Allgemein -  Unfallschaden am Auto - was nun?

strangemaik

Profi-Petrijünger
Hallo Leute,
ihr könnt mir vielleicht ein paar Tipps, Ratschläge oder Erfahrungen zu meinem Problem geben. Ich hatte letzte Woche Donnerstag unverschuldet einen Verkehrsunfall. Mir ist eine Frau ungebremst aufgefahren und hat mich auf ein vor mir stehendes Fahrzeug aufgeschoben. Die Schuldfrage war nach Eintreffen der Polizei sofort geklärt. Ein seitlich stehender Zeuge hat den ganzen Unfallhergang genau beobachtet und konnte gegenüber der Polizei bestätigen, daß ich bereits schon eine Weile hinter dem vor mir stehenden Auto stand. Es gab Gott sei Dank keinen Personenschaden. So weit so gut. Die Unfallverursacherin sagte mir sofort die Regulierung über ihre Haftpflichtversicherung zu und der Kontakt war reibungslos. Von der Seite war ich vorerst schon mal etwas beruhigt.

Ich hatte meine Digi-Cam dabei und habe für mich erst mal schnell ein paar Fotos gemacht. Hier mal für Euch die Schäden hinten und vorne. Es hat jedenfalls ziemlich gerumst.






Die Fahrzeugdaten:

VW Golf IV Variant, Atlantic Style, 1598 cm³, 77 KW, Erstzulassung: 25.04.2006, km-Stand: 97.000
Ausstattung Business-Paket:
ABS, Alufelgen, ESP, Elektr. Fensterheber, Klimaautomatik, Park Distance Control, Seitenairbags, Servolenkung, Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, Mittelarmlehne, Interieurtyp Stoff, Fahrerairbag, Sidebags vorne, Beifahrerairbag, Window-/Kopfairbag, Radio RCD 200, Cullmann-Freisprechanlage

Ich suchte direkt nach dem Unfall meine VW-Partner-Werkstatt vor Ort auf. Mein Kundenbetreuer sagte mir, daß die Schadenshöhe definitiv über 2000 € beträgt und in diesem Fall müsse sich ein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Der Gutachter, mit dem das Autohaus zusammenarbeitet, war auch schon nach kurzer Zeit da. Der Gutachter machte seine Arbeit, schoss Fotos ohne Ende, Auto auf Hebebühne und so weiter das volle Programm. Das Auto war nach dem Unfall fahrbereit, jedoch nicht verkehrsicher, also nur für eine kurze Fahrt bis zur Werkstatt geeignet.
Erste Aussage des Gutachters war, daß das Auto reparaturwürdig ist und es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Ich sagte ihm auch, daß ich das Auto unbedingt repariert haben möchte und eine Ersatzbeschaffung definitiv für mich nicht in Frage kommt. Das Auto ist schließlich erst 5 Jahr alt und für mich gerade mal 1 Jahr abbezahlt. Ich möchte das Auto weiterhin nutzen, für einen möglichst langen Zeitraum.
Am Freitag erhielt ich einen Anruf von der Werkstatt, die das Gutachten mit den Reparaturkosten vorab bekommen haben. Ich sollte dringend zum Autohaus zu einem Gespräch kommen. Dort angekommen, war ich völlig überrascht, als mir sofort ein anderes Fahrzeug zum Verkauf angeboten wurde. Ich lehnte dieses sofort ab und war danach schon etwas verärgert. Dann der erste Blick auf das vorläufige Gutachten mit folgenden Zahlen:

Wiederbeschaffungswert: 9500,00 € (Brutto) 9262,50 € (netto)
Reparaturkosten: 8787,20 € (Brutto) 7384,20 € (netto)
Wertminderung: 350,00 €
Restwert: 2730,00 €

Ich war geschockt. Hauptanteil der Kosten waren nicht die Ersatzteile, sondern der Arbeitslohn mit einem Stundensatz in Höhe von 90 € !!! Das ist echt der Hammer dieser Stundenlohn. Trotzdem war für mich in dem Moment klar, daß es sich nicht um einen Totalschaden handelt und nach meiner Kenntnis nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Jedenfalls bekräftigte ich gegenüber dem Autohaus noch mal, daß ich den Schaden definitiv repariert haben möchte und für mich keine Ersatzanschaffung in Frage kommt. Ich habe am Freitag einen Reparaturauftrag erteilt.

