Landesfischereigesetze -  AUFRUF: VFG Umfrage zum Nachtangelverbot in Baden Württemberg

OliverH86

Bitschubser
Hallo an alle,

endlich kommt der Stein ins Rollen. Nun sind die Vereine des Verbands gefragt!

http://www.vfg-bw.org/seite644.htm

Ich schreib jetzt gar nicht mehr dazu, Ihr solltet wohl alle wissen was für eine Bedeutung/Auswirkung diese Umfrage eventuell für unsere Angelei darstellt - endlich haben wir eine reale Chance das Verbot zu kippen, um so unserer Anglei endlich zeitlich uneingaschränkt nachgehen zu können!!!

Der Thread kann sicher auch dazu verwendet werden Argumente zu sammeln, die dann in den Vereinen bei den Diskussionen vorgebracht werden können.

Gruß Oli
 
ich komme zwar nicht aus BaWü, allerdings bin ich über den Gesetzes Text etwas verwundert.

"der Aal-, Wels und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet."

Da man auf Aal und Wels ja die gleichen Köder verwendet wie auf andere Fische stellt sich mir die frage nach Sinn und Unsinn dieses Gesetzes.

Wenn ich um 18 Uhr ans Wasser komme und bis Sonnenuntergang 1 Hecht und 1 Zander Fange, danach dann nur noch gezielt auf Waller und Aal gehe und plötzlich jemand Kontrollieren kommt. Was hält den Kontrolleur davon ab ein Verfahren gegen mich zu eröffnen weil er behauptet die Fische hab ich nach Sonnenuntergang gefangen?

Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt, ich fange zwischen 22 und 24h 1 Hecht und 1 Zander, Kontrolle kommt und ich sag dem Kontrolleur die hab ich vor Sonnenuntergang gefangen und meine jetzigen Montagen sind für Aal und Waller.

IMHO ist dieses Gesetz recht unsinnig, vergleichbar mit diesem einen Gesetz aus Amiland welches es unter Strafe verbietet nachts, bei Neumond Rückwärts über die Straße zu gehen...
 
Scheint ja wirklich viele hier zu interessieren...

Naja ist ja auch schließlich kein "Welche Rute/Rolle/Schnur kaufe ich mir als nächstes" - Thread :confused:
 
Scheint ja wirklich viele hier zu interessieren...

Jetzt sind ja hauptsächlich die Angler in BW gefordert.Gerade wenn sich eine deutliche Mehrheit gegen dieses Nachtangelverbot ausspricht,könnte man ein solches Ergebnis nicht mehr einfach so wegdiskutieren.

Wäre ein Zeichen der Solidarität,wenn sich auch Angler gegen dieses Nachtangelverbot aussprechen,welche durch ihre Angelart garnicht davon betroffen sind.

Auf reges Interesse scheint dieses Thema nicht zu stoßen. :confused:

Für mich als Brandenburger wird diese Abstimmung jedoch zeigen,wie es um die,,Einheit der Angler,, bestellt ist.

Gruß Jörg
 
Jetzt sind ja hauptsächlich die Angler in BW gefordert.Gerade wenn sich eine deutliche Mehrheit gegen dieses Nachtangelverbot ausspricht,könnte man ein solches Ergebnis nicht mehr einfach so wegdiskutieren.

Naja, hauptsächlich die Vorstände, wobei diese ja letztendlich die Meinungen der Angler in einem Verein vertreten sollen. Wenn sich jeder engagiert, Argumente vorbringt und die Sache in den Vereinen sauber MIT den Mitgliedern/Anglern diskutiert wird, sehe ich gute Chancen auf ein positives Ergebnis.

Wäre ein Zeichen der Solidarität,wenn sich auch Angler gegen dieses Nachtangelverbot aussprechen,welche durch ihre Angelart garnicht davon betroffen sind.

Für viele leider ein Fremdwort. Hier sehe ich die größte Gefahr. Hier wird wohl eher der vermeintliche Mehraufwand (Kontrollen, Müll, usw.) gesehn. Die Mehrzahl der Angler will eine Aufhebeung des Verbots, hat aber einfach nichts zu sagen ;)

Auf reges Interesse scheint dieses Thema nicht zu stoßen. :confused:

Scheint wohl so und macht mich auch irgendwie etwas traurig. Überall hört man Angler motzen, aber etwas in die Hand nehmen oder Stellung beziehen vor den Vorständen, da hat auf gut Deutsch niemand die Eier dazu...


Für mich als Brandenburger wird diese Abstimmung jedoch zeigen,wie es um die,,Einheit der Angler,, bestellt ist.

Gruß Jörg

Ich bin auch gespannt wie die Abstimmung ausgeht. Das wird wohl eine der letzten Chancen zu sein das Verbot zu kippen. Bei späteren "Beschwerden/Anfragen" wird dann immer dieses Umfrageergebnis herangezogen werden...

Gruß Oli
 
wenn man nach verordnung sucht.....
und des kommt unter gesetz!!!
sorry da hab ich halt net geschaut

ich hoffe du wirst es verkraften. :prost
 
Auch hier der Vorschlag / Aufruf an alle Angler hier, die aus BW kommen.

Leute, bewegt Euch, tut was! Wenn schon der VFG selbst hier ein Umfrage ins Leben ruft,...und nicht irgend ein User auf einem Inet-Board.


Also:

nehmt den VFG Link und verteilt ihn an so viele bekannte BW Angler wie nur möglich.
Schickt den Link an Eure Vereinsvorstände. Tragt den Link z.B. in die Gästebücher von BW Vereinen ein.

Macht ggf. einen Aushang dazu, den Ihr im Angelladen oder auch im Vereinsheim aufhängen könntet.

Redet mit euren Vorständen und bringt dazu gute und saubere Argumente.



Auf gehts Leute,...wir sind gefragt.
 
Zitat aus dem Aufruf zur Umfrage:

"Ist diese gesetzliche Regelung richtig oder soll sie geändert werden?"

Hört sich irgendwie blöd an. Diese Regelung muß doch aus irgendwelchen Gründen geschaffen worden sein.:advokat:

Was waren diese Gründe? Haben sie noch Gültigkeit?

Oder wird hier nach Bauchgefühl abgestimmt?

So kann man doch kein Gesetz machen. :nein

Dann könnten wir ja auch mal abstimmen ob der Bußgeldkatalog nach §26aSTVG richtig ist.:klatsch

:hahaha:Das stell ich mir recht interessant vor!

Gruß VFA
 
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