Landesfischereiverordnungen -  Fische verstetzen

schaaf29

Knallharter Karpfenkiller
Hallo liebe Angler,
ein Freund hat mich vor Kurzem gefragt, ob es erlaubt ist in einem wilden Gewässer Beispielsweise einen kleinen Hecht zu angeln ihn mitzunehmen und ihn in ein Privatgewässer einzusetzen
ich war mir auch nicht ganz sicher drum frage ich euch

mfg:angler:
 
Wenn er das schonmaß erreicht hat schon...
Unter bedacht der schonzeit natürlich...
Ansonsten in eine Fischzucht gehen und sich nen kleinen hecht besorgen auch ned zu teuer ;)

Mfg
 
ja ABER
einen Hecht holt man sich meist um weißfsichplagen oder Moderlieschen auszurotten...
drum ist erfahrungsgemäß ein wilder Hecht besser
das mit dem Zuchthecht habe ich selbst sogar schon einmal ausprobiert

:hops
 
was ist ein wildes gewässer???
gehst du einfach an irgendeinen see und fängst nen Hecht raus??
 
Hi

an einem geschlossenen Gewässer ist das Diebstahl,ansonsten Wilderei.
Wenn du einen Erlaubnisschein für das Gewässer hast,dann ist das ein Verstoß gegen die (Vereins-)Bestimmungen/Fischereigesetz oder so in der Art (keine Ahnung was für ein "Verstoß" das ist,wenn man das Schonmaß nicht einhält).Wenn du einen Erlaubnisschein hast und kein Schonmaß vorliegt,kannst du ihn mitnehmen.


Um was für ein Gewässer handelt es sich überhaupt,wo er eingesetzt werden soll?
 
Das ist ne interessante Frage! Freue mich schon auf ne kompetente Antwort!
Ich glaube die Antwort wird auch mehr mit rechtlichen Dingen zu tun haben, als mit moralischen.
 
Es gibt in Paragraphenland äh Bürokratenland quatsch ich meine Deutschland "wilde Gewässer" ?? :eek:
 
Hi

an einem geschlossenen Gewässer ist das Diebstahl,ansonsten Wilderei.
Wenn du einen Erlaubnisschein für das Gewässer hast,dann ist das ein Verstoß gegen die (Vereins-)Bestimmungen/Fischereigesetz oder so in der Art (keine Ahnung was für ein "Verstoß" das ist,wenn man das Schonmaß nicht einhält).Wenn du einen Erlaubnisschein hast und kein Schonmaß vorliegt,kannst du ihn mitnehmen.


Um was für ein Gewässer handelt es sich überhaupt,wo er eingesetzt werden soll?
Das Gewässer ist ca 3 Hektar groß
Fischerreibedarf
Also fast alles Speißekarpfen bis 2 kilo
nur viele moderlieschen-.-
wildes Gewässer
so habe ich jetzt zum Beispiel einen Fluss benannt
mfg
 
Hallo,

es gibt in Deutschland keine Gewässer die Herrenlos sind.

Das Fischereirecht ist grundsätzlich erst mal an den Grundbesitz gekoppelt. Es gibt also in jedem Fall einen Fischereirechtsinhaber.

Wenn es sich um ein Privatgewässer oder einen Teich zur Fischzucht handelt und ihr nehmt den Hecht mit, ist das Diebstahl.

In allen anderen Gewässern, auch wenn sie geschlossene Gewässer sind, ist es Fischwilderei, selbst wenn ihr nichts mitnehmt an Fisch.

Dazu kommt noch eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstosses gegen die jeweilige Landefischereiordnung wegen des Mindestmaßes. Das gibt eine Geldstrafe obendrauf.

Da ihr überhaupt kein Recht zum Fischen habt, ist nicht einmal eine Anzeige des Fischereirechtsinhabers erforderlich. Wenn ihr erwischt werdet, eröffnet die Staatsanwaltschaft automatisch ein Verfahren, da eine Straftat vorliegt.

winde
 
Hallo,

es gibt in Deutschland keine Gewässer die Herrenlos sind.

Das Fischereirecht ist grundsätzlich erst mal an den Grundbesitz gekoppelt. Es gibt also in jedem Fall einen Fischereirechtsinhaber.

Wenn es sich um ein Privatgewässer oder einen Teich zur Fischzucht handelt und ihr nehmt den Hecht mit, ist das Diebstahl.

In allen anderen Gewässern, auch wenn sie geschlossene Gewässer sind, ist es Fischwilderei, selbst wenn ihr nichts mitnehmt an Fisch.

Dazu kommt noch eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstosses gegen die jeweilige Landefischereiordnung wegen des Mindestmaßes. Das gibt eine Geldstrafe obendrauf.

