Landesfischereigesetze -  Was ist ein freies Gewässer?

Weil Hamburg einfach die geilste Stadt ist!:hops

Ja ja hast ja recht. Hamburg ist eine schöne Stadt in der man gut leben kann.
Stimmt auffallend.
Zu diesem Ergebnis bin ich am 30. April gekommen. Da waren wir für einen Tag in Hamburg.
Morgens hin und abends nach Haus. Mit der Bahn.
Hamburg ist klasse.
Eine schöne grüne Stadt voller Leben.
Und freundlichen Anglern.
Meine Frau, Tochter und ich haben am Bahnhof zwei Exemplare originaler hanseatischer Angler kennengelernt.
Hatte nur ne Frage nach einer U-Bahn Linie und dem nächsten gut sortierten Angelshop.
Voll nett die Zwei.
Lags daran das die genau wußten wie ich heiss?
Na egal.
Auf jeden Fall ist Hamburg die vielleicht schönste Stadt Deutschlands.
Die freundlichste isse auf jeden Fall.
Gruss Armin
 
Gibts denn sowas außer in Hamburg noch irgendwo anders in Deutschland?
Kann mir irgendwie nicht erklärebn warum die Stadt Hamburg nicht ihren Finger drauf legt um so noch eine kleine Nebeneinnahme zu kassieren.
Ws ist mit den großen Seen nach denen ich gefragt hab.
Gruss Armin

Das hab ich in meinem alten Prüfungsschmöker dazu gefunden. Freies Gewässer hat wohl auch was damit zu tun, ob das Gewässer bzw. Fischrecht Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.

Petri,
Peter
 

Anhänge

  • Fischrecht.pdf
    464,1 KB · Aufrufe: 186
Das hab ich in meinem alten Prüfungsschmöker dazu gefunden. Freies Gewässer hat wohl auch was damit zu tun, ob das Gewässer bzw. Fischrecht Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist.

Petri,
Peter
Das bezieht sich nur auf die Küstengewässer. Und da ist es auch unterschiedlich. Schleswig ist frei und Mecklenburg brauchst einen Erlaubnisschein.

Was ist eigentlich wenn du genau auf der Landesgrenze stehst. Linkes Bein Schleswig, rechtes Bein Mecklenburg! :confused:
Gibt's da 50% Ermäßigung? :)
 
Hallo Andreas,

Ja, klar und wenn sie nicht vergeben, verpachtet, verkauft sind? Was denn? Das Landesfischereigesetz von z. Bsp. Sachsen ist da nicht sehr ausagekräftig!

die Regelungen im Sächsischen Fischereigesetz sind in der Hinsicht absolut eindeutig. In § 5 wird glasklar dargelegt, welche Formen von Fischereirecht es gibt. Beim Eigentumsfischereirecht ist das Fischereirecht mit dem Eigentum des Geässers verbunden. Wem das Gewässer gehört, steht in dem Fall auch das Fischereirecht zu. Daneben gibt es die selbstständigen Fischereirechte. Hier gibt es den Eigentümer des Gewässers und davon unabhängig ("selbstständig") einen Eigentümer des Fischereirechts. In § 19 findest Du dann die relevanten Infos zum Angeln. Die Angelkarte (Erlaubnisvertrag) wird vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellt. Du brauchst einen solchen Erlaubnisvertrag, um legal angeln zu dürfen.

Konkretes Beispiel: Ein großes Tagebaurestloch wird seit Jahren geflutet. Durch Hochwasser und Flusswasserzulauf sind Fische im See vorhanden. Fischereirechte sind weder an einen Fischer noch an einen Verein vergeben. Ergo kein Besatz/keine vergebenen Fischereirechte. Darf dort der Fischereischeininhaber angeln?