Heute nun habe ich das vollständige Gutachten als Abschrift bekommen. Das Original ging an die Versicherung (Gothaer Versicherung). Der Gutachter hat nun auch noch Restwertangebote eingeholt. Höchstgebot als Restwert sind 2730,00 €. Im Gutachten steht weiter noch der Hinweis, daß die vorauskalkulierten Reparaturkosten nicht den Wiederbeschaffungswert erreichen und das Fahrzeug reparaturwürdig ist.
Mit einem Satz im Gutachten ist mir der Gutachter etwas in den Rücken gefallen. Er schreibt, daß die Reparaturdurchführung sachverständigerseits unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen geringen Differenz zwischen den vorauskalkulierten Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht empfohlen wird. Über diesen Satz bin ich schon sehr verärgert.

Ich hoffe, mir kann nun jemand ein paar Tipps geben, bzw. Fragen beantworten.

Kann mir die Versicherung mit der Kostenübernahme der gesamten Reparaturkosten Probleme bereiten? Ich habe mich im Internet etwas schlau gelesen und verschiedene Varianten gefunden, unter denen eine Abwicklung mit der Versicherung möglich ist.

1. Variante: Reparaturkosten > (Wiederbeschaffungswert + 30%)
Kommt bei mir nicht in Frage, da die Rep.-Kosten geringer sind als der Wiederbeschaffungswert, also kein wirtschaftlicher Totalschaden.

2. Variante: Wiederbeschaffungswert < Reparaturkosten
 
Hallo Maik

Du solltest in jedem Fall abklären, ob die Werkstatt mit den kalkulierten Kosten für den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwertes auskommt.

Vom rechten Kotflügel sieht man leider zu wenig, aber ich denke wenn es keine ganz blinden sind, ist es schnell verdientes Geld und der Betrag sollte ausreichen.


So, und jetzt mal unter uns. Wieso lässt du dir nicht die Kohle geben und suchst dir ne freie Bude. Die sollte das locker für die Hälfte hinkriegen. Das mit Scheckheft und tralala von VW ist jetzt sowieso hinfällig. Es ist und bleibt ein Unfallwagen. Schade ums Geld.

Im übrigen hat das Händlergebot zum Restwert m.E. nur 14 Tage bestand. Das sollte man wissen.

Gruß VFA
 
Du solltest in jedem Fall abklären, ob die Werkstatt mit den kalkulierten Kosten für den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwertes auskommt.

Danke für Deine Wortmeldung Daniel. Aber wieso soll ich abklären, ob die Werkstatt mit den kalkulierten Kosten für den Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwertes auskommt? Die Werkstatt wird garantiert eine Rechnung über die Reparaturkosten lt. Gutachten stellen. Schließlich wurden die Preise der Werkstatt als Grundlage für die Reparaturkostenkalkulation genommen.
Entscheidend für mich ist, ob die Versicherung nun die gesamten Reparaturkosten übernimmt oder nicht. Brutto oder Netto? Das möchte ich wissen.

Vom rechten Kotflügel sieht man leider zu wenig, aber ich denke wenn es keine ganz blinden sind, ist es schnell verdientes Geld und der Betrag sollte ausreichen.

Beide Kotflügel haben nichts abbekommen. Du meinst sicherlich "schnell verdientes Geld für die VW-Werkstatt", oder? Hier mal die kurze Schadenbeschreibung:

hinten: Stoßfänger hinten eindedrückt und verformt, Stoßfängerträger hinten deformiert. Anbauteile des hinteren Stoßfängers beschädigt bzw. montagebedingt unbrauchbar, Heckklappe eingedrückt und abgeknickt, Schloßteile der Heckklappe beschädigt, Heckabschlußblech mit Verstärkung eingedrückt und deformiert, Kofferboden bzw. Verlängerung der Ersatzradmulde eingedrückt und gestaucht.

vorne: Stoßfänger vorne verformt, Zier- und Anbauteile des Stoßfängers vorn teilweise beschädigt bzw. montagebedingt unbrauchbar, Kennzeichen vorne mit Unterlage deformiert, Kühlergrill zerstört, Hauptscheinwerfer links und rechts sowohl im Bereich der Halterungen als auch in den Gehäusebereichen beschädigt / gerissen, Motorhaube leicht deformiert, Schloßträger verformt und gebrochen, Rahmenköpfe links und rechts leicht deformiert, Kondensator der Klimaanlage eingedrückt, Wasserkühler verformt.

