Landesfischereigesetze -  bestimmte Hakengröße bei Angeln ohne Fischereischein?

Awe2k

Petrijünger
Morgen,

also ich habe mir jetzt die Broschüre vom MIL als pdf runtergeladen und durchgelesen.
Dabei steht im Bezug auf Haken nur das es sich um einschenklige handeln muss, es wird aber von keiner Größe gesprochen.
Mein Bekannter sagte allerdings das ich ohne Fischereischein (nur Friedfisch) nur mit einer bestimmten Hakengröße fischen darf.
Was ist denn nun richtig?

Ich angle übrigens in Brandenburg falls das relevant sein sollte.
 
Soweit ich weiß musst du einen Schein haben egal wo du fischst oder womit du fischst.
Es gibt kein Gewässer in Deutschland wo du keinen Schein brauchst.
Da spielt die Hakengröße keine Rolle.
Oder habe ich etwas verpasst?
 
gut dann hab ich mich vllt. falsch ausgedrückt oder den falschen begriff benutzt.
ich habe jedenfalls die fischereiabgabemarke für 2011 und bin mitglied in einem angelnverein.
ich habe jedoch keine prüfung abgelegt und kann deshalb nicht auf raubfische angeln.
 
@Awe2k

hier mal aus der Gewässerordnung des LAVB.

Zitat:
3.2.1. Friedfischangel

Die Friedfischangel dient dem Fang von Fischen, die sich überwiegend von Kleintieren ernähren (Friedfische). Sie besteht aus einer beliebigen Rute mit oder ohne Rolle und einem einschenkligen Haken mit pflanzlichem, synthetischem oder tierischem Köder. Wird als Köder das Fleisch von Wirbeltieren oder Zehnfußkrebsen verwendet, gilt das Gerät als Friedfischangel, solange der verwendete Haken die Größe 8 der internationalen Skala nicht überschreitet, andernfalls als Raubfischangel. Maßgeblich für die Hakengröße ist jeweils der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 7 mm betragen darf. Als Friedfischangel gilt auch die Mormyschka-Angel. Dabei handelt es sich um eine Angel, bei der als Köder ein einschenkliger Haken, nicht größer als Größe 8 der internationalen Skala, verwendet wird, der mit einer Metallbeschwerung (Mormyschka) versehen ist. Eine zusätzliche Beköderung der Mormyschka mit Friedfischködern ist statthaft. Als Friedfischangel gilt abweichend von Satz 2 auch die Hegene (Paternosterangel, Heringsangel) mit bis zu sechs einschenkligen Haken, nicht größer als Größe 12 der internationalen Skala, und künstlichen Ködern. Maßgeblich für die Hakengröße ist der gemessene Abstand zwischen Hakenspitze und Hakenschenkel, der nicht mehr als 5 mm betragen darf. Eine zusätzliche Beköderung der Hegene mit tierischen oder pflanzlichen Ködern ist nicht statthaft. Die Verwendung der Hegene ist ausschließlich in Gewässern erlaubt, die vom Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung als „Gewässer mit Maränenbestand im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 BbgFischO“ bekannt gegeben wurden.

allerdigs nur bei Verwendung oben genannter Köder!

@Barbenangler

gerade bei Gesetzen und Verordnungen...plappert doch bitte nicht gleich los,wie ich glaube,habe gehört etc.Danke.

Gruß Jörg
 
Also darf ich jede Hakengröße verwenden, es sei denn ich benutze Fleisch von Wirbeltieren oder Zehnfußkrebsen als Köder?!

in brandenburg darf man auch ohne ablegen der fischereiprüfung angeln, allerdings nur auf friedfisch.
ein touristenschein ist glaube ich wieder was anderes.
 
uhhh

du darfst jeden haken nehmen ganz egal mit was für ködern du angelst wobei ich sdagen muss ohne prüfung kein fischereischein und ohne fischereischein kein angeln außer in brandenburg muss man keinen schein machen was ich aber nicht glaube
 
Also darf ich jede Hakengröße verwenden, es sei denn ich benutze Fleisch von Wirbeltieren oder Zehnfußkrebsen als Köder?!

