Landesfischereigesetze -  Angeln am Verbotsschild

reaper1012

Super-Profi-Petrijünger
Hi,

da ich im Internet nichts gefunden habe stelle ich die Frage nun mal hier:

picture.php


Ich denke dieses Schild ist jedem bekannt.

Bedeutet es nun, das der Angler den Bereich rechts vom Schild nicht BETRETEN oder nicht ANWERFEN darf?
 
Hi , sowas hab ich noch nie gesehen.
Ich denke aber al das in der Pfeilrichtung das Angeln nur verboten ist und nicht aufwärz.
 
Hi , sowas hab ich noch nie gesehen.
Ich denke aber al das in der Pfeilrichtung das Angeln nur verboten ist und nicht aufwärz.


Wo angelst du denn, dass du das Schild nicht kennst?

Und nochmal:

Das man sich nicht in den Bereich rechts von dem Schild stellen und angeln darf ist mir auch klar aber ob es erlaubt ist sich in Höhe des Schildes zu stellen und nach rechts zu werfen?!
 
Lustiges Schild. Was es nicht alles gibt:augen.
Ist das zufällig an einem Wehr oder einer Staumauer? Da hätte es ja durchaus Sinn. Nicht Betreten wär in dem Zusammenhang sinnvoller, denn mit anwerfen schadet man sich ja selbst nicht.
 
Die Teile stehen bei uns vor Schongebieten.
@teen fischer
Wenn du dann dort angelst und wirst erwischt,ist dein Schein versch. weg, ob das Schild noch da ist oder nicht. ;)

gruß Spinking
 
Hallo,

dieses Schild bedeutet, dass das Angeln im Bereich rechts vom Schild verboten ist, was auch das Anwerfen der dadurch gesperrten Wasserfläche einschließt.
Es heißt aber nicht, dass die rechte Seite nicht betreten werden darf.
Nur angeln darf man dort eben nicht.
Auch wenn man die rechte Seite grundsätzlich betreten darf sollte man das nicht mit einer Angelrute machen, das könnte mächtig Ärger geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Aussage durch das Schild ist eindeutig ab dieser Stelle darf nicht mehr gefischt werden egal wo Du stehst und wo du hinwirfst.
 
So ein Schild habe ich noch nie gesehen.
Aber ich kenne Schilder, die das Betreten, ganzer Uferregionen, wie z.B. Vogelschutzgebiete, verbieten. Dort gibt es immer wieder Mißverständnisse. Nicht das Angeln, an sich ist verboten, sondern das allgemeine Betreten. Hat nun ein Angler mit Fischereischein, ein jagdliches Begehungsrecht für solche Schutzgebiete, darf er dort selbstverständlich auch angeln. Die Fischereiaufsicht ist nicht einmal befugt, ihn zu kontrollieren, denn die Betretungsverbote gelten auch für die ehrenamtlichen Fischereiaufseher. Die Kontrolle solcher Gebiete unterliegen den Forstschutzbeauftragten der jeweiligen Forstämter
 
Zurück
Oben