Landesfischereiverordnungen -  Nachtangeln,Saarland,Privatweiher...?

Mekong

Petrijünger
Hallo,

wollte gern mal wissen,
ob ich an einem Weiher(Saarland), der einem örtlichen Bauern gehört und sich auch auf dessen Grundstück befindet, ich nachts angeln darf...?

Oder braucht der Besitzer(Bauer) auch eine Ausnahmegenehmigung der Fischereibehörde auch wenn der Weiher sich auf seinem eigenen Grund und Boden befindet...?

Ich meine mich noch von meiner Fischereiprüfung im letzten Jahr zu erinnern,
das das Nachtangelverbot(Saarland) nur für Gewässer gilt, die auf öffentlichen Geländen liegen,sprich also die normalen Angelvereine,
da diese wie ich denke ja keine Besitzer sind, sondern wohlmöglich nur Pächter und die Gewässer dem Land gehören..., oder bring ich da jetzt was durcheinander....?

viele Grüße und danke für eure Hilfe:
Mekong
 
§ 9 Unzulässige Angelmethoden
(1) Verboten ist
1. das Fischen bei Nacht

2. das Reißen, Stechen und Harpunieren sowie die Anwendung anderer nicht waidgerechter Maßnahmen und Angelmethoden,
3. der Gebrauch von gefärbten Maden und gefärbtem Anfütterungsmaterial,
4. das Angeln mit lebenden Köderfischen,
5. das gleichzeitige Angeln mit mehr als 2 Ruten.
(2) Als Nachtzeit gemäß Absatz 1 Nr. 1 tgba.org gilt:
vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr und vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr.
(3) Diese Verbote gelten auch für geschlossene Gewässer.
(4) Die oberste Fischereibehörde kann in begründeten Ausnahmefällen das Nachtfischverbot aufheben.

Petri
 
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