Genau,bei Verwendung dieser Köder(Wirbeltiere/Zehnfußkrebse)am Haken größer 8,wird es eine Raubfischangel.

Teig,Kartoffel,Wurm etc.bleiben auch bei größeren Haken Friedfischangeln.
Fischereiabgabe hast du entrichtet,Berechtigung(da im Verein)hast du auch,also alles klar.

Wir reden hier von Brandenburg. :)

Gruß Jörg
 
Man man man, was hier teilweise gepostet wird, spottet jeglicher Beschreibung.
In Brandenburg kann man sich einen "Friedfischschein" holen. Ganz ohne Fischereischein. Man leistet seinen Beitrag/Abgabe, bekommt den Schein und darf von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang angeln.

Hier zum lesen
 
du darfst jeden haken nehmen ganz egal mit was für ködern du angelst wobei ich sdagen muss ohne prüfung kein fischereischein und ohne fischereischein kein angeln außer in brandenburg muss man keinen schein machen was ich aber nicht glaube

wie schon Barbenangler bitte ich auch Dich,sich bei Unkenntniss der Bestimmungen für Brandenburg...einfach rauszuhalten.Danke

Gruß Jörg
 
Hi,
davon habe ich ja noch garnichts gehört.Dafür weiß ich jetzt mehr :)
Finde ich aber auch nicht so toll.
Jeder der hier angeln geht, sollte auch einen Schein haben.
Egal ob man auf Friedfisch oder Raubfisch geht.
 
gäbe es diese regelung nicht würde ich den schein auch ohne zu zucken machen, doch so reicht es mir auch so aus mit diesen beschränkungen zu fischen.
 
gäbe es diese regelung nicht würde ich den schein auch ohne zu zucken machen, doch so reicht es mir auch so aus mit diesen beschränkungen zu fischen.

Damit meine ich ja auch nicht direkt dich.
Nur wenn da dann irgendwelche Hampelmänner kommen, die keine Ahnung haben und ein Chaos veranstalten?
Arme Fische.
 
@Awe2k

solltest du auf diese Friedfischangel einen Raubfisch fangen(Hecht,Zander,Wels etc.)welcher das Mindestmaß hat und außerhalb der Schonzeit gefangen wurde...so kannst du ihn selbstverständlich mitnehmen.

Gruß Jörg
 
gut das du es erwähnst koala, denn das wurde mir auch anders erzählt...

hast du da evtl. noch ein gesetzestext zur hand?
 
@Awe2k

solltest du auf diese Friedfischangel einen Raubfisch fangen(Hecht,Zander,Wels etc.)welcher das Mindestmaß hat und außerhalb der Schonzeit gefangen wurde...so kannst du ihn selbstverständlich mitnehmen.

Gruß Jörg

ich wäre mit dieser aussage vorsichtig. ich glaube nicht das er den raubfisch mitnehmen darf.
 
Nur wenn da dann irgendwelche Hampelmänner kommen, die keine Ahnung haben und ein Chaos veranstalten?

Nur mal zur Erklärung.Auch ohne Fischereischein hat man sich in Brandenburg an Bestimmungen&Gesetze zu halten.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

So geht Brandenburg den selben Weg wie zb.Holland,Norwegen etc.Auch dort gibt es Bestimmungen welche verbindlich sind.Aber eben keine Prüfungspflicht!
Auch in der BRD wurde diese Prüfung erst eingeführt.Vorher ging es auch ohne.
Da es mit gewissen Unkosten verbunden ist, munkelt man schon lange,was der eigentliche Grund der Einführung war.Ein Schelm der böses dabei denkt. :)

Gruß Jörg
 
Koala,
das ist lediglich eine Bestimmung, die für Gewässer git, an denen die Gewässerordnung der LAVB BB gilt. Was ist mit Gewässern, über die nicht der LAVB regiert?
 
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