Naturschutzgesetze -  Anfütterverbot = Feederverbot?

Tacklebrother

Allrounder
Hallo zusammen,

mir stellt sich gerade zum ersten Mal eine Frage, über die ich mir bisher keine Gedanken machte:
Bedeutet das Verbot, an einem Gewässer anzufüttern, auch gleichzeitig ein Verbot, mit dem Futterkorb zu fischen (feedern)?
Zwar ist das Feedern eigentlich eine eigene Kategorie und Methode, aber eigentlich nichts anderes, als das Einbringen von Futtermittel...Daher tendiere ich zu einem Verbot dieser Methode an Gewässern, an denen Lockfutterverbot gilt - seht ihr das auch so oder anders?

Petrigruß
Tacklebrother
 
Ich denke es ist verboten, da im Futterkorb ja nichts anderes als Futter ist ;)
Ob man das Futter jetzt mit der Hand rein wirft oder mit nem Futterkorb genau am Haken ist egal ;)
Trotzdem interessante Frage mal sehen was da noch so für Antworten kommen.
 
In diesem Fall würde ich beim Fischereirechtsinhaber nachfragen. Unser Verein hat auch das Anfüttern verboten, toleriert aber das Feedern. Fragen kostet nichts und dann hat man Gewissheit.

Im Zweifel, wie Du schon richtig sagst, am Besten immer vom Verbot ausgehen.
 
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