Gesetze -  Entnahmepflicht Wels

marc stichnoth

Petrijünger
Hallo zusammen,
ich hab ein Problem wo Ich nicht genau weiss damit umzugehen und möchte gern einige andere Meinungen zu dem Thema haben!
Ich hab mir einen Jahresschein Neckar Strecke 8 geholt!
Zuhause ist mir aufgefallen das am Neckar 8 Entnahmepflicht für Wels besteht (egal wie groß oder wie Alt) :(
Meine Ziehlfische sind Zander ,Barsche und Hecht!
Da ich oft mit Köfie angle, kommt es schon mal vor das ein kleiner Wels meinen Köder nimmt.
Muss ich mich in jedem Fall daran hallten ?
Ich hab noch nie auf Wels geangelt! Würde wenn auch nur Catch and Release machen,denn so ein Fisch hat meiner meinung nach einen besonderen Umgang verdient!
Solch ein Fisch wird schliesslich 60-100 Jahre alt und hat somit vieleicht schon den 2. oder sogar 1. Weltkrieg überlebt!!!!! :eek:
Einen Elefanten Tötet man ja auch nicht nur so wenn er einem begegnet.
Ok ist vieleicht nicht der richtige vergleich aber meine Meinung!
Was würdet ihr tun bzw.wie würdet Ihr euch verhalten?
Gruß Marc
 
Ich kenne diese Strecke nicht, vermute aber das es für die Entahmepflicht (wie übrigens fast immer) einen Grund gibt. Was dieser Grund genau ist kann ich nicht sagen und wäre reine Spekulation. Ich würde mich an solch eine Verordnung aus mehreren Gründen halten. Der entscheidenste ist vermutlich schlicht die Tatsache das irgendjemand sich Gedanken darüber gemacht hat was dem Gewässer und seinen Bewohnern entgegen kommt und was eben nicht. Und da dieser jemand in der Lage ist eine Vorschrift für dein genanntes Gewässer zu verabschieden deutet darauf hin das er mit dem Gewässer häufig konfrontiert wird und somit auch entsprechende Erfahrung diesbezüglich hat. Also solltest du daran interessiert sein das Gewässer ordentlich zu bewirtschaften würde ich dir empfehlen dich daran zu halten.

Des Weiteren halte ich den Wels zwar auch für einen schönen Fisch aber in meinen Augen hat er es nicht verdient gegenüber anderen Fischen aufgrund seines Alters bevorzugt zu werden. Jeder Fisch verdient die selbe Aufmerksamkeit!
 
Ganz einfach. Wenn ich nicht gezielt auf Wels ausbin und sich zufälligerweise beim Fischen einer an den Haken verirrt, dann „fällt“ er zufälligerweise wieder beim Abhaken ins Wasser. Am besten noch im Wasser beim Landen den Haken lösen.
Und noch was: Dabei auf keinen Fall ein Foto machen und dann wieder zurücksetzen.

Gruß,

Knut
 
und was macht man wenn man nen 2m wels hat........den kannst ja nicht "einfach so " in die pfanne klopfen.....verkaufen ?.......

Hi,

verkaufen vom Fang als normaler Angler ist nicht erlaubt, das zum Ersten!

Zum Zweiten gibt es ja auch die Möglichkeit den Fisch portionsgerecht zu Filetieren und einzufrieren (einen Teil an Freunde und Bekannte verschenken), nach Bedarf auftauen, ab in die Pfanne und Butter bei die Filets!

An solche Entnahmeregelungen sollte man sich auf alle Fälle halten, den wie schon geschrieben wurde haben sie meist einen Hintergrund, wie Überbestand und eine daraus sehr hohe Ablaichrate!
Wie alt dabei ein Fisch werden kann, interessiert dabei niemand, bedenke mal, welchen "Schaden" durch Falschbesatz/Überbesatz/Überbestand diese Fische anrichten können, ein Besatz mit Futterfische(Weißfisch) kommt sehr teuer(50Kg= etwa 400€, Bachforellen kosten knapp die Hälfte!).

Kenne einige solche Gewässer, an denen die Waller einstweilen fast jährlich ablaichen und man so beim nächtlichen Ansitz mit Wurm oder Köderfisch Waller "querbeet" fangen kann, also in jeder Größe, meist bewegen sie sich allerdings im Bereich von 40cm-100cm, und das in nicht niedriger Stückzahl.
Selbst Karpfenangler fangen sie mit fischigen Boilies.

Bei mir am Gewässer besteht zum Beispiel Entnahmepflicht für Hechte, auch nicht ohne Grund!
 
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Ganz einfach. Wenn ich nicht gezielt auf Wels ausbin und sich zufälligerweise beim Fischen einer an den Haken verirrt, dann „fällt“ er zufälligerweise wieder beim Abhaken ins Wasser. Am besten noch im Wasser beim Landen den Haken lösen.
Und noch was: Dabei auf keinen Fall ein Foto machen und dann wieder zurücksetzen.

Gruß,

Knut

sorry^^ wenn auf der karte entnahmepflicht steht sollte er sich daran halten, erstens damit er dem gewässer eine pos. hege zukommen lässt,
zweitens: wenn einer das sieht, kann ganz schnell der schein weg sein^^
 
Ganz einfach. Wenn ich nicht gezielt auf Wels ausbin und sich zufälligerweise beim Fischen einer an den Haken verirrt, dann „fällt“ er zufälligerweise wieder beim Abhaken ins Wasser. Am besten noch im Wasser beim Landen den Haken lösen.
Und noch was: Dabei auf keinen Fall ein Foto machen und dann wieder zurücksetzen.

