Fischereischein -  Rechte für den Fischereischeininhaber

Junger_Angler_Paul

Barsch_Fänger
Hallo,

ich (14) mit bestandener Fischerprüfung(und dem dazugehörigen Fischereischein) wollte mal fragen, ob ich, wenn ich mir eine Gewässerkarte kaufe alleine Angeln gehen darf oder ob ein Erwachsener dabei sein muss?

Ich bitte um Antworten:D

Danke schonmal im Vorraus.

lg
Paul
 
Hallo,

ich (14) mit bestandener Fischerprüfung(und dem dazugehörigen Fischereischein) wollte mal fragen, ob ich, wenn ich mir eine Gewässerkarte kaufe alleine Angeln gehen darf oder ob ein Erwachsener dabei sein muss?

Ich bitte um Antworten:D

Danke schonmal im Vorraus.

lg
Paul

Hi Paul,

da du in Bayern wohnst zählt für dich auch das bayrische Fischreigesetz.

Nach bestandener Prüfung, ausgestelltem Fischereischein und gültiger Gewässerkarte (Tages-,Wochen-oder Jahreskarte) darfst du auch alleine losziehen.

Einige Vereine haben hierzu allerdings vereinsinterne Regelungen welche zu beachten sind, diese sind meist in den Unterlagen zur Angelkarte nachlesbar.

Allgemein gültige Bayerische Gesetze sind hier nachzulesen!
http://lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/fischereischein/
 
Hallo Paul,

wenn du deinen Fischereischein, den du mit deinem Prüfungszeugnis auf der Gemeindeverwaltung abgeholt hast, erhalten hast kannst du dir einen Erlaubnisschein kaufen. Dein Fischereischein, ist ja der gleiche wie bei einem Erwachsenen, berechtigt dich dann alleine zum Angeln zu gehen.
Allerdings gibt es Fischereirechtsinhaber, welche Jugendlichen das Angeln grundsätzlich nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers erlauben. Egal ob Sie einen Jugendfischereischein (ohne Prüfung) oder einen Fischereischein (mit Prüfung) haben.
Das solltest du vor dem Erwerb eines Erlaubnisscheines erfragen.

Wünsche dir noch eine "schöne" Wartezeit auf deinen Schein.

Ohh..., der Schnitzeltechniker war schneller. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben