Foreninterne Kritik -  Catch and Release Diskusionen: Leute es reicht !

Ich für meinen Teil halte C&R an natürlichen Gewässern, die ihren Fischbestand auf natürlichem Wege erhalten(ohne Besatz), für sinnvoll.Was nicht heisst das man dort keinen Fisch entnehmen soll, ich nehme mir auch ab und an mal nen Fisch mit.

An den Vereinsgewässern, die mit Fisch vollgepumpt werden, da halte ich C&R für unnötig und sinnfrei.

Was diese Rekordjagd angeht,das hat mit Angeln nichts mehr zu schaffen.Karpfen bekommen Namen, und werden jedes Jahr mehrfach gefangen, immer ein Paar Pfund schwerer. Und das alles um in Zeitungen aufzutauchen.

Ich kann nur für mich sprechen,für mich ist Angeln mehr als nur Nahrungsbeschaffung.Ich schätze die Schönheit der Fische,egal welche Größe,einfach das Entspannen in der Natur, und die spannenden Momente während des Anbisses und des Drill's.Es ist doch immer wieder schön, wenn eine Taktik am Wasser aufgeht und Erfolg bringt.

Gruß
 
Rekordjagd gut und schön,
aber es sind doch meist nur Werbezwecke die in einer Zeitung erscheinen.
Welcher normale Mensch verrät schon seinen besten Platz und den Köder der gerade läuft an "irgendjemanden" den er nicht kennt?
Ich garantiert nicht!
Hab schon zuviel Mist erlebt!

MfG Micha
 
Rekordjagd gut und schön,
aber es sind doch meist nur Werbezwecke die in einer Zeitung erscheinen.
Welcher normale Mensch verrät schon seinen besten Platz und den Köder der gerade läuft an "irgendjemanden" den er nicht kennt?
Ich garantiert nicht!
Hab schon zuviel Mist erlebt!

MfG Micha

Es gibt eben C&R ler mit Deiner Motivation (die ich durchaus ehrenwert halte), und Andere die C&R fördern weil man mit den Fischen Kasse machen kann. Ein Gewässer bekommt doch erst dann einen Namen als Top-Gewässer, wenn daraus regelmäßig kapitale Fänge gemeldet werden.

So ehrenwert Deine Motivation auch sein mag, wäre ein generelles C&R Gebot leider auch Wasser auf die Mühlen der Geschäftsmacher, denen die Achtung vor dem Fisch als lebender Kreatur genauso Wurst ist, wie wenn in China ein Fahrrad umfällt.

Petri,
Peter
 
Für mich persönlich gab es noch nie einen Anreiz , den größten/schwersten Fisch zu fangen . Eine kleine Forelle im landschaftlich reizvollen Gebirgsbach ist dichum Längen besser , als ein 10 kg Fisch in der Zucht. Trotzdem sollten wir uns die Situation auch mal aus der Sicht eines "Specimen Hunters " ansehen. Gut , er versucht die größten Fische einer Art zu fangen , doch ist er deshalb ein schlechter Mensch? Auch er wird sich warscheinlich an der Natur erfreuen. Und einen Großen Vorteil haben diese Fischer im Gegensatz zu manch anderen. Sie behandeln den Fisch mit großer Vorsicht . Auch wenn sie das tun , um den Fisch später nochmal zu fangen , dem Fisch ist das egal.
In diesem Sinne
 
@Raubfischfischer1997!

"Matrosenbraut" hat das witzig und m.E. gut dargestellt. Du wirst diese Diskussion nicht verhindern können. Und auch andere User sind der Meinung, dass jemand, der sich hier mit Bild und Kommentar veröffentlicht, auch der Gefahr von Kritik aussetzt (ich schließe mich da nicht aus und stehe zu dem, was ich veröffentliche!).

Das Problem in den Diskussionen sind die ständigen Verallgemeinerungen, auch in deinem Eröffnungsthread. Wenn jemand für oder gegen eine Handlung ist, wird er schnell in eine Schublade gesteckt und ist ein Nörgler oder Neider.