Wenn es sich um einen ehemaligen Kohletagebau handelt, dürft die LMBV Eigentümerin und somit auch Fischereiberechtigte sein. http://www.lmbv.de/pages/layout1spob.php?idpage=35

Viele Grüße

Lars
 
die Regelungen im Sächsischen Fischereigesetz sind in der Hinsicht absolut eindeutig. In § 5 wird glasklar dargelegt, welche Formen von Fischereirecht es gibt. Beim Eigentumsfischereirecht ist das Fischereirecht mit dem Eigentum des Geässers verbunden. Wem das Gewässer gehört, steht in dem Fall auch das Fischereirecht zu.
Was kannst du schlau reden!
Eben nicht! "Gesetz" und "absolut eindeutig" schließt sich gegenseitig aus!
Du vergisst §4:
§ 4 Inhalt des Fischereirechts
(1) Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, und die Befugnis, sie zu fangen und sich anzueignen. Es umfasst das Recht und die Pflicht, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten, aufzubauen und diesen nach den sich aus diesem Gesetz ergebenden Grundsätzen der Fischerei zu hegen. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf Fischnährtiere.

Ich sprach explizit von nicht bewirtschafteten Gewässern. Das Beispiel mit dem Tagebaurestloch hab ich nur der Anschaulichkeit beigefügt.

In § 19 findest Du dann die relevanten Infos zum Angeln. Die Angelkarte (Erlaubnisvertrag) wird vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellt. Du brauchst einen solchen Erlaubnisvertrag, um legal angeln zu dürfen.
Und ohne Erlaubnis ist es illegal. So weit klar! Damit hätten wir:
Also gilt in Deutschland mal wieder der Grundsatz:"Alles, was nicht ausschließlich erlaubt ist, ist verboten!"

Oder anders ausgedrückt solange dir ein (eventuell) nicht existenter Rechteinhaber nicht eine Angelerlaubnis erteilt herrscht Angelverbot.

Was mich wiederum auf meine eingehende Frage zurückbringt. Was ist ein freies Gewässer?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Andreas,

Was kannst du schlau reden!
Eben nicht! Du vergisst §4:

Ich sprach explizit von nicht bewirtschafteten Gewässern.

lesen wir beide im selben Gesetz? http://www.revosax.sachsen.de/GetPDF.do?sid=6811111698523

Es spielt nicht nur im Sächsischen Fischereirecht keine Rolle, ob ein Gewässer "bewirtschaftet" ist oder nicht.

Was mich wiederum auf meine eingehende Frage zurückbringt. Was ist ein freies Gewässer?

Dieser Begriff ist ein frei definierbarer ... Im Zusammenhang mit dem Fischereirecht ist der mir bis zum Lesen dieses Threads noch nie begegnet, obwohl ich mich nahezu täglich mit Fragen des Fischereirechts befasse. In Bezug auf die Hamburger Praxis bedeutet er, dass der Fischereirechtsinhaber (Stadt Hamburg ?) dort jedermann die unentgeltliche Nutzung seines Fischereirechtes über das Angeln gestattet. Ob es das in anderen Stadtstaaten oder Bundesländern auch gibt, lässt sich ganz grob dadurch klären, dass man in den jeweiligen Landesfischereigesetzen nach Regelungen wie im § 19 des Sächsischen Fischereigesetzes sucht. Wird ein Erlaubnisvertrag (Angelkarte o.ä. ) zwingend vorgeschrieben, gibt es dort keine "freien Gewässer", in denen man nur mit einem Fischereischein angeln darf.

Viele Grüße

Lars
 
Dieser Begriff ist ein frei definierbarer ... Im Zusammenhang mit dem Fischereirecht ist der mir bis zum Lesen dieses Threads noch nie begegnet, obwohl ich mich nahezu täglich mit Fragen des Fischereirechts befasse. In Bezug auf die Hamburger Praxis bedeutet er, dass der Fischereirechtsinhaber (Stadt Hamburg ?) dort jedermann die unentgeltliche Nutzung seines Fischereirechtes über das Angeln gestattet. Ob es das in anderen Stadtstaaten oder Bundesländern auch gibt, lässt sich ganz grob dadurch klären, dass man in den jeweiligen Landesfischereigesetzen nach Regelungen wie im § 19 des Sächsischen Fischereigesetzes sucht. Wird ein Erlaubnisvertrag (Angelkarte o.ä. ) zwingend vorgeschrieben, gibt es dort keine "freien Gewässer", in denen man nur mit einem Fischereischein angeln darf.
Das ist doch mal eine Aussage!
Danke Lars
 