So, und jetzt mal unter uns. Wieso lässt du dir nicht die Kohle geben und suchst dir ne freie Bude. Die sollte das locker für die Hälfte hinkriegen. Das mit Scheckheft und tralala von VW ist jetzt sowieso hinfällig. Es ist und bleibt ein Unfallwagen. Schade ums Geld.

Sicherlich hast Du etwas Recht, aber Du mußt meine Situation verstehen. Ich wohne in einer sehr ländlichen Gegend hier in Niedersachsen, wo es leider nur sehr vereinzelt Werkstätten gibt. Wenn, dann sind es nur direkte Vertragshändler verschiedener Automarken. Es gibt hier in der Nähe leider keinen Karosseriefachbetrieb, der spezialisiert auf Unfallschäden ist. Wenn mein Auto noch einigermaßen verkehrssicher gewesen wäre, hätte ich es ruck zuck nach Sachsen-Anhalt in meine Heimat gefahren, wo ich einen guten zertifizierten Karosseriefachbetrieb kenne. Und die rechnen die Stunde für 45,- € ab, nicht wie hier mit 90,- €. Und da sieht man mal wieder die Preisspanne zwischen Ost und West.
Freilich, es ist jetzt ein Unfallwagen. Aber ich habe im letzten halben Jahr so viel in das Auto investiert mit Inspektion, Klimaanlagenwartung, neue Sommerbereifung, neue Winterbereifung auf extra Alu-Felgen, so daß ich das Auto unbedingt repariert haben und weiterfahren möchte. Das Auto ist mir sehr ans Herz gewachsen, gerade mit der ganzen Ausstattung vom Auto. Und das Auto ist grade mal 5 Jahre alt. Ich habe auf eine Neuanschaffung vielleicht noch mit neuer Finanzierung einfach keinen Bock. Fakt ist eins, das Auto ist lt. Gutachten reparaturwürdig und die Rep.-Kosten liegen unterhalb vom Wiederbeschaffungswert. Einen Reparaturauftrag habe ich nun schon erteilt.
 
Hallo Maik,

die Versicherung würde für den Schaden max. 9500€ löhnen. Mehr ist das Auto nicht wert. Wenn du jetzt noch das Angebot des Verwerters abziehst, denn dieses würde der Versicherer ja bekommen wenn er dir dein Auto abgenommen hätte, bleiben noch 6770€ für die Reparatur übrig. Da gibt es zu den Instantsetzungskosten ein unwesentliche Differenz von pi mal Daumen 2027€.

Da könnte es sein das der Versicherer rumspinnt und die nicht zahlen möchte, daher abklären.

Ich hoffe du hast jetzt kein 2000€ Problem. Ich habe gerade nochmal dein Post überlesen und festgestellt, daß du den Auftrag schon erteilt hast. Du solltest das mit dem "Freundlichen" nochmal dringenst besprechen!


Gruß VFA
 
Wieso redest Du von dem Differenzwert aus Wiederbeschaffung und Restwert, der mir nur für die Reparatur zur Verfügung steht? Das versteh ich nicht. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht Deine Rechnung?

Ich verkaufe das Auto doch nicht und die Reparaturkosten liegen lt. Gutachten doch unter dem Wiederbeschaffungswert. Als stehen mir doch die vollen Brutto-Rep.-Kosten in Höhe von 8787,-€ zu, wenn ich das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren lasse. So habe ich es jedenfalls aus den rechtlichen Grundlagen gelesen. Was die Versicherung eventuell nur von sich aus zahlen will, ist eine ganz andere Sache. Sollten die jedenfalls Schwierigkeiten machen, werde ich meinen Anwalt aufsuchen. Ich habe eine Verkehrsrechtschutz beim ADAC.
 
