PLZ93 Rhein-Main-Donau-Kanal bei Riedenburg

Gibt übrigens auch Gastkarten im Kastlhof. Liegt genau an der Grenze zwischen Gewässer Riedenburg u. Kehlheim! Schöne Lage direkt am Wasser. Kann man gut campen. Sind Angerfreundlich und auch für Jugendgruppen gut geeignet. Wenns interessert: www.kastlhof.de
Barschlady
 
Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Schleie:

Fangmonat/-jahr: 02 / 2008
Köder: Tauwurm
Länge: 053 cm
Gewicht: 1 Kilo 580 Gramm
 
Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Barsch:

Fangmonat/-jahr: 10 / 2009
Köder: Gufi
Länge: 053 cm
Gewicht: 2 Kilo 900 Gramm
 
Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Quappe / Aalquappe:

Fänger: unser Mitglied Sven Schneider
Fangmonat/-jahr: 11 / 2011
Länge: 055 cm
Gewicht: 1 Kilo 150 Gramm

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Moin Moin.....bin demnächst in dem Bereich unterwegs, habe dort vor 30 Jahren mit dem Fischen angefangen und möchte es jetzt meinem Sohnemann näherbringen, darf mein 4 jähriger mit einer Rute von mir mit Fischen ?????

Wo bekommt man denn in der näheren Umgebung, Würmer und Maden zu kaufen?

Vielen Dank
 
Servus,

Würmer, Maden und sonstiges solltest du hier bekommen:

Angelbedarf Ferstl
Unterer Postkellerweg 2
93339
Riedenburg
09442 2870

Am Besten mal dort anrufen.

Dass dein Sohn mit einer von deinen erlaubten Ruten angeln darf ist in Bayern kein Problem, wenn dieser, was der Fall ist, unter 10 Jahren alt ist und noch keinen Jugendfischereischein hat. Sofern in den Vereinsgesetzen nichts anderes geschrieben steht.

Er darf Anködern, Auswerfen, den Fisch drillen, keschern.
Den Fisch abködern/abhaken oder töten darf er laut bayrischem Fischereigesetz nicht.

Siehe :

1.) Wie sind die Regelungen für Kinder unter 10 Jahren?


In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) hat das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten bestimmt, dass Kinder unter zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen angeln dürfen. Folgende Punkte müssen jedoch immer beachtet werden:
Voraussetzung für das Angeln von Kindern unter 10 Jahren



    • Ein volljähriger Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten.
    • Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da der Fischereischeininhaber nur mit zwei Angeln angeln darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen.
    • Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausführen und darf mit der Angel nicht alleine gelassen werden. Die erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesem Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.
Laut VwVFiR darf ein Kind unter 10 Jahren folgendermaßen am Angeln beteiligt werden. Wichtig ist eine korrekte Unterweisung und Kontrolle der ausübenden Tätigkeit, denn der Erwachsene ist der Fischereiausübende.

Was ist erlaubt, was nicht?
Das Kind DARF:



    • Eine Montage erstellen
    • Die Angel auswerfen
    • Die Angel der Aufsichtsperson halten
    • Den Anhieb setzen und drillen
    • Keschern
Das Kind DARF NICHT:



    • Lebende Fische abködern
    • Fische betäuben und töten
    • Eine eigene Angelausrüstung verwenden
Unterschiede zum Jugendfischereischein
Die Bedingungen für Kinder unter zehn Jahren unterscheiden sich grundsätzlich von den Regelungen für Kinder und Jugendliche mit Fischereischein. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen zwar ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen, jedoch selbstständig und mit eigener Angelausrüstung. Der Sinn der Regelungen besteht darin, Kinder unter 10 Jahren an das Angeln heranzuführen. Ab dem Tag, an dem ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, ist der Jugendfischereischein erforderlich. Das Kind erlernt dadurch den richtigen Umgang mit dem Lebewesen “Fisch.”

Besonderer Hinweis
Jeder Gewässerbesitzer oder-pächter bzw. der Fischereiverein kann untersagen, dass Kinder unter 10 Jahren an seinen Gewässern am Angeln beteiligt werden. Er kann frei verfügen, wem er das Angeln an seinen Gewässern erlauben möchte. Es ist daher erforderlich zu klären, welche Vorschriften vom Gewässerbesitzer erlassen wurden. Da Kinder aber möglichst frühzeitig an das Angeln herangeführt werden sollten, sind solche Einschränkungen nicht wünschenswert.

Quelle: https://fischer-jugend.de/2-angeln-fuer-kinder-unter-10-jahren-in-bayern?cli_action=1625647620.418
 
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