Landesfischereiverordnungen -  Angeln mit Begleitung

VAS

Neuer Petrijünger
Hi wollte mal nachfragen wie es ist, wenn ich (mit Angelerlaubnis) angeln gehen sind ja 2 Ruten erlaubt. Wenn einer mit mir kommt der keine Angelerlaubnis hat darf er im Beisein von mir mit einer Angel angeln?
Also das ich eine Rute und er meine zweite Route nimmt?
 
Hi wollte mal nachfragen wie es ist, wenn ich (mit Angelerlaubnis) angeln gehen sind ja 2 Ruten erlaubt. Wenn einer mit mir kommt der keine Angelerlaubnis hat darf er im Beisein von mir mit einer Angel angeln?
Also das ich eine Rute und er meine zweite Route nimmt?

Nein, da er keinen Fischereischein und keine Gewässerkarte hat!

Es gibt eine Ausnahmeregelung zumindest in Bayern, wenn ich einen Jugendlichen unter 10Jahren an die Fischerei heranführen will, dann ist es erlaubt, ansonsten nicht!
 
Ne man darf soweit ich weiss nur mit Angelschein angeln. Die Person könnte dir helfen beim Keschern des Fisches aber auch nur das.
 
Nur für den Fall, dass Du darüber nachdenkst, mit jemand anderem, ob Angelschein oder nicht, quasi die Fischereierlaubnis zu teilen: Diese ist ausschließlich und unübertragbar Dir erteilt worden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.
 
soweit ich weis darf eine dritte person das fischen ausüben solange du ihn dabei "überwachst". d.h. du musst dich bei ihm aufhalten und darfst dich auf keinen fall entfernen. ihr beide dürft insgesamt nur 2 ruten verwenden. dabei muss seine einen friedfisch sein(glaub ich). er darf dein denn fisch auch landen mit deiner unterstützung aber waidgerecht must du dann den haken lösen und den fisch zurücksetzten.so kenn ich das.

habe eben nochmal google befragt aber leider nichts spezielles gefunden. am besten du fragst bei deiner zuständigen behörde nach. da bist du auf alle fälle am besten abgesichert.

P.s. als ich klein war und keinen fischereischein, hatte mein opa das mit mir auch so gemacht. so fing ich meinen ersten karpfen und (ausversehen) meien ersten hecht und erste forelle.
 
soweit ich weis darf eine dritte person das fischen ausüben solange du ihn dabei "überwachst". d.h. du musst dich bei ihm aufhalten und darfst dich auf keinen fall entfernen. ihr beide dürft insgesamt nur 2 ruten verwenden. dabei muss seine einen friedfisch sein(glaub ich). er darf dein denn fisch auch landen mit deiner unterstützung aber waidgerecht must du dann den haken lösen und den fisch zurücksetzten.so kenn ich das.


habe eben nochmal google befragt aber leider nichts spezielles gefunden. am besten du fragst bei deiner zuständigen behörde nach. da bist du auf alle fälle am besten abgesichert.

P.s. als ich klein war und keinen fischereischein, hatte mein opa das mit mir auch so gemacht. so fing ich meinen ersten karpfen und (ausversehen) meien ersten hecht und erste forelle.


ab dem 9. Lebensjahr- Jugendfischereischein?!? Ohne Schein grundsätzlich nicht! Da gibts auch keine Ausnahmen.

Schöne Erinnerungen- heute allerdings verboten(ohne JFS). Bei uns stellenweise mit nem Augenzwinkern des FA trotzdem möglich. Wenn die Kinder mit 6 Jahren auch mal wollen... Aber generell verboten. Das sollte jeder wissen.
 
Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern sicherlich unterschiedliche Festlegungen / Vorschriften.
In Berlin ist der Fischereischein und der Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte)
erforderlich. Werde ich von einem Angler begleitet, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, aber für das Gewässer keinen Fischereierlaubnisvertrag hat,
kann er auf meine Angelkarte mitangeln. Dann darf aber jeder nur eine Angel benutzen (Friedfischrute). Aber wie gesagt, beide müssen einen gültigen Fischereischein haben.
Ist die Begleitperson ein Kind (unter 12 Jahre alt), kann jeder eine Friedfischrute benutzen. Fängt das Kind einen Fisch,darf es jedoch den Fisch nicht anlanden, abhaken und versorgen. Das muss ich als Erwachsener erledigen.
Diese Regelung gilt nur für Angler, die min. 18 Jahre alt sind und im Besitz eines gültigen Fischereischeins "A" und des entsprechenden Fischereierlaubnisvertrages sind. Inhaber eines Jugendfischereischeins sind also von dieser Regelung ausgenommen.

Gruß

Detlef
 
Werde ich von einem Angler begleitet, der im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, aber für das Gewässer keinen Fischereierlaubnisvertrag hat,
kann er auf meine Angelkarte mitangeln. Dann darf aber jeder nur eine Angel benutzen (Friedfischrute). Aber wie gesagt, beide müssen einen gültigen Fischereischein haben.


Detlef

Ich muss mich doch noch einmal melden, da ich in meinem ersten Beitrag mit meiner Aussage falsch lag !
Nach nochmaliger Sichtung der Vorschriften muss ich die Sachlage wie folgt richtigstellen:
Jeder der in Berlin angeln möchte, benötigt neben dem gültigen Fischereischein auch einen gültigen Fischereierlaubnisvertrag (Angelkarte).
Ein "Reinteilen" in eine Angelkarte ist nicht zulässig !!!

Gruß

Detlef
 
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