Landesfischereigesetze -  Darf der Fischereiberechtigte Berufsfischer mit Elektro fischen?

Sacid

King of Baby-Catfish
Hallo.

Eins vorweg, NEIN, dies ist kein Scherz!

Vorwegmal ein paar Fakten bezüglich meiner Frage, nichts desto trotz würde mich auch die rechtliche Lage Bundesweit bzw. an anderen Gewässern bzw. in anderen Bundesländern Interessieren.

Land: Brandenburg
Gewässer: Oder, bei Frankfurt/O.

Mir wurde von mehreren Anglern bereits mitgeteilt, dass die ansässigen Berufsfischer mit Elektro den Fischen nachstellen und letztens wurde mir sogar berichtet, dass einer der Fischer sogar die Elektroden mit Ketten verlängert hat um auch sicher zu stellen, dass er damit bis auf den Grund kommt. Ebenfalls wurde mir berichtet, dass die Fischer nur das an Fisch einsammeln, was sie auch verwenden wollen. Alles andere wird einfach im Wasser treiben gelassen.*

* Ob diese Berichte von Anglerkollegen der Tatsache entsprechen kann ich nicht mit Sicherheit bestätigen, da ich den Fischer dabei noch nicht gesehen habe. Es handelt sich also um Hören-Sagen.

Ich frage mich daher, ist es überhaupt rechtens, dass die Berufsfischer mit Elektro abfischen?

Kurze Recherche dazu im Fischereigesetz vom Land Brandenburg ergab:
Brandenburger Fischereigesetz:
§ 26 Verbot schädigender Mittel
(1) Es ist verboten, zum Fischfang explodierende oder giftige Mittel, Schusswaffen oder Schussgeräte sowie
Fischspeere oder ähnliche Fanggeräte zu verwenden.
(2) Die Verwendung von künstlichem Licht und von Elektrizität zu fischereiwirtschaftlichen und
wissenschaftlichen Zwecken bedarf der Zulassung durch die Fischereibehörde.
Zitat von http://www.stenvorde.de/stenv_fischtr_elektrofischen.html
[SIZE=-1]Elektrofischen gilt als sanfteste Art des Fischfangs und ist in der Fischerei eine unentbehrliche Methode zur Bestandsregulierung, Bestandserhebung, Bestandsbergung, Beweissicherung, Analyse von Fischartenvorkommen, zu Forschungszwecken oder für Laichfischfänge geworden. Es darf aber keinesfalls angewendet werden, um den Fischen im Sinne des eigentlichen Angelns (oder Fischens) nachzustellen. [/SIZE]
Das Elektrofischen für uns Angler nicht erlaubt ist, steht natürlich außer Frage. Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf die Berufsfischer.

So, dass zum ersten teil. Der zweite Teil soll um eure Meinung gehen. Was haltet ihr davon, dass Berufsfischer mit Elektro fischen. Es geht nicht um die Bestandskontrolle oder wissenschaftliche Aspekte, sondern um den Fang des Fisches zur Verwertung / Verkauf durch den Berufsfischer.
 
sehr interesante frage da komm ich auch ins gruebeln aber werstmal musste wissen wo sie angeln die berufsfischer mit elektro damit du das gesetz im jeweiligen bundesland nachgucken kannst um das zu bestetigen das das wirklich nicht erlaubt ist
 
Hallo, Kaj.

Danke für dein Interesse an dieser Problematik. nach zweimaligem lesen hab ich dann auch verstanden was du geschrieben hast :p

Aber mal Spass bei Seite. ich hab ja oben extra gleich am Anfang geschrieben um welches Bundesland es sich handelt und auch das Gewässer mit Gewässerabschnitt :)
 
Grundsätzlich erst mal nicht.
Siehe §26 Brandenburger Fischereigesetz
Es bedarf einer Genehmigung durch die Fischereibehörde.
 
oh hab ich was ueberlesen na ja ich weiss welches bundesland nur ich dachte das waere eine diskussion in der zeitung oder so algemein oder von anderen bundeslaendern schuldige
 
@sacid

Besteht die Möglichkeit, dass der Hintergrund deiner Fragestellung jener ist?