Ich persönlich halte es auch so (wie hier auch schon andere Petrijünger erwähnten), dass ich Fische die "Beifang" sind, oder zwar Mindestmaß erreicht haben aber die ich dennoch als zu klein beurteile, oder wie beim Aal eben, der stark rückläufig ist, oder mein Bedarf an Fisch gedeckt ist, zurücksetze (schließlich war er eben noch in dem See, ich finde keine "Pflicht" zum Töten). Wozu muss ich einen "Berg" voll Schleien aus einem Teich fangen und töten, weil sie gerade an diesem Tag so gut beißen und das "gut" auf dem Foto aussieht? Irgendwie sollte jeder ein gesundes Maß für die Entnahme entwickeln, auch lass ich die Behauptung nicht gelten, man wolle ja die gesamte Verwandschaft und das Nachbardorf mit Fisch versorgen! Wie hier jemand schon zurecht sagt, zahlen wir Angler die Fischereiabgabe bzw. den Mitgliedsbeitrag und andere opfern sogar viel Freizeit für Besatzmaßnahmen. Wenn jemand 5 Forellen mitnimmt, wie du schilderst, finde ich das noch im guten Rahmen. Allerdings hab ich schon Angler beobachtet, die mehr als 20 neu eingesetzte Karpfen entnommen hatten. Darauf angesprochen kam eben genau dein Argument, sie wollten die Verwandschaft versorgen! Spätestens dann grübelt darüber auch ein Angelkollege, der so tut als wenn´s ihm egal wäre, oder? Was glaubts du, woher der neue Bestand da kommen soll? Gleiche Diskussion beim Thema Aal. Ständig kommen Beiträge in Fachzeitschriften wie auch im Fernsehen, dass die Bestände aus Umweltgründen, der explodierenden Kormoranpopulation und der Glasaalfischerei stark zurückgegangen und sogar schon gefährdet sind. Mit viel Aufwand und finanziellen Mitteln wird nun duch Mitgliedsbeiträge und Fördergelder etc. versucht da gegenzusteuern. Dann lese ich hier manchmal, "habe 7 oder 8 Aale des Tagesfanges mitgenommen, die kleinsten knapp über 50cm". Das finde ich unverantwortlich und da ist Kritik nunmal berechtigt!

Deshalb verleidet mir das aber nicht das Angeln, nur weil ich da etwas bewußter handle.
Gruß
 
Für mich persönlich gab es noch nie einen Anreiz , den größten/schwersten Fisch zu fangen . Eine kleine Forelle im landschaftlich reizvollen Gebirgsbach ist dichum Längen besser , als ein 10 kg Fisch in der Zucht. Trotzdem sollten wir uns die Situation auch mal aus der Sicht eines "Specimen Hunters " ansehen. Gut , er versucht die größten Fische einer Art zu fangen , doch ist er deshalb ein schlechter Mensch? Auch er wird sich warscheinlich an der Natur erfreuen. Und einen Großen Vorteil haben diese Fischer im Gegensatz zu manch anderen. Sie behandeln den Fisch mit großer Vorsicht . Auch wenn sie das tun , um den Fisch später nochmal zu fangen , dem Fisch ist das egal.
In diesem Sinne

Na gut, ich sag dann mal ... du hast was verpasst.
Schwimmt ein 30 Pfünder allein im See, umgeben von Fischen die um einiges leichter sind als er.....so will ich diesem mal ans Band bekommen.
Ohne dabei alles über's Knie zu brechen, bringt eh meist nichts.
Habe ich ihn dann mal auf der Matte, so habe ich alles richtig gemacht.
Dies begann beim beobachten, Futter, Köder, Stelle usw.
Meine Ausdauer wird dann mit diesem Fisch belohnt :)
Dann kommt auch die Waage und das Maßband zum Einsatz, dazu noch ein Bildchen.
Und ganz zum Schluss.....darf er wieder in sein Element zurück.
 
Genau das meine ich . Oft werden Leute, die es nur auf den Großfisch abgesehen haben, zu Unrecht verurteilt . Sie haben ja gar kein Auge für die die Natur , so versessen sind sie auf das Gewicht des nächsten Fisches , sagen manche . Wieso sollten diese Leute weniger Spaß in und an der Natur haben als andere ? Wieso sollten sie sich nicht auch über die unverhoffte Schleie freuen? Klar , ein Rotauge wird vllt. nicht ganz so gut behandelt , aber immer noch fischgerecht. Und wer hat sich noch nicht geärgert, dass anstelle des erhofften Karpfens wieder nur ein Brassen ans Band ging.
Gruß
 
Ich glaube schon, was Raubfischfischer1997 damit gemeint hat, nämlich dass für ein Rotauge nicht soviel Aufwand betrieben wird (sicher legt es auch keiner extra auf eine Abhakmatte, kauft teure Boilies und extra Ruten oder Rollen, Spezialschnüre etc...). Für einen Kapitalen nimmt so manch Petrijünger extra Urlaub und fährt manchmal hunderte Kilometer zum Wasser. In meinem Freundeskreis geben die Angelkollegen ca. je 3,5 Tausend Euro/Person aus, um nach Kanada zu fliegen, da sie dort Lachse fangen. Der Angeltourismus und die Angelindustrie ist direkt darauf ausgerichtet, und das sicher nicht wegen einem Rotauge, auch wenn mit einem Weißfisch deshalb nach wie vor respektvoll umzugehen ist.

