Hallo,
aus welchem Grund sollte der Inhaber eines (blauen) Fischereischeins keine Tageskarte kaufen können?
Klar kann er.
Das ist nicht altersabhängig. Er hat ja mit dem Lehrgang die Kenntnisse erworben, wie man mit einem Fisch umzugehen hat.
Auch als Inhaber eines Jugendfischereischeins darf kann man eine Fischereierlaubnis erwerben.
Wenn man das nicht könnte, könnte man schließlich überhaupt nicht angeln. Man muss nur beachten, dass man nicht alleine damit angeln darf.
Ob man im Verein angelt, oder einen Tagesschein löst, ist rechtlich das gleiche. Das eine ist für ein Jahr, das andere für einen Tag.
Der Pächter ist aber nicht verpflichtet an jeden Scheine auszugeben. Wenn er festlegen, das Inhaber des Jugendfischereischeins bei ihm nicht angeln dürfen, kann er das machen.
winde