Warum sind die Fische nach dem Elektrofischen tagelang so verblödet, dass sie nicht beißen?:)

Die Oderfischer haben nämlich das Talent, genau dort mit Strom zu fischen, wo die Angler gerade noch hinkommen. Ergo kannst du dort auch gleich wieder einpacken!

Und ehrlich gesagt, wenn das Bestandskontrolle ist, müßten sie jeden Fisch schon mit Namen ansprechen können!:confused:

Gruß VFA
 
Zuletzt bearbeitet:
ehrlich gesagt hat jeder schon mal mit strom gefischt (na ja fast jeder angelt gegen die stroemung)kleiner scherz bleiben wir beim thema eine frage vielfischangler ich versteh deinen beitrag nicht kannste den mal erklaeren danke
 
@ kaj

Wenn die Oder einen erhöhten Pegel hast, kommst du in einigen Gegenden im Grunde nur an ein paar Stellen an den Fluß. Wenn diese Stellen dann auch noch vom Fischer besucht werden, obwohl er mit seinem Boot andere Plätze erreichen könnte, bekommst du dort in den folgenden Tagen keine Fische.

Gruß VFA
 
Vielfischangler, ja, teilweise ist dass der Hintergrund meiner Fragestellung.

Jedoch frag ich mich, ob die Fische wirklich Tagelang so benommen sind, oder ob sie einfach nur abgefischt wurden.

Der Angelkollege der mir das mit den Ketten erzählte meinte, dass wohl der Fischer wieder hier war, da an dem Tag aber auch garnix ging. Kein Barsch, kein Blei, kein Zander, kein Hecht, garnix. Die Stelle ist eigentlich immer gut besucht von Anglern und es wird normalerweise dort auch immer was gefangen, egal ob es Barsche oder Bleie sind die auf Wurm beissen, oder nen Hecht der hinter deinem KöFi oder Wurm hinterher springt. Zander kann ich nicht beurteilen wie die dort normalerweise beißen, hab leider noch keinen erwischt :p

Allerdings ist seit ein paar tagen dort absolut Flaute, es geht garnix mehr. Ganz saghafter Zupfer am Wurm sind an der Spitze zu sehen, ich vermute mal Kaulbarsche für die meine Haken einfach zu groß sind. Aber ansonsten, absolut garnix.

Aber die Frage bleibt ja Grundsätzlich erstmal bestehen, darf der Fischereiberechtigte Fische die zur Verwertung bestimmt sind mit Elektro fangen?


Übrigens, als ich mir Anfang des Jahres mal ne Tageskarte bei einem Fischer geholt hatte, stellte sich im Gespräch mit ihm raus, dass er garkeine Reusen / Netze ausgebracht hatte. Also muss er wohl auch mit Elektro fischen, weil er sonst nix zum Verkauf hat. Vermute ich zumindest.
 
Nicht falsch verstehen bitte.
Es kann eine Genehmigung auch für nicht bestandsprüfende Maßnahmen erteilt werden.
Und was nicht bestandsprüfende Maßnahmen sind?
Klar doch oder?
Hier nochmal Originaltext.
§ 26/2
Die Verwendung von künstlichem Lichtm und von Elektrizität zu fischereiwirtschaftlichen und zu wissenschaftlichen Zwecken bedarf der Zulassung der Fischereibehörde.

Fischereiwirtschaftlicher Zweck?
 
Ja, das mit dem Fischereiwirtschaftlichen Zweck hab ich gelesen und ist auch soweit klar, fragt sich nur, werden diese Genehmigungen Pauschal ausgestellt, also Berufsfischer XYZ beantragt das Elektrofischen und bekommt die Genehmigung pro Jahr oder sogar auf Lebenszeit (Die Fischer hier sind Generationsberufsfischer, nix mit mal für nen paar Jahre pachten oder so) oder muss der Fischer jedesmal neu beantragen?