Gruß!
 
Was betreiben denn bitteschön die Stippangler für nen Aufwand um ppar Rotaugen zu fangen?
Da wird genausoviel in Ausrüstung und Futter investiert...
Das Ding mit der Abhakmatte ist ja wohl absolut logisch...
Hatte im letzten Urlaub auch ne Plötze beim Karpfenangeln auf Partikel...
die wurde auch gleich direkt im Wasser ordentlich abgehakt und durfte wieder schwimmen(obwohl sie auch als Hechtköder sicher gut angekommen wäre).

MfG Micha
 
[FONT=&quot]C&R nach wie vor ein heißes Thema. In der neuen Info-Zeitschrift des Rheinischen Fischereiverbandes wurde mein juristischer Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. In diesem Artikel vertrete ich die Auffassung, dass C&R in den allermeisten Bundesländern keinen Verstoß gegen §17 TierSchG darstellt, weil der "vernünftige Grund" nicht erst im Verzehr der Fische zu sehen ist, sondern bereits im jeweiligen LFischG liegt. Der Artikel befindet sich in der Info-Zeitschrift auf den Seiten 11-15. Die Info-Zeitschrift des Rheinischen Fischereiverbandes steht unter dem nachfolgenden Link zum Download zur Verfügung.

[/FONT]
http://www.rhfv.de/uploads/media/RhFV-Info_2017-2_web.pdf
 
Moin SchleienRäuber,

die in dem Artikel zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung deckt sich zu 100% mit meiner Interpretation des Fischerei- und Tierschutzgesetz.
Leider sehen das Richter und Behörden in Deutschland nicht alle so. So kommt es immer wieder zu Verurteilungen von Anglern wg. dem Zurücksetzen von grundsätzlich entnahmefähigen Fischen - und zwar auch dann, wenn es keinen Zusammenhang mit bspw. Trophäenfotos gibt.

"Die von Tierrechtsorganisationen vertretene Ansicht, das Zurücksetzen gefangener Fische sei tierschutzwidrig, ist rechtsirrig."
Der Begriff "rechtsirrig" bedeutet in diesem Kontext leider nicht, dass der Argumentation vor Gericht nicht gefolgt wird. Auch Behörden schlagen in die gleiche Kerbe: https://www.waz.de/staedte/muelheim/junger-angler-muss-528-50-euro-bussgeld-zahlen-id210962245.html

"Damit ist also nicht erst der Verzehr des Fisches, sondern bereits das jeweilige Landesfischereigesetz der „vernünftigen Grund“ im Sinne von § 17 TierSchG.9"
Wie und warum ein Landesfischereigesetz einen "vernünftiger Grund" darstellt, erschließt sich mir nicht so spontan.

Gruß Thorsten
 
Nach allgemeiner Auffassung ist das Merkmal "vernünftiger Grund" ein Verweis auf sozialadäquates Handeln. Erlaub sein soll alles was die Rechtsordnung durch Gesetze und Verordnungen erlaubt, darüber hinaus aber auch alles das, was die Mehrheit aller billig und gerecht denkenden Bürger für billigenswürdiges Verhalten halten. Insoweit fällt das LFischG unter das, was die Rechtsordnung erlaubt. Das ist dann so gesehen ein vernünftiger Grund. Ich habe in diesem Zusammenhang aber auch auf den Begriff "Erlaubnistatbestand" hingewiesen, der technisch etwas eingängiger in diesem Zusammenhang klingt. Auf den Punkt gebracht, kann nicht ein Gesetz etwas bestrafen, dass ein anderes Gesetz ausdrücklich erlaubt. Das LFischG ist aber letztendlich auch nur ein von der Gesellschaft gebilligtes Verhalten, dass in einem Gesetzestext geronnen ist.

