Privatepaula
Sonderschule
In Bayern ist das eine Ordnungswidrigkeit, falls der betreffende Fisch keiner Schonbestimmung unterliegt oder der Fisch vom Fischereiausübungsberechtigten gefangen wird.
Paula, ich fange mit dir jetzt übrigens keine neue kindische Diskussion an. Das wäre auch sinnlos, falls du wirklich aus dem PLZ-Bereich 49 kommst.
Warum kindisch? Weil dir die Realität nicht gefällt? Die Realität ist das ein Fisch auch in Bayern dann zurückgesetzt werden muss wenn für diesen Fisch keine Verwendungsmöglichkeit besteht. Grund dafür ist das TschG welches es unter Strafe stellt ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten.
Das passt schön zum Thema "Umgang miteinander".
Du erlaubst es dir mir einen Vorwurf zu machen, stellst aber gleich klar das du nicht bereit bist über diesen Vorwurf zu reden. Die Entkräftigung dieses Vorwurfes nennst du gleich "kindisch" um deutlich zu machen was du von den entsprechenden Argumenten hälst.
Das alles, wohlgemerkt, ohne selber ein Gegenargument aufbringen zu können. Du willst also gerne Austeilen, vor dem Einstecken müssen rennst du aber weg.
Und du beklagst dich über den Umgang hier in den Diskussionen?
Fass dir mal an die eigene Nase!