Wie sieht es eigentlich mit dem Vorrecht aus? Wenn ich als Angler bereits an einer Stelle angel und der Fischer dann kommt, darf er dort wo ich angel fischen oder darf er mich sogar dieser Stelle verweisen? Laut Angelkarte hat der Fischer ja Vorrecht, was kann man also tun wenn der auf Einmal mit seinem Kahn ankommt? (Frage deshalb weil mir besagter Angelkollege sagte er habe diese Situation schon gehabt und dem Fischer zugerufen "Wenn du hier anfängst zu fischen komm ich rüber!" [als Drohung gesprochen] - ob er dies wirklich gesagt hat und ob er es ernst meinte oder scherzhaft weiss ich nicht. Ich würd sowas definitiv nicht machen :p)
 
Elektrofischerei darf in Salzburg zur Bewirtschaftung von Gewässern angewendet werden ( z.B. zur Gewinnung von Laich, Abfischung von Bächen usw.) aber nicht zur komerziellen nutzung des Fischfanges. Man braucht für die Elektrofischerei eine Prüfung und die Elektrofischerei muß angemeldet werden ( Tag, Ort und Gewässer ) Abnsonsten ist die Abfischung eines Baches mit Hilfe eines Elektroakregates wirklich eine sehr fischschonende Methode. Hab frühher selbst sehr viel mit dem Akregat gearbeitet.

Lg. Peter
 
Ich denke E-Fischerei ist relativ schonend (auch für den Geldbeutel des Fischers) und der Fischer kann selektiv nur die Fische entnehmen die er will und Vögel oder Säugetiere werden nicht der möglichen Gefahr die von Reusen und Netzen ausgeht ausgesetzt bzw. nur kurzzeitig gestört. Für uns Angler ist die Methode/Entnahme evtl. zu selektiv ;).
Teilweise verzichten Fischer aber auch auf die Methode, da sie einige Jungfische z.B. Zander angeblich zu stark schädigt (unzureichende Sauerstoffzufuhr, Gefährdung durch Fressfeinde während der Starre oder der Unmut vieler Angler?).
Einfach mal den/die Fischer/Fischereibehörde auf die Situation ansprechen, er/sie lebt/leben auch immer vom Angelkartenverkauf/Steuereinnahmen ;).
VG
 
Hallo,

neben anderem gilt Strom als fischschädigendes Mittel und ist in Brandenburg erstmal untersagt. Es gibt aber die Möglichkeit dass man eine Ausnahmegenehmigung bekommt. Da wird keine Einschränkung des Personenkreises genannt. Das heißt, jeder der die Voraussetzungen wie Lehrgang und TÜV Zeugnis für die Geräte erfüllt, kann einen solchen Antrag stellen. Soweit er fischereiberechtigt ist , natürlich.

Es gibt 2 Fälle, für die ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann, Das ist einmal die wissenschaftliche Untersuchung und "Fischereiwirtchaftliche Maßnahmen". Das ist genau das, was er macht.

Also, er darf in Brandenburg als Berufsfischer mit Strom fischen, wenn er eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde hat, sonst nicht.


Ich denke, du kannst davon ausgehen, dass er eine Genehmigung hat.
Wenn das jemand illegal macht und es kommt zu einem Stromunfall, überschlägt sich derjenige. Das wird niemand mit Verstand riskieren.

Zu den weiteren Beobachtungen. Wenn er nur die gewünschten Fische aus dem Strom entnimmt, heißt das nicht, das die anderen Fische geschädigt sind. Das ist aber im Stellnetz immer der Fall.
Beim E-Fischen mit Impulsstrom sollten diese Fische nach 2-3 Minuten alle wieder stehen

Die Ketten bis zum Grund bewirken, dass sich ein Feld zwischen Anode und dem Untergrund ergibt. Das ist nicht schädlich für den Fisch, erhöht aber die befischbare Tiefe.

Was das Vorrecht des Berufsfischers gem. Erlaubnisschein betrifft, so hast du dem mit Erwerb es Erlaubnisscheines zugestimmt. Was das im Einzeln heißt, ist schwer zu definieren. Mit Sicherheit hast du aber alles zu unterlassen, was den Berufsfischer beim Fang behindert.

winde
 
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