Gruß,

Knut


Hi zusammen!
Natürlich musst du dich an die Bestimmungen an dem Gewässer halten. Das versteht sich ja von alleine.
Das Zitat von "Knut" kann ich jedoch auch verstehen.
Ich selbst würde wahrscheinlich auch kein Welschen von unter 40cm mitnehmen.
 
sorry^^ wenn auf der karte entnahmepflicht steht sollte er sich daran halten, erstens damit er dem gewässer eine pos. hege zukommen lässt,
zweitens: wenn einer das sieht, kann ganz schnell der schein weg sein^^

Ja Markus, eigentlich hast Du da schon recht. Aber wenn als Beifang zufälligerweise einer dran geht und ich keine Verwertung dafür habe, kann mich niemand zwingen diesen zu töten. Ich denke hier bewegt man sich in einer Grauzone. Dies ist allerdings ein anderes Thema und nicht Gegenstand hier.
Grundsätzlich sollte man sich natürlich an die Vorgaben halten.

Gruß,

Knut
 
mahlzeit.

wie schon erwähnt. es steht da entnahmepflicht. also ist dies auch zu tun.

bei uns gibt es einen see voll mit zwergwelsen. da besteht auch diese pflicht. egal wie groß.

als ich meinen wels letzten mittwoch fing wurde ich am nächsten tag kontolliert und der herr sagte zu mir, auch normale welse sind bei uns zu entnehmen egal welches gewässer. auch wenn dies nicht im fangbuch steht. (das nur nebenbei.)

Zitat knutboerner "Ja Markus, eigentlich hast Du da schon recht. Aber wenn als Beifang zufälligerweise einer dran geht und ich keine Verwertung dafür habe, kann mich niemand zwingen diesen zu töten. Ich denke hier bewegt man sich in einer Grauzone. Dies ist allerdings ein anderes Thema und nicht Gegenstand hier.
Grundsätzlich sollte man sich natürlich an die Vorgaben halten. "

ich denke schon das du schonmal davon gehört hast das fangfähige maßige fische "eigentlich" nicht wieder zurück gesetzt werden dürfen!


Ps.: ja ich weiß das dies aber schon jeder von uns getan hat.
 
. Aber wenn als Beifang zufälligerweise einer dran geht und ich keine Verwertung dafür habe, kann mich niemand zwingen diesen zu töten. Ich denke hier bewegt man sich in einer Grauzone. Dies ist allerdings ein anderes Thema und nicht Gegenstand hier.
Grundsätzlich sollte man sich natürlich an die Vorgaben halten.

Gruß,

Knut

wenns in der karte steht, gibts keinerlei grauzone:), gewässer hege und schutz geht über moralische bedenken, du hast bei uns nur die freie wahl, wenn nichts in der fangerlaubnis explizit drin steht, dann kannst du dich auf den paragraphen der avfig berufen, beifang und verwertungsklausel und das hegeziel des gewässers erlauben dir einen fisch in bayern zurückzusetzen, nur dann!!!!, aber wenns in der fischereierlaubnis so drin steht, muss du dich dran halten, ansonsten gibts halt den entzug der karte, aufgrund der missachtung,
jede karte muss ja unterschrieben werden, mit der unterschrift verpflichtest du dich, die regelungen der karte einzuhalten,

mfg aus der au

ps: wo treibst dich zur zeit anglerisch rum?
 
das ist am 6er Abschnitt ebenso. Natürlich halte ich mich daran. Manchmal bin ich aber etwas schusselig und dann kann es vorkommen, dass der Fisch sich losschüttelt und wieder ins Nass zurückrutscht. So ein Mist auch.
Petri Andy
 
Seit wann haben denn Fische die älter werden als andere einen größeren Anspruch auf Leben?! :augen

Im Grunde wirst Du doch eh handeln wie es dein Gewissen Dir sagt, sieht es keiner setzt du deinen als Beifang gefangenen Wels garantiert wieder rein...

Und die Meinungen hier werden wie immer gespalten sein. Der eine setzt ganz klar zurück, der andere entnimmt.

Gruß Ron
 
In der in diesem Frühjahr neu aufgelegten Fischerverordnung vom 09.03.2010 wurde die Schonung für den Wels aufgehoben. Somit gilt nicht nur in der genannten Gewässerordnung die Entnahmepflicht für den Wels, sondern für ganz NRW. Wer einen Wels in ein Gewässer zurücksetzt begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §14.1 (LFischVO - NRW), da der Wels nunmehr als gebietsfremder Fisch eingestuft wurde.

Dies zu Recht. Der Wels gilt nicht wie im Volksmund als Plage, weil er soviel frisst, sondern weil er sich so rasant vermehrt und in der großen Stückzahl erhebliche Schäden an der heimischen Fischfauna anrichtet und hiesige Arten somit verdrängt.

Verantwortlich für diesen Vorstoß ist der Fischereidezerent Herr Dr. Mellin von der Bezirksregierung Köln/Düsseldorf. Er hat lange dafür gekämpft, diesen Aspekt in die neue Verordnung aufnehmen zu lassen.

Also, ab in die Pfanne damit.
 
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also ich muss sagen wenn ich einen kleinen wels fangen sollte dann nehm ich ihn auf jeden fall mit und ab in die pfanne damit. so ein kleiner wels schmeckt spitze und man muss kein schlechtes gewissen haben weil er noch so klein ist.

gruß mirko
 
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