Zur rechtlichen Sachelage kann ich Dir leider nichts sagen.
Nur zum Ausdruck bringen möchte ich in Deinem Fall und das ist bestimmt kein Einzelfall hier in Deutschland meine echte Empörung über die Abzockerei in den Fachwerkstätten.
Nach den Fotos zu urteilen habe ich meinen Augen nicht glauben können als ich die Kostenrechnung sah.
Hammer und auch lächerlich frech.
Und dann das Angebot des Kaufes eines Neuwagens ist überhaupt die oberste Frechheit.
Wer ist denn der Kunde?
Bei denen ist der Kunde der Doofmann der abgezockt werden soll.
Die Nummer mit den Fachwerkstätten habe ich lang durch.
Kannste glauben, wir nie wieder und wenn ich bis Tralala fahren müßte für ne
Rep. mit Hotelzimmer für ne Nacht. Immer noch billiger.
Ich hätt mir die Kohle auszahlen lassen die beim Versicherungsgerangel rauskommt, Gerangel denn die wollen natürlich immer möglichst nicht oder so wenig wies geht zahlen.
Und hätt meinen Wagen zu einem freien Schrauber gebracht.
Denn der schätzt seinen Kunden, der geht auf Deine Wünsche ein, der schneidet nicht großzügig weg und bestellt einfach drauflos.
Der repariert.
Einfaches Beispiel. Am letzten Samstag.
Meine Frau will bei ihrem Golf Scheibenreinigungswasser nachfüllen.
Haube auf, Wasser rein und bums, bums , bums.
Die Haube schließt nimmer.
Na ja, schnell zum VAG am Ort.
Und kommt und kommt nicht wieder nach Hause.
Zwei Stunden und voll wütend aber dennoch zufrieden.
Bei VAG das erste: können wir heute nicht mehr machen, auto stehenlassen bis Montag. Meister sagt: Wir bauen das alles aus und bestellen neu. Kostet mal knapp 300 € angeblich.
Meine Frau sagt natürlich warum gleich neu bestellen wenn noch gar nicht klar ist obs überhaupt wirklich nötig ist, warum nicht versuchen zu rep. oder gangbar zu machen.
Der Idiot von Meister war da gar nicht abzubekommen von.
Da ist meine Frau voll wütend abgezogen und wollte nach ATU zockeln.
Um die Ecke war dann ein Schild, keine 200 Meter vom VAG weg.
Steht drauf Blablabla Name, KFZ Rep. alles.
Sie hin. Da dann, machen wir sofort, schauen nach was defekt ist.
Gesagt, getan. Schließung ausgebaut, war verharzt und schwergängig.
Gereinigt, montiert und I.O.
Preis 16,95 €
Und das ist nicht die erste Lachnummer mit VAG die wir erleben durften.
Also für mich nie wieder Fachwerkstatt.
Gut hilft Dir alles nicht weiter, aber ich mußte es mal loswerden hier bei Deinem Problem.
Gruss und alles Gute
Armin
 
So, und jetzt mal unter uns. Wieso lässt du dir nicht die Kohle geben und suchst dir ne freie Bude. Die sollte das locker für die Hälfte hinkriegen. Das mit Scheckheft und tralala von VW ist jetzt sowieso hinfällig. Es ist und bleibt ein Unfallwagen. Schade ums Geld.

Im übrigen hat das Händlergebot zum Restwert m.E. nur 14 Tage bestand. Das sollte man wissen.

Gruß VFA

seh ich genau so.
Du hast eigentlich nur 2 Möglichkeiten:
1. entweder du lässt dir das Geld von der Versicherung auszahlen oder
2. du lässt die Kiste reparieren

zu 1. du bekommst die kalkulierten Reparaturkosten ...ohne MwSt.
Du kannst jetzt in eine freie Werkstatt fahren und das Auto reparieren lassen (oder auch nach Polen) oder aber, du besorgst dir bei Ebay ne neue Stoßstange und schraubst die in ner halben Stunde ran und fährst mit den Rest des Geldes in den Urlaub.

zu 2. der Händler rechnet direkt mit der VS ab.Dann stehen dir ebenfalls die Begleichung der Kosten für Verbringung und Nutzungsausfall bzw.Leihwagen zu.

Eine Reparaturpflicht gibt es nicht.
§249 Abs. 2 S.1 BGB

Unabhängig davon, stehen dir noch eventuelle Schmerzensgelder zu.
Ein steifer Nacken+Kopfschmerzen kommt meist einige Tage später.
Hier solltest du aber dir das vom Arzt bestätigen lassen.
Ebenfalls steht dir noch einen Unkostenpauschale (30 €?) zu. Du musstest ja telefonieren,Schriftverkehr usw.
Sollten Dinge in deinem Auto zu Bruch gegangen sein(z.B. Navi oder Kindersitz), steht dir ebenfalls Ersatz zu.
Nicht zu vergessen..die Wertminderung.
 