Da ihr überhaupt kein Recht zum Fischen habt, ist nicht einmal eine Anzeige des Fischereirechtsinhabers erforderlich. Wenn ihr erwischt werdet, eröffnet die Staatsanwaltschaft automatisch ein Verfahren, da eine Straftat vorliegt.

winde


Aber wenn er eine Erlaubnis oder eine Karte hätten wäre doch alles im grünen Bereich oder nicht?
mfg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...du bist nur dann im grünen Bereich, wenn Dir das Gewässer wo er rein soll gehört bzw Du der Fischereirechtsinhaber bist,

Bist du das nicht würde ich es aus 2 Gründen lassen:
1.Gefahr der Einschleppung von Krankheiten , für die Du dann haftbar gemacht werden kannst

2.wilder Besatz gehört sich net
(schon schlimm genug, dass das so mit Welsen gemacht wurde/wird)
 
Hi

an einem geschlossenen Gewässer ist das Diebstahl,ansonsten Wilderei.
Wenn du einen Erlaubnisschein für das Gewässer hast,dann ist das ein Verstoß gegen die (Vereins-)Bestimmungen/Fischereigesetz oder so in der Art (keine Ahnung was für ein "Verstoß" das ist,wenn man das Schonmaß nicht einhält).Wenn du einen Erlaubnisschein hast und kein Schonmaß vorliegt,kannst du ihn mitnehmen.


Um was für ein Gewässer handelt es sich überhaupt,wo er eingesetzt werden soll?

Hallo,

das ist vom Grundsatz alles richtig.

Was aber nicht richtig ist, ist die Aussage zu den Geschlossenen Gewässern.

Dann wäre das illegale Fischen in einem Baggersee Diebstahl. Diese Übeltäter werden aber nie als Diebe, sondern als Fischwilderer verurteilt.
Aus gutem Grund.
Der Fisch im Baggersee ist Herrenlos.

Diebstahl begehe ich aber nur wenn ich jemanden etwas wegnehme.Wenn es heißt, der Fisch muss eindeutig zuzuordnen sein, heißt das immer, dass er einem Besitzer zuzuordnen ist und nicht einem Fischereirechtsinhaber.

Außerhalb von Privatgewässern verliere ich mit dem Aussetzen das Eigentumsrecht an dem Fisch.
Der hat dann keinen Besitzer mehr.

Diebstahl begehe ich " in Fischteichen oder anderen Privatgewässern"

Was den untermassigen Fisch angeht, ist dass in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit gem LFVO.

Unter Umständen kann der Richter auch hier auf eine Fischwilderei erkennen, da der Fänger gem seinem Erlaubnisschein nicht die Genehmigung des Eigentümer hat, einen so kleinen Hecht zu entnehmen.

winde
 
Hallo schaaf29,

es gibt noch einen Grund, der einfach dagegen spricht, dass man einfach so einen Fisch in ein Gewässer besetzt.

Bei dir in der Gegend müsste es z.B. den Kammmolch noch geben. Ob er nun speziell in deinem Gewässer vorkommt oder es als Lebensraum geeignet wäre sei mal egal. Oft sind es Gewässer um die 1,5 Tiefe ohne großen Fischbestand, in denen die wenigen noch verblieben Tiere überleben können. Setzte hier einen Hecht ein und ein weiteres Habitat ist gestört. Die schrumpfende Artenvielfalt, die wir erleben, hat ihren Grund auch darin, dass es uns manchmal schwer fällt, die Dinge einfach so zu belassen wie sie sind.
 
Hi

an einem geschlossenen Gewässer ist das Diebstahl,ansonsten Wilderei.
Wenn du einen Erlaubnisschein für das Gewässer hast,dann ist das ein Verstoß gegen die (Vereins-)Bestimmungen/Fischereigesetz oder so in der Art (keine Ahnung was für ein "Verstoß" das ist,wenn man das Schonmaß nicht einhält).Wenn du einen Erlaubnisschein hast und kein Schonmaß vorliegt,kannst du ihn mitnehmen.


Um was für ein Gewässer handelt es sich überhaupt,wo er eingesetzt werden soll?

Eigentlich ist die Sache da doch ganz klar.
Wenn du einen Fisch fängst der das Schonmaß überschritten hat, mußt du ihn abschlagen, sogar noch bevor du ihn abhakst.
Es sei denn, du hast irgendwelche Befugnisse, Fische lebendig zu entnehmen.
 
Vorsicht mit dem oder besser Finger weg vom Entnehmen und Umsetzten eines Fisches!

Es wurde eben schon angesprochen, dass dem auch Seuchenschutzrechtliche Grundsätze entgegen stehen können. Es ist nicht einmal erlaubt Gewässersystemfremde Köderfische zu benutzen, wie ihr sicher wisst.
Das entsprechende Umsetzen ist genehmigungspflichtig und die Genehmigung ist alles andere als einfach zu bekommen.

Geh einfach zur Zucht! Die Hechte von dort fressen auch nicht weniger Fisch als die so genannten Wilden. Und Du bist rechtlich auf der sicheren Seite.
 
Eigentlich ist die Sache da doch ganz klar.
Wenn du einen Fisch fängst der das Schonmaß überschritten hat, mußt du ihn abschlagen, sogar noch bevor du ihn abhakst.
Es sei denn, du hast irgendwelche Befugnisse, Fische lebendig zu entnehmen.

Oh Gott...wo hast denn den Qutsch her...wenn das stimmen würde, würde sih jeder der C&R betreibt sofort strafbar machen, weil er verbotenes tut

Aber um zum Thema zurück zu kommen, wenn Er einen Fischereischein besitzt, der Fisch hat das Mindestmaß erreicht, und der Teich/See gehört seinem Großvater und er hat die Vollmacht von ihm, den Teich zu nutzen, dann kann er einen Maßigen Fisch, den er woanders gefangen hat da einsetzen.
Auch wegen dem Seuchenschutz kann ihn keiner Belangen, da Privatgewässer ist, und das Fischereirecht wohl auch bei ihnen liegt.
 
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