Was die Rechtsprechung angeht, ist da ja nichts in Stein gemeißelt. Jeder Richter entscheidet unabhängig seinen Fall. Es gilt durch eine gute Argumentation zu überzeugen. In der Tat wurde bislang die Rolle des LFischG in diesem Zusammenhang, von vielen Gerichten völlig übersehen. Es wird in den Urteilen schlicht nicht erwähnt. Daher war es mir eine Herzensangelegenheit auf diesen Zusammenhang einmal deutlich hinzuweisen. Daher auch der Titel "Eine falsch geführte Diskussion". Es gibt aber auch Urteile, wo dieser Ansatz zumindest durchscheint. So wird in manchen Urteilen gerade nicht das Zurücksetzen bestraft, sondern das wogen Trophäenfotos verspätete zurücksetzen. In einem anderen Fall wird ein Forellenteichbetreiber wegen des Verbringens von Forellen zu Teich. (Dauerte gerade mal 2 min) Die dort Der Put and Take Angler, für den die Forellen eingesetzt wurden, stand hingegen gar nicht unter Anklage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi SchleienRäuber,

Nach allgemeiner Auffassung ist das Merkmal "vernünftiger Grund" ein Verweis auf sozialadäquates Handeln.

Was "sozialadäquates Handeln" ist unterliegt einem ständigen Wandel und wird ganz offensichtlich von verschiedenen Interessengruppen unterschiedlich interpretiert. Es gilt noch immer einen "vernünftigen Grund" zu benennen, der im Sinne des Paragraph 17 TschG für die Ausübung des Angelns angewendet werden kann. Die schiere Existenz eines LFischG stellt alleine keinen "Grund" dar. Auch der "Erlaubnistatbestand" hat sich an die Hierarchie der der Gesetze zu orientieren - so muss das LFischG den Vorgaben aus dem TSchG folgen. Dass es hier Spielraum für Interpretationen gibt, zeigt die unterschiedliche Rechtsprechung in Bezug auf c&r.

In der Tat wurde bislang die Rolle des LFischG in diesem Zusammenhang, von vielen Gerichten völlig übersehen.

Ich würde eher behaupten, dass ausschließlich das TschG als "übergeordnetes" Gesetz zur Anwendung gekommen ist. Ich finde daher den Ansatz, die Einschränkung des "vernünftigen Grund" ausschließlich auf den Fang zum Zweck der Nahrungsgewinnung zu überdenken, lobenswert. Wenngleich auch aussichtslos in einer Gesellschaft, in der Moralterrorismus und Ethikdiktatur immer mehr Oberhand gewinnen.

Gruß Thorsten
 
Ich würde eher behaupten, dass ausschließlich das TschG als "übergeordnetes" Gesetz zur Anwendung gekommen ist. Ich finde daher den Ansatz, die Einschränkung des "vernünftigen Grund" ausschließlich auf den Fang zum Zweck der Nahrungsgewinnung zu überdenken, lobenswert. Wenngleich auch aussichtslos in einer Gesellschaft, in der Moralterrorismus und Ethikdiktatur immer mehr Oberhand gewinnen.

Gruß Thorsten
Das ist eben gerade nicht so. Die Normenhierarchie spielt bei Rechtfertigungsgründen eben keine Rolle. Jedes Gesetzt und sogar jede Verordnung oder behördliche genehmigung die ein bestimmtes Handeln erlaut ist ein Rechtfertigungsgrund. Sie lässt die Strafbarkeit entfallen. Das LFischG erlaubt ausdrücklich das Fischen mit der Handangel. Darunter fällt zwingend das anhaken und drillen des Fisches, da es mit der Handangel nicht geht. Da dies bereits durch das LFischG erlaubt ist, kommt für diese Vorgänge eine Bestrafung nach dem TSchG nicht in Betracht. Es gibt einige Urteile, die dies völlig ignorieren. Es kann aber nicht verboten sein, was der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt. Der Landesgesetzgeber wird ja hier gerade im Ramen seiner Gesetzgebungskompetenz tätig. Das Fischereigesetz endet erst in dem Moment, indem ich dem Fisch habhaft geworden bin. Ab jetzt schlägt das TierSchG wieder durch. Aus diesem Grunde ist es auch zwingend bei der Tötung des Fisches zu beachten. Bei der sich an den Fischfang anschließenden Handlung kommt das TSchG wieder ins spiel. Für die Tötung des Fisches benötige ich nun einen vernünftigen Grund. Mit dem Zurücksetzen füge ich dem Fisch kein länger anhaltendes Leid zu. Damit ist diese Handlung nach meiner Ansicht auch nicht strafbar.

VG Kolja
 
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