworten

Lellbeck
 
Also ich habe damals als Jugendlicher den Fischereischein auch in BaWü gemacht. Studiere jetzt in Bayern und habe hier ohne Probleme einen Schein bekommen.
Allerdings hat der Herr vom Amt erst in seinem schlauen Gesetzesbüchlein geschaut, ob die BaWü Prüfung in bayern rechtens ist.

Ich verweise jetzt einfach mal hierauf:
https://www.fisch-hitparade.de/fischereischein.php
 
Hast Du damals in BaWü gewohnt oder in RLP? Normalerweise macht man die Prüfung ja in dem Kreis, in dem man wohnt.
 
Wie funktioniert das mit dem umschreiben? Habe gerade in der von Knaecke verlinkten Tabelle gelesen, dass RLP den Fischereischein anderer Bundesländer anerkennt und ohne Probleme umschreibt. Nun ist mein Brandenburger Fischereischein allerdings lebenslang gültig und in RLP sind es nur 1 bzw 5 Jahre. Kann ich, bei einem umzug nach RLP meinen Brandenburger Fischereischein auf Lebenszeit behalten?

Edit: Die Tabelle müsste mal geupdated werden, laut Tabelle ist der Brandenburgische auch nur auf 1 bzw 5 Jahre begrenzt. Jedoch steht in meinem FiSchei dass er unbefristet gültig ist, also lebenslang.
 
Soweit ich weiß macht man den Schein in dem Bundesland in dem man wohnt.
Wenn man in ein anderes Bundesland zieht muß man den Schein umschreiben lassen.
D.H. meines Wissens die Prüfung wird akzeptiert, die Jahresfischereiabgabe muß neu entrichtet werden, auch wenn ein Fischreischein auf Lebenszeit vorliegt.

Ob es überhaupt möglich ist den Schein in einem anderen Bundesland zu machen, als in dem man gemeldet ist weiß ich nicht. Ruf doch einfach mal den 'Kursleiter an der sollte es wissen.
 
Ich habe ja gerade den Fischereischein im Saarland gemacht. Bei uns waren auch Leute aus RP und BW. Insbesondere der Mann aus BW klagte, daß man in BW den saarländischen Schein wohl nicht anerkennen wolle. Der Kursleiter gab ihm eine Telefonnummer der Saarländischen Fischereibehörde und dort einen Ansprechpartner, was weiter passiert ist weiß ich nicht. Der Kursleiter sagte aber das bekomme man hin.

Auf jeden Fall ist wohl Folgendes möglich. Fischerprüfung im Saarland machen und sich bei einer saarländischen Gemeinde einen Fischereischein holen. Zur Not sagen man macht hier gerade Urlaub. Dann hat man den Schein erstmal für 5 Jahre. Diesen könnte man später dann in einem anderen Bundesland umschreiben lassen oder eben wieder für fünf Jahre im Saarland verlängern. Ich denke dieses Modell sollte in jedem Bundesland funktionieren. Am besten aber vor mit der entsprechenden Fischereibehörde abklären.
 
Danke für die Antworten. Ich kann nur hoffen, dass bei einem eventuellen Umzug mein FiSchei auch wirklich anerkannt wird, bzw problemlos umgeschrieben wird, da hier in Brandenburg kein Vorbereitungskurs absolviert werden muss, in anderen Bundesländern jedoch ein Kurs Pflicht ist.

Wie läuft das eigentlich, muss ich den FiSchei umschreiben lassen, oder kann ich den Brandenburgischen FiSchei auch in einem anderen Bundesland problemlos nutzen wenn ich...

a) nur einen Zweitwohnsitz in diesem Bundesland habe, mein Hauptwohnsitz jedoch in Brandenburg bleibt.
b) mein Hauptwohnsitz in das andere Bundesland verlegt wird?
 
Es ging um das ablegen der Prüfung in einem anderen Bundesland und das Umschreiben des Fischereischeins in ein anderes Bundesland :-)

Von daher sollten die Antworten auf meine Fragen deine ebenfalls mit einschließen. Denn was für Umschreibung von Brandenburg in ein anderes Bundesland gilt, klappt garantiert auch für das was du vor hast.

Im übrigen hat meine Frage hier gut mit rein gepasst, da, wenn alles gut läuft, ich vielleicht demnächst nach RLP umziehen werde :)

Sorry, wollte dir nicht dein Thema "klauen" :p
 
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