Spielt es denn überhaupt eine Rolle ob bewirtschaftet oder nicht?
Das Sagen hat doch wohl immer noch der Grund/Gewässereigentümer.
Oder kann mir als Eigentümer irgend jemand so einfach meine Rechte streitig machen?
Gruss Armin
 
Hallo,

Das Fischrecht ist erst mal grundsätzlich an das Grundtück gebunden. Der Eigentümer hat also das Fischereirecht inne. Da glaube nicht, dass es in Deutschland auch nur 1 qm gibt, der einfach so ohne Besitzer rumliegt.
Damit gibt es entsprechend auch keine herrenlose Fischgewässer, es sei denn, der Eigentümer verzichtet auf das Recht.

Daneben gibt es sogenannte selbstständige Fischrechte. Da hat jemand ein Fischrecht, ohne Grundstückseigentümer zu sein. Das sind meist ganz alte Rechte. Da durfte sich durch Erlaubnis eines Landesherrn ein Müller jede Woche 10 Forellen fangen. Diese Rechte sind vererbbar und in Einzelfällen noch heute gültig.

Bis vor einigen Jahren durfte man zum Beispiel in den deutsch-luxemburgischen Grenzgewässern wie der Sauer ohne eine Erlaubnis fischen. Das war in einem alten Grenzvertrag zwischen Luxemburg und Preußen so festgelegt. Solange der alte Grenzvertrag noch gültig war, gab es auch dieses freigegebene Fischrecht, da beide Staaten auf ihr Fischrecht verzichtet hatten.
Mit dem neuen Grenzvertrag viel das Fischrecht wieder an die Grundstückseigentümer zurpück. Vielfach wird versucht alte selbstständige Fischrechte aufzukaufen um nur noch Fischrechte zu haben, die an den Grundbesitz gekoppelt sind. Denn nur so ist eine vernünftige Bewirtschaftung möglich.

Winde




 
Absolut "freie" Gewässer gibt es nicht!
Jedes Grundstück in Deutschland, gehört irgendjemand , sei es nun der Bund, das Land, die Komune oder eine Privatperson.
Es gibt aber auch Kuriositäten, wie z.B. an der Neiße. Durch die europarechtliche Grenzbegradigung von 2002, liegt die Neiße mal auf der deutschen, mal auf der polnischen Seite. Somit gilt auch mal das jeweilige deutsche Landesfischereigesetz und mal polnisches Gesetz, zumal die Gesetze zur Gebietsabtretung in Folge des 2. WK , davon ausgehen, dass die Grenze an der deutschen Uferseite verläuft.
In Polen ist es verboten, an Fließgewässern , mit totem Köderfisch zu angeln. Der lebende Köderfisch ist somit dort nicht nur legal, sondern auch geboten. Auch ein staatlicher Fischereischein ist in Polen unbekannt. Eine Angelerlaubnis für die staatlichen und Verbandsgewässer kostet im 1. Jahr 60,00€ und in weiteren jeweils 50,00 €. Erwerben, kann ihn jeder EU Bürger und somit nach dem sehr laschen polnischen Fischereigesetz angeln.
 
Verboten mit totem Köderfisch zu angeln.
Das mußt Du hier mal dokumentativ reinstellen.
Sonst glaubts keiner.
Ich jedenfalls nicht.
 
...frei in dem Sinne sind die Hamburger Gewässer ja auch nicht, ...sie gehören der Stadt Hamburg welche sagt: jeder der einen Fischereischein besitzt darf dort angeln.
Anders gesagt: Die Stadt hat das Fischereirecht, verpachtet es aber nicht, sondern erlaubt allen mit Fischereischein dort zu angeln
 
Zurück
Oben