...wenn die Schuldfrage, wie in deinem fall , klar ist, ist die einfachste Methode die (wenn man es reparieren möchte) , dass die Werkstatt den schaden bzw die kosten direkt mit der Vers. abrechnet...das macht ne vernünftige Werkstatt auch ohne Probleme.
Aber nen Tipp für die Zukunft:
a: von mindestens 2 Werkstätten Kostenvoranschlag holen
und
NIE den Gutachter der Werkstatt einfach annehmen, sondern erst die eigene Versicherung/zahlende versicherung fragen, bzw einen von der Versicherung nehmen.
Warum? Weil der, wenn er gut mit der Werkstatt kann immer versuchen wird, die Reperatur zu vermeiden , sondern dir das Auto billig abzunehmen, nen anderes anzudrehen und dein altes weiterverkauft....ergo...die verdienen dann mehr an Dir.

Was mich interessieren würde, wo sollen da 9000 Euro Scahden sein?
Am Heck nicht, und vorne gar. auch nicht
Meine Frau hat mal ihr altes Auto 5 Jahre alt in die Leitplanken gesetzt, der war vorn voll eingedrückt, inclusive neuer Klimaanlage waren das auch nur 5000 Euro Schaden
 
http://www.top-versicherungslexikon.de/lexikon/Wirtschaftlicher+Totalschaden/

Sieh dir mal den letzten Satz an.

Warst du nun beim "Freundlichen"?

Gruß VFA

Deine Differenzberechnung trifft aber in meinem Fall nicht zu, da ich ja das Auto in einer Werkstatt fachgerecht reparieren lasse und danach weiter nutze. Und das auch länger als 6 Monate. Ich rechne nicht nach Totalschaden ab und das Auto wird auch nicht verkauft, weder für den Restwert und auch nicht nach der Reparatur.

Es wird am Ende vom Autohaus also eine konkrete Rechnung geben. Deswegen kann ich die kompletten Reparaturkosten (brutto) bei der Versicherung geltend machen.

Lies Dir mal den Punkt 2.1.2. unter folgendem Link durch. Da steht, was ich meine.

http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/schadensersatz

Ich werde morgen mit der Versicherung telefonieren und alles besprechen. Sollten die sich quer stellen, gehe ich sofort zum Anwalt.
 
@ Maik

Na denn wird ja alles gut. Dann war die ganze Aufregung fast umsonst.



...

Was mich interessieren würde, wo sollen da 9000 Euro Scahden sein?
Am Heck nicht, und vorne gar.

Richtarbeiten sind immer schwer kakulierbar, jedenfalls für Außenstehende.

Auch wenn es bei der Frontpartie nicht so tragisch aussieht, wenn die Motorlängstträger gestaucht sind, kann das schonmal richtig kosten.

Unsereins würde sie warmmachen und ziehen, die Fachwerkstatt kann das schon einmal heraustrennen und erneuern. Da muß dann vorn alles raus. Daher die enormen Arbeitsstunden. Hinten ist es genau dasselbe. Ziehen oder tauschen?

Kommt Feuer oder Strom ins Spiel, muss z.B. der Tank raus bzw. abgelassen ect. Das schafft.

Gruß VFA
 
So, die Aufregung hat sich bei mir nun gelegt. Ich hatte gerade ein nettes Telefonat mit der gegnerischen Versicherung. Die Reparaturkosten werden in voller Höhe von der Versicherung getragen. Die Werkstatt soll jetzt ein Reparaturkostenübernahmeformular mit der Schadensnummer an die Versicherung faxen, was dann entsprechend bearbeitet wird. Boah, bin ich erleichtert. :klatsch

Dieses teilte ich soeben der Werkstatt mit. Auf Nachfrage, ob die Reparaturkosten eventuell doch noch steigen, teilte mir mein Kundenbetreuer mit, daß wahrscheinlich montagebedingt die Heckscheibe erneuert werden muß, da diese eventuell beim Ausbau beschädigt wird. Es war die Rede davon, daß da die Scheibe mit der Gummidichtung herausgeschnitten werden muß und deswegen eventuell die Scheibe dabei beschädigt wird. Das ist das einzigste, was noch dazukommt.
 
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